Montag, 08. Februar 2010

Von: MS

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Österreich | "Sanktionen" | ÖVP | FPÖ | Koalition | Innenpolitik | Alpenstaat | Bürgerproteste
10. Jahrestag der EU-„Sanktionen“ gegen Österreich

Österreich in der Isolation

Rathaus in Wien
Rathaus in Wien und die Flagge der EU (Foto:ec.europa.eu, Credit © European Union, 2009)

Bundespräsident Thomas Klestil zeigte seinen Wiederwillen gegen diese Regierung mit steinerner Miene, und nur wenige Wochen später formierte sich eine Demonstration mit über 300.000 Menschen in Wien, um den Unwillen der Bevölkerung gegen die neu entstandene Regierung kundzutun. Doch nicht nur in Österreich, auch in Europa sorgte die Regierungsbildung der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), die nur als drittstärkste Kraft aus den Wahlen 1999 hervorgegangen war, mit der zweitstärksten Partei, der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), für heftige Irritationen. Der Grund dafür lag in dem Regierungseintritt der FPÖ unter dem damaligen Parteivorsitzendem Jörg Haider, der mehrmals durch rechtslastige Aussagen aufgefallen war. Und so kam es zu einer in der EU bisher einmaligen Maßnahme: Die damalige portugiesische Ratspräsidentschaft verkündete das Übereinkommen der übrigen 14 Mitgliedstaaten zur totalen Isolation Österreichs. Und das hieß: Mit einer österreichischen Regierung, der Mitglieder der FPÖ angehörten, sollten es fortan keine offiziellen bilaterale Kontakte auf politischer Ebene mehr geben. Die EU wollte weiterhin keine österreichischen Kandidaten im Anstreben internationaler Positionen unterstützen und Botschafter in EU-Hauptstädten nur noch auf technischer Ebene empfangen.

Nachwirkungen bis heute

Diese in Österreich als „Sanktionen“ bezeichneten Maßnahmen dauerten insgesamt sieben Monate und wirken bis heute nach: Sie führten in einem ungeahnten Ausmaß zu einem Zusammenrücken der Bevölkerung und sind wohl für die anhaltend negative Stimmung der Bevölkerung gegenüber der EU ursächlich. "Die EU wollte mit der Androhung von Sanktionen im Vorfeld der Regierungsbildung eine Beteiligung der FPÖ verhindern." So sieht es der österreichische Politologe Anton Pelinka in einem Gespräch mit der online Ausgabe der in Wien erscheinenden Tageszeitung „Der Standard“. "Und nach der Angelobung der schwarz-blauen Regierung konnte man schlicht nicht mehr zurück", so Pelinka.

Schröder bezeichnet Maßnahmen im Nachhinein als Fehler

Gerhard Schröder
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (Foto:ec.europa.eu, Credit © European Union, 2009)

Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder war Anfang 2000 gemeinsam mit dem damaligen französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac eine der treibenden Kräfte hinter diesen Maßnahmen. Während einer Diskussion in der österreichischen Botschaft in Berlin im Jahre 2008 räumte Schröder jedoch ein, seinerzeit „einen Fehler“ gemacht zu haben, der „kontraproduktiv“ gewirkt habe.

Die EU-Expertin der Deutschen Gesellschaft die Auswärtige Politik, Almut Möller, wies ebenfalls in einem Gespräch mit dem „Standard“ darauf hin, dass die damaligen Bestimmungen auch im EU-Kontext zu sehen seien. Immerhin hatten kurz zuvor die Verhandlungen mit mehreren osteuropäischen Ländern über einen EU-Beitritt begonnen. „Deutschland wollte signalisieren, dass in der EU gewisse demokratische Standards gelten“, so Möller.

Auslöser für Neues

Waren die Sanktionen aber tatsächlich kontraproduktiv? Das erklärte Ziel, eine Koalition mit einer rechten Partei zu verhindern, ist offensichtlich verfehlt worden: Die FPÖ blieb bis in das Jahr 2007 in Österreich in Regierungsverantwortung, wenn auch unter anderem Namen. Denn im Jahre 2005 spaltete sich ein "Bündnis Zukunft Österreich" (BZÖ) ab, das die Koalition fortführte. In verschiedenen Mitgliedstaaten der EU sind mittlerweile ebenfalls rechte Parteien in der Regierung. Dennoch haben die „Sanktionen“ auch innerhalb der EU für Bewegung gesorgt.

Schutz der gemeinsamen Grundrechte

Grundrechte der EU
Grundrechte der EU (Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de)

Als die Maßnahmen getroffen wurden, sah die EU-Gesetzgebung noch keine Sanktionen bei Verletzungen der Grundwerte der Gemeinschaft vor. Daher kam es auch ausschließlich zu einer multilateral abgestimmten Aktion, die von allen 14 Mitgliedstaaten getragen wurden. Der österreichische Fall führte aber zu einer Änderung des Vertrags von Amsterdam, der im Falle von Verletzungen der Grundrechte nur nachträgliche Bestrafungen vorsah. Mit dem Vertrag von Nizza, der im Dezember 2000 ausverhandelt und im Jahr 2003 nach der Ratifikation aller Mitgliedstaaten in Kraft trat, wurde der Artikel 7 neu formuliert. Von nun an war es auch möglich, Vorbeugemaßnahmen zu ergreifen in Fällen der Gefährdung der europäischen Grundwerte. Und das sind die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte. 

Neue Chance

Dass es schon bald wieder zu Sanktionen gegen ein Mitgliedsland der EU kommen wird, bezweifeln die Experten, so auch der Politologe Pelinka: „Die EU ist nicht mehr so einheitlich, wie sie noch vor 10 Jahren war. In der Zwischenzeit gibt es 27 Mitgliedstaaten, und da würde es schwer fallen, sich in innenpolitische Debatten jedes Mitgliedstaats einzuschalten.“ Im Nachhinein betrachtet hatten die Ereignisse aber doch ihr Gutes: Die gemeinsame Werte in der EU wurden überhaupt erst einmal benannt, damit wurden sie gestärkt - und man hat ein Instrumentarium geschaffen, um möglichen Verstößen gegen diese Werte wirksam zu begegnen.  

[MS]

(Teaserbild: Bernd Deschauer/pixelio.de)