Dienstag, 10. Januar 2012

Von: GK

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Keywords:
EU-Agrarreform | Greening | nachhaltige Landwirtschaft | GAP | Agrarforschung | Ernährungssicherheit
EU-Agrarpolitik debattiert Reformvorschläge

Nachhaltige Landwirtschaft durch Greening geplant

Ökologischer Landbau
Für den Ökologischen Landbau sind die Weichen der Agrarreform 2014-2020 auf Verbreitungskurs gestellt. (Foto: Gundula Klämt)

Die Landwirte Europas erwartet eine weitere Zeit einschneidender Veränderungen. In den kommenden zwei Jahren wird die Ausgestaltung der bevorstehenden EU-Agrarreform innerhalb der Strategie „Europa 2020“ endgültig ausdiskutiert sein müssen, um dann ab dem 1. Januar 2014 die auslaufenden Regelungen der Dekade 2005 bis 2013 abzulösen. 

Nach vorangegangenen öffentlichen Dialogen im Jahr 2010 lieferte die EU-Kommission im Herbst 2011 mit ihren Reformvorschlägen das Fundament für die künftigen Debatten im Europäischen Parlament und dem Rat über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2013. In seiner Rede anlässlich der Präsentation dieser Legislativ-Vorschläge am 12. Oktober 2011 vor dem Europäischen Parlament in Brüssel sagte der aus Rumänien stammende EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Dacian Cioloş (42), eine Neuformulierung und Vereinfachung der GAP sei unausweichlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft aller 28 EU-Staaten - einschließlich Kroatien ab Juli 2013 - in den Dienst der Ernährungssicherheit zu stellen. Dabei soll die  wettbewerbsfähige Landwirtschaft sowohl den Herausforderungen der wirtschaftlichen als auch ökologischen Nachhaltigkeit gewachsen sein und sich im gesamten EU-Gebiet möglichst harmonisch entwickeln. 

Harmonische Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in ganz Europa

strip tillage
Konservierende Bodenbearbeitung, wie strip tillage, ist effizient, zugleich umweltschonend und darum eine förderfähige Agrarumweltmaßnahme. (Foto: Gundula Klämt)

Das Heimatland des Agrarkommissars trat der EU zusammen mit Bulgarien zum 1. Januar 2007 als zweite Osterweiterung nach Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern, Estland, Lettland, Litauen und Malta, die zum 1. Januar 2004 EU-Mitgliedstaaten wurden, bei. Es liegt nahe, dass auf dem Aspekt der Harmonisierung innerhalb der europäischen Landwirtschaft besonderes Augenmerk liegt, denn bisher erhielten die neuen EU-Länder aus Ost-, Mittel-, Südeuropa und dem Mittelmeerraum deutlich kleinere Stückchen von dem großen Agrarsubventionskuchen ab als die alten EU-Länder. Diese konnten aber auch die höchsten Qualitäts- und Umweltstandards vorweisen, während die zwölf Neuen noch Beitrittsauflagen zu erfüllen hatten.

Die GAP hat neben der Ernährungssicherheit im Sinne von genügend Qualitätslebensmitteln zu erschwinglichen Preisen für eine wachsende Weltbevölkerung bei extrem elastischen Erzeugerpreisen weitere Probleme zu bewältigen. So müssen die regionalen und globalen Auswirkungen des Klimawandels, die sich inzwischen gerade auch auf die witterungsabhängige Landwirtschaft deutlich bemerkbar machen, bekämpft und in Anpassungsstrategien einbezogen werden. Das wird nur möglich sein, wenn jeder Bauer und jede Bäuerin nachhaltig mit den natürlichen Ressourcen umzugehen weiß und die GAP die Weichen in diese Richtung stellt. Einen großen Schritt ist sie bereits vorangekommen, als das „Horizont 2020“-Budget für Forschung und Innovation in der Landwirtschaft für die Zeit ab 2013 mehr als verdoppelt wurde.

Die EU-Agrarpolitik hat sich weiterhin auf die Fahne geschrieben, den ländlichen Raum zu stärken, wobei die Entwicklungsstände und damit Ausgangspositionen in den  Mitgliedsländern der EU landschaftlich, kulturell und wirtschaftlich erschwerend unterschiedlich sind für einheitliche Regelungen auf Europaebene. Diese bleiben daher ziemlich oberflächlich, um schließlich von jedem einzelnen EU-Land mehr oder minder detailliert umgesetzt zu werden.

Reformvorschläge rechtlicher Natur

Die Rechtsvorschläge zur Verteilung des europäischen Agrarhaushalts von jährlich rund 60 Milliarden Euro ab 2014 bis 2020 unterbreitete die EU-Kommission quasi als EU-Verordnungsentwürfe, darunter für Direktzahlungen, über eine einheitliche gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, über die Förderung der ländlichen Entwicklung und zur Änderung der Betriebsprämienregelung. Demnach kursieren in Sachen Aufteilung des Agrarfonds nach 2013 in Europa derzeit viele Worthülsen und eine seitenreiche Wulst an Dokumenten, aber was steckt wirklich dahinter?

