Von: Klaus Schwehn

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Keywords:
Schweiz | Demokratie | direkte Demokratie
Volksabstimmungen, Petitionen, Referenden:

Wie viel Demokratie verträgt die Schweiz?

(Foto: Thomas Siepmann / pixelio.de)

 Die Eidgenossenschaft ist stolz auf ihre „urdemokratischen“ Spielregeln. „Direkte Demokratie“ nennen die Schweizer ihre Volksabstimmungen, Initiativen, Referenden und Petitionen, deren Fülle rundum bei den europäischen Nachbarn Erstaunen erregt. Aber jetzt, scheint es, ist das Sieben-Millionen-Völkchen einigermaßen ernüchtert, und Ermüdungserscheinungen machen sich breit: Aktuelle Erhebungen zeigen, dass von 20 Initiativen im Schnitt nur eine angenommen wird.

Bei Petitionen sind die Schweizer Weltmeister

Jedenfalls hat in der schweizerische Öffentlichkeit darüber eine breite Diskussion begonnen. Denn die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Von der französischen Revolution bis zum Ende der 1990er Jahre – neuere Daten liegen noch nicht vor, fanden auf der ganzen Welt mehr als 1000 jeweils nationale Volksabstimmungen statt – und fast die Hälfte davon in der Schweiz. In den Berner zuständigen Departements heißt es zwar, in den vergangenen Jahren habe „der Rest der Welt“ etwas zugelegt, aber noch immer finde jede vierte nationale Volksabstimmung oder Petition aus des Volkes Mitte im Alpenlande statt. Die Schweizer sind also nach wie vor Weltmeister im Sammeln von Unterschriften, um Gesetze oder Verordnungen zu initiieren, allerdings ohne große Rücksicht auf Erfolgsaussichten.

Die Erfolgsaussichten sind sehr gering

(Foto: Holger Lang / pixelio.de)

Denn die Realität hat gezeigt, dass nur in den seltensten Fällen eine Unterschriftensammlung zum erklärten Ziel führt. Von den exakt 358 Volksinitiativen, die seit 1891 landesweit in die Wege geleitet wurden, sind nicht mehr als 16 angenommen worden. Und darum sagen heute nicht wenige, dies sei eine zu magere Bilanz, als dass sich der Aufwand weiterhin lohne.

 

Öffentlich Missstände anprangern

Andererseits wehren sich die manchmal schon professionell wirkenden Unterschriftensammler. Ihr Argument heißt: Solche Initiativen seien ein gutes Werkzeug, um in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit für einen Missstand zu wecken, Unmut kundzutun. Oft, sagen die Befürworter, mache eine bevorstehende Abstimmung Druck auf Regierung und Parlament mit dem Ergebnis, dass die „hohe Politik“ den Anliegen der Initiatoren entgegenkomme. Die Befürworter sprechen von „Agenda Setting“ und meinen damit, ein Thema öffentlich zu lancieren. Und sie fragen, ob es denn wahre Demokratie sei, ein Parlament zu wählen und dann vier Jahre lang nichts mehr zu sagen zu haben?

Thurgau und seine liberale Verfassung

(Foto: RainerSturm / pixelio.de)

Volksinitiativen in der Schweiz haben die unterschiedlichsten Inhalte. Einmal geht es gegen Schlachttier-Transporte, für Schulweihnachten, für oder gegen die Personenfreizügigkeit – oder sogar mit Blick auf den im Osten angrenzenden Nachbarn gegen die österreichische Korridor-Vignette. In der Ostschweiz liegt auch die Wiege der „direkten Demokratie“. Die liberalen Bewegungen der 1830er Jahre in den Kantonen St. Gallen und Thurgau erkämpften sich dieses Volksrecht – mit der Mobilisierung des Massenprotestes. Die Thurgauer schmückten sich seinerzeit auch mit dem Anspruch, die für damalige Verhältnisse liberalste Verfassung der Welt zu haben.

Die Diskussion wird noch akademisch geführt

 In all diesem Für und Wider verstärkt sich unterdessen allerdings die Frage, ob die „Volksrechte“ nicht reduziert oder zumindest revidiert werden sollten. Das konzentriert sich auf die Schlagzeile „Wie viel direkte Demokratie verträgt die Schweiz?“. Da ist ein Stein ins Wasser geworfen worden; die Diskussion allerdings ist bislang weithin akademisch und unter Politikwissenschaftlern geblieben. Die aktuelle Politik hält sich in dieser Frage (noch) zurück.

 [KS]

(Teaserbild: commons.wikimedia.org/Hardcoreraveman,gemeinfrei)