Von: Marcus Stradner

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Die Schatten der Vergangenheit

Erpressung mit totem Recht

Tschechiens Staatspräsident Václav Klaus (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2009)

Tschechiens Präsident Vaclav Klaus hat mit seiner beharrlichen Weigerung, seine Unterschrift unter den Vertrag von Lissabon zu setzen, ganz Europa in Atem gehalten. Hauptgrund für die Verzögerung war die Angst vor dem Aufleben eigentlich bereits tot geglaubten Rechts.
Welchen Einfluss vermeintlich totes Recht immer noch spielen kann, zeigte in den letzten Wochen der Streit um die Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon durch Tschechiens  Präsidenten Vaclav Klaus. Erst die Zusage der EU Staats- und Regierungschefs, für Tschechien eine Ausnahmeklausel einzubauen, überzeugte den tschechischen Politiker, seinen Widerstand gegen den Vertrag aufzugeben und damit als letztes Land die Blockade zu beenden. Nach jahrelangen Verhandlungen, Abstimmungen und Ratifizierungen in allen 27 Mitgliedstaaten kann der Vertrag von Lissabon nun in Kraft treten.

Ausnahmeregelung wird angenommen

Grund für das lange Hinauszögern der Unterschrift war die Sorge Tschechiens, dass durch die gleichzeitig mit dem Vertrag in Kraft tretende EU Grundrechtecharta Ansprüche der nach dem zweiten Weltkrieg aus der Tschechoslowakei  vertriebenen Sudentendeutschen und Ungarn geltend gemacht werden könnten. Dies soll die Ausnahmeklausel verhindern, die sich nun im Vertrag von Lissabon wiederfindet und die gemeinsam mit der nächsten Änderungen im Vertrag, etwa durch die Aufnahme Kroatiens in die EU, von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Viele Experten haben aber auch davor bereits dargelegt, dass diese Ansprüche ohnehin nicht geltend gemacht werden könnten.

8 aus 143

Tschechiens Flagge (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2009)

Vor allem in Deutschland und Österreich zeigten die letzten Jahre, dass auch totes Recht durchaus emotional diskutiert werden kann. Stein des Anstoßes sind insgesamt acht  von 143 Artikeln, die während und nach dem Zweiten Weltkrieg von der tschechischen Exilregierung erlassen und später vom Parlament rückwirkend durch das Parlament bestätigt wurden. Unterschreiber und "Namensgeber" dieser Dekrete war Edvard Beneš, der damalige Staatspräsident. 1935 ins Amt gewählt, musste er vor den Nazis nach London fliehen, um von dort aus mit einer Exilregierung die Geschicke seines Landes so gut es ging weiterzuleiten. 

Enteignung und Aberkennung

Die Dekrete, die unter dem offiziellen Titel „Dekrete des Präsidenten der Republik“ erlassen wurden,  hatten drei wesentliche Ziele:
- die Weiterführung der staatlichen Kontinuität der Tschechoslowakei;
- die Wiedererrichtung der Republik nach dem Ende des Weltkrieges und
- die Regelung des öffentlichen Lebens innerhalb dieser "neuen" Republik.

Acht der Artikel befassten sich aber auch explizit mit der deutschen und ungarischen Minderheit und sahen vor:
- die Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen;
- die Enteignung der Deutschen und Ungarn;
- die Beschlagnahme ihres gesamten Besitzes und
- die Aberkennung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft.

Explizit ausgenommen waren ausschließlich antifaschistische Widerstandskämpfer.

