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Europa – künftig näher am Volk

- Eine Million Unterschriften werden für eine Petition benötigt. (Foto: berwis / pixelio.de)
Der Weg ist frei für eine direktere Bürgerbeteilung in der Europäischen Union. Nach langjährigen Diskussionen, ein Jahr nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages, haben Mitte Dezember 2010 zunächst die Außenminister der 27 Mitgliedsstaaten und anschließend das Europäische Parlament die Regeln für ein Europäisches Bürgerbegehren abgesegnet. Dafür hatte die EU-Vertragsreform vor Jahresfrist bereits die Voraussetzungen geschaffen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten direkten Einfluss auf Entscheidungen nehmen können, die grenzüberschreitend im europäischen Raum greifen.
Eine Million Unterschriften aus sieben Ländern
Ein Jahr nach der Reform der Europäischen Union kommt nun auch der europäische Bürger zu neuem Recht. Voraussichtlich vom Jahr 2012 an kann er mit Bürgerbegehren Druck auf Brüssel ausüben, kann mit- und reinreden. Er kann Gesetze anstoßen, die in seinem Interesse liegen. Um eine Petition zu lancieren, braucht es eine Millionen Unterschriften aus sieben Mitgliedsländern. Das erscheint als eine hohe, aber unter dem Strich nicht zu hohe Hürde, beispielsweise unter dem Gesichtspunkt, dass Missbrauch ausgeschlossen werden soll – und muss.
Sieben Bürger müssen den Anstoß geben
Im Vertrag über die Europäische Union heißt es in Artikel 11, Absatz 4, dass sich “mindestens eine Million” europäischer Staatsangehöriger aus einer “erheblichen Zahl von Mitgliedsstaaten” finden müsse, um die Kommission zu bestimmten Punkten zur Gesetzgebung aufzufordern. Dies gilt allerdings nur für Themen, für die die Europäische Kommmission auch wirklich zuständig ist. In der Praxis läuft dies künftig folgendermaßen ab: Eine entsprechende Initiative lässt sich anmelden, wenn sie von mindestens sieben Bürgern aus sieben Mitgliedsstaaten ins Leben gerufen worden ist. Wenn dieses Begehren nach Prüfung akzeptiert ist, dann können die Initiatoren beginnen, Unterschriften zu sammeln – nämlich eine Million aus sieben unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten. Das erscheint bei insgesamt 491 Millionen EU-Bürgern nicht als zu hoch.
Ablehnung öffentlich begründen
Das Bürgerbegehren verpflichtet die verschiedenen angesprochenen EU-Institutionen – anders als eine Volksabstimmung – nicht dazu, ihm politisch zu folgen. Ablehnungen müssen allerdings öffentlich begründet werden. Die Entscheidung, sagt die Bundesregierung, mache “Europa bürgernäher, macht Europa demokratischer”. Das neue Recht auf Bürgerbegehren werde das manchmal ferne Europa sehr viel näher an das Volk bringen.
Greenpeace hat schon gesammelt
Es gibt nicht wenige Institutionen, die bereits in den Startlöchern sitzen. Aktivisten von Greenpeace und anderen Organisationen haben bereits eine Initiative mit mehr als einer Million Unterschriften gegen gentechnisch veränderte Pflanzen gestartet – bevor die Neuregelung in Kraft getreten war. Aber auch Rechtsparteien sind dabei, dies neue Instrument für sich zu nutzen. Initiativen gegen einen EU-Beitritt der Türkei sind angekündigt; auch das Thema Minarettverbot wird in rechtsradikalen Kreisen bereits als Kampagne-Thema gehandelt. Insgesamt: Die Bürgerbegehren dürfen nicht gegen europäische Grundwerte verstoßen. Ein Antrag beispielsweise auf Einführung der Todesstrafe wäre tabu. Und nationale Entscheidungen bleiben schließlich auch außen vor. Deutsche Konflikte wie die Castor-Transporte oder Stuttgart 21 können mit einem europäischen Bürgerbegehren nicht beeinflusst werden.
[KS]









