Montag, 15. Februar 2010

Von: LK

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Keywords:
Korruption | Europarat | Deutschland | Lobbyismus | Parteienfinanzierung | Abgeordnetenbestechung | Bestechnung | Betrug
Europarat rügt Deutschland

Kampf gegen Korruption

Europarat
Der Europarat in Straßburg (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2009)

Der Europarat fordert strengere Gesetze für die Parteienfinanzierung und gegen die Abgeordnetenbestechung, da die bisherigen Regeln anfällig für Korruptionsversuche sind. In Deutschland können bisher nur plumpe Bestechungsversuche strafrechtlich verfolgt werden, doch die Möglichkeiten für subtile "Einflussnahmen" sind vielfältig.


Die FDP muss sich für die Entgegennahmen einer Spende in Höhe von 1,1 Millionen Euro des Düsseldorfer Hotel-Unternehmers Substantia AG rechtfertigen. Die Liberalen sehen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, dass ihre Partei käuflich sei, da sie eine Absenkung der Mehrwertsteuer  für das Hotelgewerbe bei Übernachtungen auf den geminderten Mehrwertsteuersatz von 19 auf 7 Prozent erwirkt hat. Die FDP weist den Vorwurf der Käuflichkeit natürlich von sich und behauptet, es bestünde keinen Zusammenhang zur der beschlossenen Mehrwertsteuer-Senkung. Was soll sie auch anders tun?  

Lobbyismus oder Korruption?

Auch wenn die Spende keine juristischen Konsequenzen nach sich ziehen wird, da sie ordnungsgemäß angegeben und verbucht wurde, bleibt ein fader Beigeschmack. Es drängt sich die Frage auf, wo sonst noch offensichtliche Spenden oder versteckte Zahlungen zum Dank oder als Anreiz getätigt werden, um Politiker zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen. Denn wo Geld und Macht sind, ist Einflussnahme und Bestechung oft nicht weit. Und die Grenze zwischen Lobbyismus und Korruption ist dabei nicht immer eindeutig.

Deutschland am Pranger

Deutsche Flagge
(Foto:ec.europa.eu, Credit © European Union, 2009)

In diesem Kontext weckt die scharfe Rüge des Europarates vom Dezember 2009 erhöhte Aufmerksamkeit: Deutschland habe sich unzureichend um die Korruptionsbekämpfung bemüht. Zur Verringerung der Politiker-Käuflichkeit empfiehlt der Europarat Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei konkrete Forderungen. Sie sind den beiden Berichten "Transparency of party funding" und "Criminalisation of corruption" zu entnehmen und wurden veröffentlicht durch die für die Antikorruptionskonventionen zuständige Unterorganisation des Europarates, GRECO:

  1. Strengere Regeln zur Parteienfinanzierung;
  2. Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Begrenzung und Transparenz bei Parteispenden

In Hinblick auf die Parteienfinanzierung fordert die GRECO unter anderem

  • eine jährliche Höchstspendensumme von 50.000 Euro pro Unternehmen, Verband oder Person,
  • die Herabsetzung der Grenzen für die Veröffentlichung von Parteispenden von momentan 10.000 Euro sowie
  • die hinreichende Unabhängigkeit der für die Parteienfinanzierung zuständigen Institution mit ausreichend Kontrollmöglichkeiten.

In Frankreich sind Spenden von Unternehmen an Parteien komplett verboten. Dies könnte auch für Deutschland ein Weg sein, um der Einflussnahme auf politische Entscheidungen durch Parteispenden vorzubeugen.

Europa-Konvention der Abgeordnetenbestechung noch nicht ratifiziert

Deutschland unterschreibt Europa-Konvention
(Foto: Rolf van Melis/pixelio.de)

Deutschland hat die Europa-Konvention der Abgeordnetenbestechung zwar schon 2003 unterzeichnet, das Gesetz aber bis heute noch nicht ratifiziert. Das ist ein verheerendes Signal im Kampf gegen die Korruption auf allen Ebenen!

Momentan ist es nur strafbar, wenn sich Abgeordnete für ein konkretes Abstimmungsverhalten im Parlament kaufen lassen. Somit können im Prinzip nur simple materielle Bestechungsfälle strafrechtlich verfolgt werden. Doch die eigentliche Meinungsbildung erfolgt aber schon vorher in den Ausschüssen oder in den Fraktionen und nicht erst bei der Abstimmung. Eine Beeinflussung der Abgeordneten während der Entscheidungsfindung steht jedoch (noch) nicht unter Strafe, denn das gesamte Verhalten außerhalb der eigentlichen Volksvertretung - selbst wenn es in Ausübung des Mandats erfolgt - ist strafrechtlich nicht relevant. Die Europa-Konvention gebietet daher, auch das vorsätzliche unmittelbare oder mittelbare Fordern oder Annehmen eines ungerechtfertigten Vorteils unter Strafe zu stellen, um auch subtile Formen der Bestechung ahnden zu können. 

Schwache Konjunktur erhöht das Korruptionsrisiko

Im internationalen Vergleich von 180 Ländern liegt Deutschland auf Platz 14. Das klingt auf den ersten Blick zwar "gut", doch der Kampf gegen Korruption darf nie aufhören, zumal sich das Korruptionsrisiko bei einer schlechten wirtschaftlichen Lage erhöht. Umso wichtiger, dass die Bundesregierung konkret handelt und die Forderungen des Europarates umsetzt. Der Europarat hat Deutschland dafür nun bis Mitte 2011 die Gelegenheit eingeräumt. Die schwarz-gelbe Koalition darf das Thema nicht auf die lange Bank schieben, sondern sollte im Kampf gegen die Korruption ein Zeichen setzen und schnell handeln.

[LK]

(Teaserbild: Juana Kreßner/pixelio.de)