Alles in Allem will die Europäische Agrarpolitik, nachdem sie bei einer so genannten Folgenabschätzung verschiedene Anpassungs-, Integrations- und Neuausrichtungsszenarien durchexerzierte, an ihrem bestehenden Zwei-Säulen-Modell festhalten, auch weil hierbei ein breiter Konsens mit der beteiligten Öffentlichkeit besteht. Die Zwei-Säulen-Struktur kombiniert die verpflichtenden Marktmaßnahmen und Direktzahlungen zur Einkommenssicherung der EU-Landwirte der ersten Säule mit den ab 2014 flexibler an die nationalen und regionalen Besonderheiten angepassten freiwilligen Leistungen zur ländlichen Entwicklung der zweiten Säule. Die zweite Säule mit EU-Mitteln für Agrarumweltmaßnahmen, den Ökologischen Landbau und die integrative ländliche Entwicklung sowie für den Klima- und Artenschutz erfordert jedoch Kofinanzierungen durch die Mitgliedstaaten. Angesichts knapper öffentlicher Kassen in Zeiten der umgehenden Schulden-, Finanz- und Wirtschaftskrisen besteht die Gefahr, dass derartige Programme zu Lasten nachfolgender Generationen nicht in dem Umfang, wie es eine dauerhaft lebensfreundliche Umweltqualität erfordert, angeboten werden. 

Streitpunkte: Begrünung der ersten Säule und Kappungen bei Großbetrieben

Anbaumethoden
Anbaumethoden können dank verdoppelten Budgets für die Agrarforschung weiterentwickelt werden. (Foto: Gundula Klämt)

Trotzdem will die GAP den Herausforderungen im Umweltbereich zielgerichteter als zuvor begegnen, um einerseits den klima- und energiepolitischen Zielen und andererseits der Artenvielfalt alias Biodiversität kooperativ entgegenzukommen. Das heißt, solche landwirtschaftlichen Systeme und Methoden müssen sich etablieren können, die allen Anforderungen von Produktivität und Ressourceneffizienz über Boden- und Gewässerschutz bis hin zu Naturschutzleistungen am besten gerecht werden. Vor diesen Hintergründen beabsichtigt die EU-Agrarpolitik eine starke Ökologisierungskomponente in die erste Säule einzubauen, so dass Landbewirtschafter in Zukunft über die fortbestehenden Cross-Compliance-Anforderungen hinaus noch zusätzliche Nutzwerte für den Umwelt- und Klimaschutz erbringen müssen. An diese als Greening bekannte Ökologisierung, etwa in Form von Fruchtfolgediversifizierung, Gewässer- und Habitatschutz in beispielsweise Natura-2000-Schutzgebieten oder eines Umbruchverbots für Dauergrünland sollen dreißig Prozent der Direktzahlungen des ersten Pfeilers gebunden werden, was von Umwelt- und Naturschutzorganisationen sehr begrüßt, aber aus Reihen der Agrarbranche heftig kritisiert wird. Ganze sieben Prozent der beihilfefähigen Hektarfläche je Betrieb ohne Dauergrünland sollen im Umweltinteresse genutzt werden, wie etwa als Brachen, Terrassen, für Landschaftselemente, Pufferstreifen und Aufforstungen. Das sind bei einem 100-Hektar-Betrieb sieben Hektar, die für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sowie Bioenergie etc. wegfallen; bei einem 1500-Hektar-Großbetrieb schon 105 Hektar Vorrangfläche für die Ökologisierung. Agrarexperten warnen mit dem Blick auf die Welternährung vor Flächenbeschneidungen an Hochertragsstandorten. Der Ökologische Landbau kann sich nicht beschweren, denn dieser kommt automatisch in den Genuss der dreißig Prozent Greeninganteil.

Genauso werden befürwortende und kritische Stimmen zu der geplanten Annäherung der bislang unterschiedlich hohen Zahlungen laut, was nichts anderes bedeutet, als dass die Subventionen an große Betriebe stufenweise gekappt werden sollen. Mit derartig betriebsgrößenabhängigen Direktzahlungen will die GAP der Arbeitsintensität und damit Zahl an Arbeitskräften vielfältiger Betriebsformen besser Rechnung tragen. Ob an den Vorschlägen der EU-Kommission zur nächsten Agrarreform in Europa noch zu rütteln ist, wird sich zeigen, denn nun steht eine abschließende Debatte im Europäischen Parlament und dem Rat an, bei der zumindest zu erwarten ist, dass die Entwürfe der Verordnungen und Durchführungsbestimmungen mehr oder weniger überarbeitet bis Ausgang 2013 verabschiedet werden und die GAP-Reform pünktlich zum 1. Januar 2014 starten kann.

[GK]