23. Dezember 2011

Von: TBO

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Viktor Orbán | Mediengesetz | Pressefreiheit | Ungarn | NMHH | Medienaufsichtsbehörde | Klubradio | Verfassungsgericht
Ungarn

Urteil zu Mediengesetz

Pressefreiheit in Ungarn
Ungarn steht derzeit in der Kritik. ( Foto: Gerd Altmann / pixelio.de)

Als unabhängiger Journalist hat man es in Ungarn nicht leicht. Ende letzten Jahres kündigte Premierminister Viktor Orbán ein neues Mediengesetz an, dass es der Regierung erlaubt sowohl staatliche, als auch private Medien und sogar das Internet zu kontrollieren. Die neu gegründete Nationale Medienaufsichtsbehörde NMHH erhielt dazu beinahe uneingeschränkte Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten. Der Schritt wurde vor allem als Maulkorb für Kritiker und Oppositionelle der rechtskonservativen Regierung gesehen - und das nur zehn Jahre nach dem Ende des Kommunismus. Kritik gab es dafür nicht nur von den einheimischen Journalisten und der Opposition, sondern auch aus der gesamten Europäischen Union. Nun gab es aber doch noch einen Funken Hoffnung für die Pressefreiheit in Ungarn. 

Mediengesetz teilweise gekippt

Das ungarische Verfassungsgericht entschied, dass ein Teil des Mediengesetzes der Regierung Orbán undemokratisch sei. Demnach müssen Journalisten ab jetzt weder ihre Quellen preisgeben, noch Informationen an die Medienbehörde NMHH liefern. Zudem beurteilte das Verfassungsgericht die Vorgabe der “ausgewogenen” Berichterstattung in Print- und Onlinemedien als verfassungswidrig. Die Entscheidung des Gerichts könnte ein positives Zeichen sein, dass es in Ungarn doch rechtsstaatlicher vorgeht als von Kritiker oft formuliert.

Hoffnung für die Pressefreiheit

Das Urteil der ungarischen Richter lässt internationale Journalisten und die Politik zumindest wieder auf ein demokratischeres Ungarn hoffen. So erklärte der medienpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Martin Dörmann: “Die SPD hat in verschiedenen Stellungnahmen [...] wiederholt darauf hingewiesen, dass wesentliche Teile dieses Gesetzes demokratischen Prinzipien und europäischen Grundwerten widersprechen. Wir begrüßen, dass die Verfassungshüter den Schutz von Journalisten und ihrer Quellen sowie die Struktur der neu geschaffenen Medienbehörde kritisiert haben.” Dem Geschäftsführer der Organisation Reporter ohne Grenzen, Christian Rickerts, ist das Urteil nicht weitreichend genug: “Wir begrüßen die Entscheidung des ungarischen Verfassungsgerichts, aber wir können in Bezug auf Ungarn noch lange keine Entwarnung geben: Die Richter monierten nur Passagen, die Print- und Online-Medien angehen. Wir fordern aber die vollständige Aufhebung des Gesetzes.”

Neue ungarische Verfassung

Premierminister Viktor Orbán kann trotz der Entscheidung des Gerichts vorerst gelassen bleiben. Am 1. Januar 2012 tritt die neue ungarische Verfassung in Kraft. Dann sollen Gesetze nicht mehr mit einer Vierfünftel-, sondern nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden. Orbáns Regierung verfügt rein zufällig über diese Mehrheit. Somit kann er auch das Verfassungsgericht neu besetzen und das aktuelle Urteil zu Makulatur werden lassen. Die neue Verfassung nimmt dem Gericht zudem dauerhaft das Recht, Steuer- und Haushaltsgesetze zu überprüfen. Für die Rechtsstaatlichkeit ist dies ein Schlag ins Gesicht.

Kritik an Rechtsstaatlichkeit

Der grobe Einschnitt in die Gewaltenteilung lässt Kritiker aufschreien. So fordert unter anderem SPD-Mann Martin Dörmann die Bundesregierung und die Europäische Union zum Handeln auf: “Wir dürfen die Entwicklungen in Ungarn nicht stillschweigend hinnehmen. Grundlegende europäische Werte wie Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit müssen auch auf europäischer Ebene verteidigt werden.” Kritik kommt auch aus dem eigenen Land. So nannte der Schriftsteller Rudolf Ungvary sein Heimatland in einem Interview mit dem Deutschlandfunk eine “Scheindemokratie”.

Einstellung von Oppositionsradio

Viktor Orbán
Ungarns Premierminister Viktor Orbán (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2011)

Von dem Urteil des ungarischen Verfassungsgerichts sind derzeit nur Print- und Onlinemedien betroffen. Dies hat Ungarns einzige oppositionelle Radiostation “Klubradio” zu spüren bekommen. Die Medienbehörde NMHH hat die Frequenz, über die der Sender über den Äther läuft, kurzerhand an einen unbekannten Mitbewerber vergeben. Die Behörde begründete den Schritt damit, dass man ein Programm mit “starker Berücksichtigung ungarischer Musik” wolle. Das “Klubradio” sendete dagegen ein eher politisch-kritisches Programm. Christian Rickerts nannte die Abschaltung des “unabhängigen, regierungskritischen” Radiosenders alarmierend. “Angesichts der Reichweite des Senders von etwa 500.000 regelmäßigen Hörern ist das aus unserer Sicht eine deutliche Beeinträchtigung der Vielfalt der Medien.”

Ungarn undemokratisch wie kaum ein EU-Land

Durch das Mediengesetz und die neue Verfassung, die Anfang 2012 in Kraft treten wird, entfernt sich Ungarn langsam von der Europäischen Union. Ein Vergleich mit Russland oder der Ukraine liegt derzeit näher als Parallelen zu europäischen Nachbarn wie Österreich oder Frankreich. Die Kritik der EU hält sich bisher in Grenzen. Erst nach der jüngsten Herabstufung der Kreditwürdigkeit des Landes und einer geplanten Umstrukturierung der Zentralbank im Zuge der neuen Verfassung, gibt es Ärger. Die EZB kritisiert, die Umstrukturierung gefährde die persönliche Unabhängigkeit des Zentralbankchefs und würde einen Verstoß gegen das Statut des europäischen Zentralbankensystems bedeuten. Wie sich das Land nach der Einführung der neuen Verfassung entwickelt, wird sich dann im Laufe des nächsten Jahres zeigen.

[TBO]