Montag, 11. Januar 2010

Von: KS

Seite ausdrucken Social bookmarks:
bookmark at mister wongpublish in twitterbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at furl.netbookmark at linksilo.debookmark at reddit.combookmark at spurl.netbookmark at technorati.combookmark at google.combookmark at yahoo.combookmark at facebook.combookmark at stumbleupon.combookmark at propeller.combookmark at newsvine.combookmark at jumptags.com
Keywords:
Europa | Europarat | Menschenrechte
Die älteste europäische Institution nach 1945

Der Europarat ist 60 Jahre alt

Es war nur vier Jahre nach Kriegsende ein für Europa nachgerade revolutionärer Zusammenschluss. Den Gründervätern ging es um die Wahrung demokratischer Grundwerte. Er ist die älteste supranationale demokratische Institution im Nachkriegseuropa: Der Europarat, am 5. Mai 1949 – also vor 60 Jahren – gegründet, versteht sich als Hüter des gemeinsamen europäischen Erbes von Menschenrechten, Demokratie, Freiheit, Pluralismus und Rechtstaatlichkeit.

Verbot von Folter und Zwangsarbeit

Der Sitz des Europarats ist in Straßburg im Europapalast. (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2010)

Heute gehören dieser zwischenstaatlichen europäischen Organisation 47 Mitgliedsländer an; die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 13. Juli 1950 dabei. Zu den unbestritten wichtigsten, vom Europarat gesetzten Normen gehört die Europäische Menschenrechtskonvention von 1953, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die unveräußerlichen Rechte und Freiheiten der in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Bürger zu garantieren; so das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und Zwangsarbeit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, genauso Versammlungs- und Vereinsfreiheit sowie das Recht der freien Meinungsäußerung.

Die Bundesrepublik ist mit 18 Mitgliedern vertreten

Solche Zielsetzungen bedingen demokratisch-parlamentarische Mitwirkung. Organe des Europarates sind also das Ministerkomitee mit den Außenministern der Mitgliedsstaaten sowie die Parlamentarische Versammlung mit den Delegationen aus den nationalen Parlamenten. Insgesamt besteht diese Versammlung derzeit aus 315 Abgeordneten. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 18 Parlamentariern und ebenso vielen Stellvertretern vertreten. Drittes Gremium ist inzwischen der in zwei Kammern gegliederte Kongress der Gemeinden und Regionen Europas als beratendes Organ.

Anstöße zur Europäischen Menschenrechtskonvention

(Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2010)

Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie stellt heute das größte politische Forum Europas dar. Zu den Aufgaben der Versammlung gehört es in erster Linie, die Arbeiten des Ministerkomitees parlamentarisch zu begleiten, aber auch eigene politische Anstöße zu geben. Ein wesentlicher Teil dieser Arbeit liegt in der Ausarbeitung europäischer Abkommen und Konventionen zur Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedsstaaten. Dazu hat die Parlamentarische Versammlung eine Reihe wesentlicher Anstöße gegeben. Beispielsweise: Der Entwurf für ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Rechte nationaler Minderheiten regelt. Oder auch der Entwurf zu einer Bioethik-Konvention, zu der die Versammlung umfangreiche Korrekturen für einen stärkeren Schutz der Betroffenen vor entsprechenden medizinischen Eingriffen fordert.

Vorschläge zur Lösung aktueller Konflikte

Daneben richtet die Parlamentarische Versammlung Empfehlungen zu den unterschiedlichsten Politikbereichen – mit Ausnahme von Verteidigungsfragen – an das Ministerkomitee sowie an die Regierungen der Mitgliedsstaaten. Dabei geht es vorrangig um die Lösung aktueller Konflikte in Europa. Die Themen reichten und reichen von der Lage in Tschetschenien oder auf dem Balkan bis hin zur europäischen Gesundheits- und Sozialpolitik, der Situation der Kernkernkraftwerke in Mittel- und Osteuropa oder zu Fragen der europäischen kulturellen Zusammenarbeit.

Mittel- und Osteuropäer rasch integriert

Zum 60. Geburtstag wurde das Gebäude des Europarates in feierlichen Farben angestrahlt. (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2010)

Ein besonderes Verdienst der Parlamentarischen Versammlung ist die Einbindung von Parlamentariern aus Mittel- und Osteuropa in ihre Arbeit. Bereits 1989 hatte sie als erste europäische Versammlung für die Parlamente mittel- und osteuropäischer Staaten einen Sondergaststatus eingeführt. So konnten sie – wenn auch ohne Stimmrecht – von Anfang an mitwirken. Über diesen Weg sind inzwischen die meisten mittel- und osteuropäischen Staaten Mitglied im Europarat geworden.

Wächter über demokratische Standards

Damit hat sich die Parlamentarische Versammlung auch zu einem Forum für die neuen Demokratien entwickelt. Sie trägt mit ihrer Hilfestellung bei den politischen, gesetzgeberischen und verfassungsrechtlichen Reformen wesentlich zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in diesen Ländern bei. Und nicht zuletzt: Sie überprüft die Einhaltung der demokratischen Standards des Europarates. Die sind hochgesteckt. Denn die vom Europarat gesetzten Normen im Bereich der Menschenrechte liegen über denen der internationalen Gemeinschaft. Dabei dürfte die völkerrechtlich verbindliche Unterwerfung der Mitgliedsstaaten unter die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der wohl wichtigste Standard des Europarates sein.

[KS]