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Verbessertes Schutzniveau durch neue EU-Verordnung

- EU-Umweltkommissar Janez Potočnik sieht in der neuen Verordnung einen Fortschritt. (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2012)
Am Dienstag dem 17. Juli traten neue Vorschriften für Biozidprodukte, die einen verbesserten Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt gewährleisten sollen, in Kraft.
Biozidproduke sind Produkte des alltäglichen Leben wie etwa Desinfektionsmittel, Insektenspray oder Wasserreinigungstabletten. Sie werden zur Bekämpfung von Organismen genutzt, die der Gesundheit von Mensch oder Tier schaden oder Schäden an Materialien verursachen.
Dabei können sie aufgrund ihrer Eigenschaft und Inhaltsstoffe selbst ein Risiko für Mensch, Tier und Umweltdarstellen und müssen deshalb sorgfältig reguliert werden. Seit 1998 gibt es EU-Rechtsvorschriften für diese Erzeugnisse, und seitdem wurden knapp tausend davon im Rahmen der Biozidrichtlinie zugelassen.
Vereinfachung der Zulassungsverfahren
Die Europäische Kommission hat die Biozidrichtlinie überprüft und festgestellt, dass das Zulassungsverfahren für Wirkstoffe vereinfacht werden könnte. Die neue Verordnung enthält effizientere Vorschriften für die Produktzulassung sowie für die Anforderungen an produktbezogene Daten und deren Weitergabe.
Die Kommission schätzt, dass sie der Industrie Kosteneinsparungen von knapp 2,7 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren bescheren wird. Zudem wird Zuge der neuen Verordnung die Zulassung von Biozidprodukten auf dem EU-Markt vereinfacht, wodurch der freie Verkehr auf dem Binnenmarkt verbessert wird.
Der EU-Umweltkommissar Janez Potočnik sieht in der neuen Verordnung einen Fortschritt. “Dies ist ein weiterer Schritt, um ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und für die Umwelt zu gewährleisten. Die neue Verordnung soll dafür sorgen, dass nur sichere Produkte bereitgestellt und die gefährlichsten Stoffe von unserem Markt ferngehalten werden. Durch eine Vereinfachung der Zulassung wird sie den europäischen Unternehmen beträchtliche wirtschaftliche Vorteile bringen“.
Zahl der Tierversuche reduzieren
Im Rahmen der neuen Vorschrift soll außerdem die Zahl von Tierversuchen verringert werden, indem die Weitergabe von Daten verbindlich vorgeschrieben und ein flexiblerer Ansatz für Versuche gefördert wird. Eine spezielle IT-Plattform - das Register für Biozidprodukte - wird für die Einreichung von Anträgen, die Aufzeichnung von Beschlüssen und die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit eingesetzt.
Schnellere Bearbeitung durch Europäische Chemikalienagentur

- Sitz der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki. (Foto:commons.wikimedia.org/ Kaihsu Tai, CC BY-SA 3.0)
Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wird bei der Verwaltung der Verordnung eine Schlüsselrolle zugesprochen. Einer der wesentlichen Vorteile liegt im Umfang der Ressourcen, welche die ECHA bereitstellen wird. Derzeit sind die Ressourcen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene extrem begrenzt, was zu Verzögerungen bei der Zulassung führt und der Industrie höhere Kosten verursacht. Der ECHA werden 100 Mitarbeiter für biozidbezogene Tätigkeiten zugewiesen. Die Zahl ihrer Gutachten dürfte damit von 80 im Jahr 2004 auf 300 im Jahr 2020 ansteigen.
Zwei Zulassungsverfahren
Die Verordnung gilt ab dem 01. September 2013. Ab dann haben die Unternehmen zwei Möglichkeiten, die Genehmigung für das Inverkehrbringen der Produkte zu beantragen. Große Firmen sollen bei der ECHA einen Antrag stellen, und das Produkt darf, wenn es als sicher beurteilt wird, in der gesamten EU verkauft werden.
Die zweite Option ist vor allem für die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Sektor angedacht. Diese müssen einen Antrag bei ihrer eigenen nationalen Behörde stellen, um das Produkt in ihrem Land verkaufen zu dürfen. Sobald die Genehmigung erteilt ist, dürfen sie das Produkt anschließend gemäß dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auch in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr bringen.
(Teaserbild:ec.europa.eu, Credit © European Union, 2012)









