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Kommission will stärkere Haushaltskontrolle
- Die EU-Kommission hat vor wenigen Monaten das so genannte “Two Pack” auf den Weg gebracht.(Foto:commons.wikimedia.org/ Capun, CC BY-SA 3.0)
Es war eine herbe Niederlage für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Nachdem sich die Finanzminister der europäischen Währungsunion am Montag nicht auf einen neuen Eurogruppen-Chef einigen konnten, bleibt der Luxemburger Jean-Claude Juncker zumindest bis Ende des Jahres im Amt. Schäubles Chancen auf die Nachfolge werden damit immer geringer. Am Dienstag ging es für Schäuble, beziehungsweise Vertreter des Bundesfinanzministeriums direkt zu einem weiteren Gipfel. Zusammen mit den Finanz- und Wirtschaftsministern der anderen EU-Länder verhandelte man darüber, ob die Kommission mehr Macht zur Überwachung der nationalen Haushalte bekommen soll.
“Economic Governance-Double Pack”
Den Vorsitz der Rates für Wirtschaft und Finanzen trägt seit dem 01. Juli der zypriotische Finanzminister Vassos Shiarly. Er leitete am Dienstag die Sitzung, bei der die Finanz- und Wirtschaftsminister der Europäischen Union jedoch nicht nur über den “Economic Governance-Double Pack” berieten. Weiter Themen waren etwa neue Regeln für den Kapitalmarkt, Rahmenbedingungen für die Belebung von Kreditinstituten und Investment Firmen, sowie die Aufarbeitung des EU-Gipfels von Ende Juni. Zudem stellte auch die zypriotische Ratspräsidentschaft ihr Programm für die kommenden sechs Monate vor.
Vorschlag des EP
Die EU-Kommission hat vor wenigen Monaten das so genannte “Two Pack” auf den Weg gebracht. Mit der Ergänzung zu dem Legislativpaket “Six Pack” wollte man dem Stabilitätspakt mehr Durchschlagskraft verleihen und die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten gewährleisten. Damit soll die EU-Kommission zukünftig mehr Rechte zur Überwachung der nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten erhalten. Regierungen der Euro-Zone sollen ihren Haushaltsentwurf dann zunächst der Kommission vorlegen, bevor die nationalen Parlamente darüber entscheiden. Zudem sollen Staaten, die finanzielle Hilfen der EU in Anspruch nehmen - wie etwa Griechenland oder Portugal - einer intensiveren Überwachung ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Lage unterworfen sein. Ein erster Entwurf wurde von dem EU-Parlament jedoch zur Verbesserung zurück nach Brüssel geschickt. Eine überarbeitete Version des “Two Packs” wurde nun zunächst von dem Rat für Wirtschaft und Finanzen mit einer knappen Mehrheit angenommen und ging Mittwoch zur Abstimmung in das Europäische Parlament nach Straßburg. Der neue Entwurf des “Two Pack” basiert auf zwei Verordnungen, dem “Ferreira-Bericht” für wirtschaftliche Stabilisierung und Förderung des Wachstums und dem “Gauzès-Bericht” für mehr Nachhaltigkeit bei Spar- und Reformmaßnahmen, die von dem Europäischen Parlament vorgeschlagen wurden.
Der “Ferreira-Bericht”

- Die Reaktionen auf das “Two Pack” innerhalb des Europäischen Parlaments sind unterschiedlich. Damit wird die Einigung auf ein Gesetz zunehmend erschwert. (Foto:commons.wikimedia.org/ Alfredovic,CC BY-SA 3.0)
Die Stabilitäts-Verordnung sieht unter anderem einen Schuldentilgungsfonds vor. Der Fonds soll es Euroländern, die nicht unter dem Rettungsschirm sind, ermöglichen, günstiger Geld an den Kapitalmärkten aufzunehmen. Dazu würden alle Staatsschulden eines Mitgliedsstaates jenseits der Schuldengrenze von 60 Prozent des Bruttonationalproduktes (BNP) an den Fonds überwiesen und somit zur Verantwortung aller Mitgliedsstaaten. Zudem könnte es Gemeinschaftsanleihen der Euro-Staaten geben, durch die eine günstigere Kreditaufnahme möglich wäre. Um eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten zu sichern, soll es zudem einen EU-Fonds für nachhaltiges Wachstum geben. Ein weiterer Punkt des “Ferreira-Berichtes” ist die Schaffung eines Partnerschaftsabkommens zur Mobilisierung von Investitionskapital. Dieses Abkommen zwischen den Euro-Ländern und der Kommission könnte gezielte Wachstumsimpulse schaffen. Des weiteren sollen Mitgliedsstaaten regelmäßig berichten, wie sich ihre Ausgaben zum Erreichen der EU2020-Ziele entwickelt haben.
Der “Gauzès-Bericht”
Um die Spar- und Reformmaßnahmen der Euro-Länder voranzutreiben, verpflichtet das “Two Pack” die Euro-Länder zu zahlreichen neuen Maßnahmen. So müssen Länder, die EU-Hilfen in Anspruch nehmen, sicherstellen, dass sie ausreichend finanzielle Mittel für Grundbildung und grundlegende medizinische Versorgung ihrer Bürger bereitstellen. Auch die sozialen Auswirkungen der Sparpolitik müssen dann in regelmäßigen Berichten veröffentlicht werden. Unterstützung durch die EU-Kommission soll es für die so genannten Programmländer etwa bei der Stärkung des Wettbewerbs im öffentlichen Beschaffungswesen, bei der Korruptionsbekämpfung und bei der Verbesserung der Steuererhebung geben. Der Bericht sieht auch vor, dass neben der Kommission in Zukunft auch der Rat über die Aufnahme eines neuen Programmlandes entscheiden darf. Zudem soll das Mitspracherecht des Europäischem Parlament und nationaler Parlamente während der wirtschaftlichen Überwachung eines Landes erweitert werden.
Zerrissenheit im EP
Die Reaktionen auf das “Two Pack” sind jedoch auch innerhalb des Parlaments unterschiedlich, was die Einigung auf das Gesetz schwierig gestaltet. Die CDU-Europaabgeordnete Renate Sommer begrüßt das Paket, kritisiert jedoch den Schuldentilgungsfonds und die Einführung von Eurobonds. “Damit [...]würden diejenigen, die sich nicht an die gemeinsamen Regeln gehalten und rücksichtslos über ihre Verhältnisse gelebt haben, belohnt und diejenigen, die sich daran gehalten haben, bestraft. Daher habe ich gegen dieses zweiten Teil des "Two Pack" gestimmt. Ich meine, wir müssen den eigenverantwortlichen Schuldenabbau in den Eurostaaten vorantreiben und die Bereitschaft zu tiefgreifenden Reformen einfordern, die die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten steigert”, so Sommer.
(Teaserbild: Schmuttel / pixelio.de)









