Mittwoch, 24. November 2010

Von: KS

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Keywords:
Smiley | Lebensmittelkontrolle | Hygiene | Vorbild Dänemark | Kennzeichnungspflicht
Paragraphenstreit um Kennzeichnung von Restaurants

Mit Smileys gegen Schmuddelbetriebe

Smiley-Symbole informieren in Dänemark über die Hygienestandards der Gastronomie (Foto: commons.wikimedia.org/Pumbaa, CC BY 3.0)

Verbraucher sollen sich künftig auf einen Blick über die Sauberkeit von Restaurants und die Qualität der Speisen, über die Hygiene in Lebensmittelgeschäften, informieren können. Darauf haben sich schon vor Jahresfrist im Grundsatz die Verbraucherminister des Bundes und der Länder auf einer gemeinsamen Konferenz geeinigt. Es geht um ein allgemein verständliches System. Ziel ist, Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen bundesweit nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben für den Verbraucher transparent zu machen. So weit, so gut.

Fraktionen sind sich im Grundsatz einig

Das System traurig oder freundlich dreinschauender Smiley-Symbole, und das ist das Vorbild auch für Deutschland, informiert in Dänemark bereits erfolgreich über die Hygienestandards von Imbissen, Restaurants und Lebensmittelgeschäften. Und die bundeseinheitliche Einführung eines solchen Kennzeichnungssystems, das den Verbraucher auch in Deutschland über die Kontrollergebnisse der bereits bestehenden Lebensmittel-Überwachung auf einen Blick nachvollziehbar informiert, findet in der Politik auch Zustimmung. Beispielsweise in den Diskussionen des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. So beispielsweise in der Regierungskoalition. “Wir wollen das Smiley-System”, betonen beispielsweise die Freien Demokraten. Auch die CDU/CSU-Fraktion signalisiert “grundsätzliche Bereitschaft”. Allerdings wird noch um Geduld gebeten. Warum?

Probleme im föderalistischen System

Aus dem Smiley-System ist ein kleiner verfassungsrechtlicher Disput geworden. Einer um Kompetenzen von Bund und Ländern. Denn, so sagt die Berliner Koalition, es liege grundsätzlich in der Hand der Bundesländer, ein Kennzeichnungssystem einzuführen. Und die müssten zunächst einmal in der Lage sein, Kontrollen auch regelmäßig durchzuführen. Wenn es aber nicht genügend Lebensmittel-Kontrolleure in den Bundesländern gebe, die nach der Einführung eines Kennzeichnungssystems den Bedarf an Kontrollen bewältigen können, sei das System “für die Katz”, also letztendlich wirkungslos. Und der Bund dürfe nur den Rechtsrahmen im Verbraucher-Informationsgesetz setzen.

Gegen “künstliche Hürden” der Politik

So ist ein betrüblicher Streit um das Smiley entstanden. Die Grünen sprechen im Bundestag etwas hochtrabend von einer “Verhinderungspolitik mit dem Verweis auf die Länder”;  auch die Linksfraktion verlangte eine bundeseinheitliche Regelung, und die Sozialdemokraten widersprachen den Bedenken, das zunächst als Vorbild genannte dänische Modell sei zu verwirrend. Die Regierung solle keine künstlichen Hürden aufbauen.

Ergebnisse auch im Internet

Bislang werden in der Bundesrepublik Restaurants und Lebensmittelbetriebe wie beispielsweise Supermärkte oder Bäckereien regelmäßig von den Behörden überprüft. Aber die Ergebnisse werden nicht veröffentlicht, obwohl laut den Untersuchungen von Verbraucherorganisationen Jahr für Jahr fast jeder vierte Betrieb beanstandet werden muss. In der Tat sind in Deutschland die Bundesländer für die Kontrollen und deren Finanzierung zuständig.

In Dänemark nun sind die Betriebe seit Jahren schon verpflichtet, die Kontrollergebnisse auszuhängen, deutlich sichtbar für den Verbraucher. Außerdem werden sie im Internet veröffentlicht. Anhand der vier Smiley-Gesichter – von lachend bis traurig – können sich die Kunden über amtliche Beanstandungen (etwa zu den Hygienestandards) informieren.

[KS]