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“Ein Sieg für die Artenvielfalt“

- Dem Urteil zufolge dürfen europäische Bauern Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten selbst herstellen und vermarkten. (Foto: Rainer Sturm / pixelio.de)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: europäische Bauern dürfen Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten selbst herstellen und vermarkten. Die entsprechende EU-Richtlinie verbiete dies dem Urteil zufolge nicht.
Aufwendige Zulassung
Im Ausgangsfall wurde ein bäuerliches Netzwerk, die Initiative Kokopelli, von einem industriellen Hersteller auf Schadensersatz verklagt. Die Initiative sollte dem Großkonzern 50.000 Euro zahlen, weil die Bauern mit amtlich nicht zugelassenem Saatgut handelten obwohl die Saatgutrichtlinie aus dem Jahr 2002 vorschreibt, dass alle Produkte, die in den Handel kommen, im Rahmen eines Verfahrens zugelassen und in einem amtlichen Register eingetragen werden müssen.
Die Zulassung ist nicht nur aufwendig und teuer, die Auflagen für diese sind zudem streng. Das führt dazu, dass Konzerne wie Bayer, Monsanto und Syngenta 67 Prozent des weltweiten Saatguts für sich beanspruchen.
Urteil fußt auf Ausnahmeregelung

- Die Grünen-Fraktionsvorsitzende, Renate Künast, sieht in dem Urteil einen Sieg der Artenvielfalt. (Foto: commons.wikimedia.org/grueneberlin, CC by-SA-2.0)
Bäuerliche Saatgut-Netzwerke wie die Initiative Kokopelli erfüllen die Voraussetzungen für die Zulassung ihrer alten Sorten nicht. Der EuGH begründete seine Entscheidung jedoch mit einer Ausnahmeregelung aus dem Jahr 2009.
Das Europäische Parlament hatte diese zugunsten kleiner bäuerlicher Saatguthersteller durchgesetzt, damit diese Saatgut ihrer alten Gemüsesorten in einem vereinfachten Zulassungsverfahren vermarkten können und damit zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft beitragen.
"Sieg für die Artenvielfalt“
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast zufolge sei das Urteil "ein wunderbarer Sieg für die Artenvielfalt, freies Saatgut und kleine Züchtungsunternehmen".
Vertreter der deutschen Saatgutkampagne bemängeln allerdings, dass der Anbau solcher Erhaltungssorten weiterhin regional und hinsichtlich der Menge beschränkt seien. Darüber hinaus habe man die EU-Ausnahmeregelung in Deutschland noch nicht umgesetzt, was dazu führt, dass kleine Saatgutzüchter hierzulande in einer rechtlichen Grauzone agieren.









