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Seit 20 Jahren Vorfahrt für den Iltis

- In Europa hat sich der Bestand von Braunbären wieder etwas erholen können. (Fotoquelle: Günther Dotzler/pixelio.de)
In den Mülltonnen fand er nichts. Die bellenden Hunde konnten ihn auch nicht beeindrucken. Die ungläubigen Blicke der Menschen in einer Bergpension entlocktem ihm wohl auch nicht mehr als ein Gähnen. Der Ursus arctos hatte Hunger und auf einer naheliegenden Koppel fand er dann sein Abendbrot, sein 32. Schaf. Mittlerweile wurde er auf den "Problembärstatus" gehievt und Bruno hielt nicht nur die Öffentlichkeit in Deutschland in Atem. Als sich ein Braunbär im Jahre 2006 auf den Weg nach Deutschland machte, war er es das erste mal seit ungefähr 170 Jahren, dass ein frei lebender Bär nach Deutschland gelang. Auch wenn Bruno seine Neugier zum Verhängnis wurde, sieht die Situation um die europäischen Braunbären weitaus besser aus. Wenn man Russland außenvor lässt leben in Europa zur Zeit ungefähr 14.000 Braunbären. Bei einem weltweiten Gesamtbestand von 200.000 Bären ist das nicht wenig. Einer der Gründe für dieses hohe Vorkommen ist, dass der Ursus arctos, neben vielen anderen seltenen oder bedrohten Tieren, im Anhang IV der EU-Richtlinie 92/43/EWG des Rates verzeichnet ist. Dieses Jahr feierte die Richtlinie ihr 20 jähriges Jubiläum.
Fauna Flora Habitat
Hinter dem kryptischen Kürzel versteckt sich die zentrale Regelung der EU für den Naturschutz in den Mitgliedstaaten. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird sie Fauna Flora Habtitat Richtlinie (FFH) genannt. Eines ihrer wichtigsten Instrumente ist die Bestimmung von so genannten "Natura-2000-Schutzräumen". 1992 wurde die Richtlinie einstimmig von den damaligen EU-Staaten beschlossen und hat, gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie, bis heute dafür gesorgt, dass 20 Prozent des EU-Gebietes zu Naturschutzräumen erklärt wurden. Die FFH-Richtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten der EU dazu, allgemeine Mindeststandards zu erfüllen und in nationales Umzuwandeln. Das erforderte eine enorme Kooperation, denn in der Regel interessieren sich Vögel und Säugetiere nicht für die Grenzen souveräner Staaten. Daher wurden Mitte der 90er Jahre Expertengruppen ins Leben gerufen, die sich damit beschäftigen sollten, wie man grenzübergreifende Schutzräume am besten umsetzen könne.
Die Umsetzung der Ergebnisse hat allerdings eine enorme Zeit in Anspruch genommen und nicht wenige EU-Länder wurden von dem Europäischen Gerichtshof, wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie, verklagt. Claus Mayr, vom Naturschutzbund Deutschland und zuständiger Direktor für Europapolitik erklärte uns dazu: "Viele EU-Staaten hatten vor den 90er Jahren etwaige Schutzbestimmungen nicht ernst genommen, erst seit dem Vertrag von Maastricht fand ein gewisses Umdenken statt, auch wenn sich bis heute einige Länder immer noch schwer tun". Besonders Länder mit einem föderalen System haben bei der Umsetzung Probleme, beispielsweise Deutschland. Dort obliegt es den Ländern Natura-2000-Schutzräume auszuweisen. In der Praxis wurde dies jedoch lange vernachlässigt. Im Vergleich zu dem 20 Prozent Durchschnitt der EU-Staaten, hat Deutschland bisher nur 15 Prozent Schutzräume vorzuweisen.Viele Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof galten also eigentlich den deutschen Bundesländern.
Harter Gegenwind

- Wegen mangelnder Planung und dem Verstoß von Umweltrichtlinien verzögerten sich immer wieder Bauprojekte in Deutschland. (Fotoquelle: Rainer Sturm/pixelio.de)
Die Richtlinie hat nicht nur bei vielen Jura- und Politikstudenten für Gesprächsstoff und hitzige Diskussionen gesorgt, sondern auch bei Politikern sowie Initiatoren von Großraumprojekten. Einige Male konnte man in den vergangenen Jahren in Deutschland von Großraumprojekten lesen, die aufgrund von Fledermausbeständen, seltenen Käfern oder Molchen nicht durchgeführt werden konnten. So bleibt wohl auch die "Piepmatzaffäre" in Bremen unvergesslich. Viele protestierten gegen die angeblich zu strengen Umweltauflagen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und auch Peter Ramsauer, zur Zeit Bundesverkehrsminister, tat seinen Unmut kund. So sei die Umsetzung der Richtlinien die: " [...]...schlimmste Sozialisierungswelle nach dem zweiten Weltkrieg [...]". Was von dem Populismus übrig blieb, war die Erkenntnis, dass von mehr als 100 überprüften Großraumprojekten nur vier aufgrund von Verstößen gegen die Richtlinie gestoppt wurden. Etwaige Verzögerungen bei Bauprojekten ließen sich auch darauf zurückführen, dass sich vor dem Bau keine umfassenden Gedanken darüber gemacht worden ist, welche geschützten Tiere und Pflanzen von dem Bau betroffen sind. Bis hin zum Bundesverwaltungsgericht wurde diese Praxis scharf kritisiert und verurteilt. Weitere Interessante Hintergründe zu diesen Projekten findet man auch in einem Bericht des Naturschutzbundes Deutschland e.V.
Ökonomischer Faktor
Ein weiterer Diskussionspunkt sind die Kosten. Pro Jahr wird für die Erhaltung, Pflege und Überwachung der Natura-2000-Schutzräume 5,8 Milliarden Euro benötigt. Laut Ökonomischen Studien der Europäischen Union steht dies allerdings in keinem Verhältnis zu dem Nutzen der Natura 2000 Gebiete. Auf 200 bis 300 Milliarden Euro werden die Sozio-Ökonomischen Vorteile der Schutzgebiete beziffert. Weiterhin hängen an den Gebieten direkt wie indirekt 4,5 bis 8 Millionen Vollzeitarbeitsplätze. Zum Jubiläum der FFH-Richtlinie erklärte EU-Umweltkommissar Janez Potočnik daher treffend: "Die biologische Vielfalt ist unsere Lebensversicherung - und Natura 2000, das die Gebiete mit dem höchsten Biodiversitätswert schützt, ist ihr Grundpfeiler. Wir haben in den vergangenen 20 Jahren große Fortschritte erzielt, und es gibt viel Grund zum Feiern. Die Natur ist aber weiterhin auf unsere Hilfe angewiesen und wird uns unseren Einsatz mit ihren lebenswichtigen Ökosystemdienstleistungen um ein Vielfaches zurückgeben.
(Teaserbild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/pixelio.de)