Vertreibung

Was in diesen Dekreten überhaupt nicht geregelt war, ist das, was heute noch für zum Teil heftige Diskussionen sorgt: Die planlose, überstürzte Vertreibung der seit Jahrhunderten angestammten deutschen und ungarischen Bevölkerung aus dem Sudetenland. Erst die Potsdamer Konferenz am 2. August 1945 sollte eine rechtliche Basis begründen und stellte dafür klar, dass die "Aussiedlung" Deutscher auf "humane Weise" zu erfolgen habe. Bis zu diesem Zeitpunkt waren aber bereits rund 600.000 Angehörige der deutschen Minderheit vertrieben, oftmals unter grausamen Umständen und dem Hass der tschechischen Bevölkerungsmehrheit schutzlos ausgesetzt. Weitere zwei Millionen Menschen sollten bis zum Herbst 1946 in dieses trübe Schicksal folgen.
Was bis heute die Kritik revanchistischer Vertriebenenverbände wie z.B. der "Sudentendeutsche Landmannschaft" hervorruft, sind die im Jahre 1946 erlassenen Amnestiegesetze. Mit diesen werden Verbrechen gegen Deutsche während der Umsiedlung als „gerechte Vergeltung“ für Taten entschuldigt, derer sich die Vertreter der Nazi-Besatzungsmacht ab 1938 schuldig gemacht hatten. Pauschalisierungen, Diffamierungen und Beleidigungen auf Seiten der Tschechen, der Deutschen und der Österericher trugen zu einer emotional aufgeheizten  Stimmung bei. Sie ist bis heute nicht endgültig beruhigt.

„Deutsch-Tschechische Erklärung“

Mit der Unterzeichnung  der Deutsch-Tschechischen Erklärung im Jahr 1997 schien eine Verbesserung der Beziehungen möglich. Während die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des untergegangenen Nazi-Reichs seine Verantwortung an der Rolle anerkennt, die zur Vertreibung von Menschen aus dem tschechoslowakischen Grenzgebiet sowie zur Zerschlagung der  damaligen Tschechoslowakei geführt hat, bedauert die tschechische Seite die Vertreibungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg stattgefunden haben und die Ausbürgerung und Enteignung unschuldiger Menschen und den kollektiven Charakter der Schuldzuweisungen. Gleichzeitig betonten beide Seiten, dass das begangene Unrecht der Vergangenheit angehört und der Blick Richtung Zukunft gerichtet sein sollte. Geholfen hat es nicht viel.

EU Beitritt 2004

Die EU 25 nach der Osterweiterung 2004 (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2009)

Denn auch diese Zukunft sollte schon bald wieder von der Vergangenheit eingeholt werden. Vor dem EU Beitritt Tschechiens und der Slowakei im Jahr 2004 machten sich deutsche und österreichische Politiker – vor allem aus der konservativen und rechten Seite für eine Aufhebung der Beneš-Dekrete stark und wollten dies zur Bedingung für einen Beitritt der CSSR-Nachfolgestaaten machen. Sowohl das Europäische Parlament, als auch die EU-Kommission gaben daraufhin Studien in Auftrag, die die Vereinbarkeit der Beneš-Dekrete mit den Gesetzen der Europäischen Union prüfen sollten. In einem aufsehenerregenden Bericht kamen die Völkerrechtler Frowein, Bernitz und Kingsland zu dem Schluss, dass die Dekrete keinen Hinderungsgrund für den Beitritt darstellen. Die vom auswärtigen Ausschuss des Europäischen Parlaments in Auftrag gegebene Studie riet Tschechien allerdings zu einem Ausdruck des Bedauerns, vor allem für die 1946 beschlossenen Amnestiegesetze. Zu einem ähnlichen Urteil gelangte auch die von der EU-Kommission beauftragte Studie. Damit war der Weg für den Beitritts Tschechiens und der Slowakei zur EU frei, und die Beneš-Dekrete traten für mehrere Jahre wieder in den politischen Hintergrund. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem Präsident Vaclav Klaus im Ringen um den Lissabon Vertrag wieder diese Karte zog…

Bärendienst

Laut vieler Kommentatoren hat Vaclav Klaus mit dem Erreichen seines Zieles, einer Ausnahmeregelung aus der Grundrechtecharta, seinem Land einen Bärendienst erwiesen. Denn Verstöße gegen Grundrechte können wohl in Zukunft nicht von tschechischen Staatsbürgern eingeklagt werden. Und auch der EU als solches hat der Konflikt Schaden zugefügt. Denn wieder einmal ist es einem Land gelungen, alle anderen 26 Mitgliedstaaten zu erpressen. Dass auch die Slowakei in letzter Sekunde versuchte, Ausnahmeregelungen ähnlich derer Tschechiens zu erreichen, wird wohl nicht der letzte Versuch eines Landes bleiben, die eigenen Interesse über das der Gemeinschaft zu stellen. Eine geeinte, starke Union sieht wohl anders aus.

[MS]