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Der Europa-Ausschuß des Bundestags
Gleichwohl hat das Grundgesetz dem EU-Ausschuß des Bundestags – in der Fachsprache „Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union“ – eine besondere Rolle eingeräumt: Er ist nämlich einer der vier Ausschüsse des Parlaments, die im Artikel 45 GG grundsätzlich genannt sind und die jeder Legislaturperiode des Parlaments zwingend eingerichtet werden müssen.

- Der Europasaal des Bundestags im Paul-Löbe-Haus (Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)
Er tagt normalerweise im Europasaal des Bundestags, und seine Arbeit ist nach außen gemeinhin wenig spektakulär. Mit seiner gesonderten Rolle ist klargestellt, dass dieser Ausschuß eine besondere Verantwortung für die Europapolitik der Bundesrepublik Deutschland zu tragen hat. Was allerdings andererseits nicht heißt, dass seine 35 Mitglieder die Last aller europäischen Entscheidungen aus deutscher Sicht zu tragen haben. Im Deutschen Bundestag sind grundsätzlich alle Ausschüsse im Rahmen ihrer jeweiligen Sacharbeit für die Beratung europäischer Angelegenheiten zuständig. Doch der EU-Ausschuß bündelt diese Arbeit. Er ist sozusagen der Integrations- und der Querschnittausschuß.
Was ist ein Integrations- und Querschnitt-Ausschuß?
So ist er in seiner Funktion als Integrationsausschuß zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration. Dazu gehören beispielsweise institutionelle Reformen, die Erweiterung der EU, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament oder den nationalen Parlamenten anderer Mitgliedstaaten. In seiner Eigenschaft als Querschnittausschuß befasst sich der EU-Ausschuß des Bundestags mit europaspezifischen Vorhaben, die über ein einzelnes Politikfeld hinausreichen, ohne dass besondere politische Schwerpunkte erkennbar werden. Ein Beispiel ist die Finanzplanung, mit der die Europäische Union Höhe und Verwendung ihrer Einnahmen und Ausgaben über einen Zeitraum von mehreren Jahren festlegt.
Zur Information zwingend verpflichtet

- Die 35 Mitglieder des EU-Ausschusses kümmern sich in regelmäßigen Sitzungen um alle europäischen Angelegenheiten des Bundestags (Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)
In seiner regelmäßigen Arbeit, die keineswegs Routine ist, kontrolliert dieser Ausschuß – wie es sich für ein parlamentarisches Gremium geziemt – die Arbeit der Bundesregierung in allen Angelegenheiten der Europäischen Union. Das heißt zugleich, dass die Bundesregierung zwingend verpflichtet ist, diesen Ausschuß umfassend und jederzeit frühestmöglich über Projekte und Planungen der EU zu unterrichten, die für die Bundesrepublik Deutschland von Interesse sein könnten. Um sich schließlich unabhängig über aktuelle Entwicklungen in der EU ein Bild zu machen, lädt der Ausschuß regelmäßig Entscheidungsträger der verschiedenen europäischen Institutionen zu Anhörungen und Konferenzen nach Berlin ein. Zugleich pflegt er regen Gedankenausschuß mit den Mandatsträgern anderer Parlamente aus den EU-Mitgliedsländern. So ist der Ausschuß stets gut vernetzt.
Kein Ausführungsorgan
Andererseits: Dieser Ausschuß befasst sich nicht mit der Umsetzung von Richtlinien, die vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament verabschiedet worden sind. Denn hierbei handelt es sich nicht mehr um Mitgestaltung, sondern um den Vollzug europäischer Vorgaben. Dafür sind im Deutschen Bundestag die jeweiligen Fachausschüsse zuständig.
Gunther Krichbaum erneut Vorsitzender

- Ausschussvorsitzender Gunther Krichbaum (CDU) (r.) (Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)
In seiner Arbeit in der neuen Legislaturperiode des Bundestags hat dieser Ausschuß auf Kontinuität gesetzt: Erneut ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Gunther Krichbaum zum Vorsitzenden gewählt worden. Dessen Stellvertreter ist der FDP-Abgeordnete Michael Link. Entsprechend dem Kräfteverhältnis im Bundestag stellt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion 14 Mitglieder, die SPD ist mit acht Mandatsträgern vertreten, die FDP mit fünf sowie Die Linke und die Grünen mit jeweils vier Abgeordneten.
[KS]









