Freitag, 13. Juli 2012

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Keywords:
EU-Beihilfenpolitik | Europäische Kommission | Binnenmarkt | Beihilfeverfahren | Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Staatliche Beihilfen

Kommission plant Modernisierung

Kommission
Die Kommission schlägt vor, die derzeitigen Verordnungen im Rahmen eines durch den Rat festgelegten Rahmens zu präzisieren und zu vereinfachen. (Foto:commons.wikimedia.org/ Capun, CC BY-SA 3.0)

Die Europäsche Kommission plant, die EU-Beihilfenpolitik zu modernisieren. Im Zuge dessen hat sie um Stellungnahmen zur Anwendung der Verfahrensregeln in beihilferechtlichen Prüfungen aufgerufen.

Beschwerden und Erhebung von Marktdaten

Die Kommission schlägt vor, die derzeitigen Verordnungen im Rahmen eines durch den Rat festgelegten Rahmens zu präzisieren und zu vereinfachen. Dabei sollen die Behandlung von Beschwerden sowie die Erhebung von Marktdaten in den Fokus gerückt werden. Die Kommission erhofft sich damit auf besonders schwerwiegende Beihilfesachen, wie etwa Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, konzentrieren zu können.

Für die wirksame Prüfung solcher Beihilfesachen benötigt die Kommission darüber hinaus effiziente Instrumente, um die erforderlichen Informationen rechtzeitig von Marktteilnehmern zu erhalten, damit Beschlüsse innerhalb unternehmensfreundlicher Fristen erlassen werden können.

Mehr Handlungsspielraum

Die Änderungen würden es der Kommission außerdem möglich machen, in Bereichen, in denen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen das Funktionieren des Binnenmarkts zu beeinträchtigen drohen, mehr Untersuchungen auf eigene Initiative einzuleiten.

Ferner könnte die Kommission damit besser beurteilen, wie sich staatliche Unterstützungsmaßnahmen auf die betroffenen Märkte auswirken, wodurch der Beschlussfassungsprozess beschleunigt würde.

Die Stellungnahmen müssen bis Anfang Oktober diesen Jahres eingehen und darauf fußend wird die Kommission im Dezember eine überarbeitete Verordung präsentieren, welche anschließend an das Europäische Parlament und an den EU-Ministerrat übermittelt wird. Ziel der Konsultation ist es daher vor allem, die Standpunkte der beteiligten Kreise zu diesen beiden Punkten einzuholen.

Hintergrund

Die EU-Beihilfevorschriften wurden 1957 erstmals in die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufgenommen und sind derzeit im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert.

Im Jahr 1999 verabschiedete der Rat die Verfahrensordnung mit ausführlichen Verfahrensregeln. Diese Vorschriften wurden bis heute ohne wesentliche Änderungen angewandt. Der Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren von 2009 hat keine neuen rechtlichen Bestimmungen geschaffen, sieht aber vor, wie Beihilfeverfahren in der Praxis insbesondere in Hinblick auf Dauer, Transparenz und Vorhersehbarkeit durchgeführt werden sollen.

Mehr als 13 Jahren nach Inkrafttreten der Verfahrensverordnung ist eine Modernisierung erforderlich, um die Qualität der Beihilfenkontrolle der Kommission zu verbessern.

(Teaserbild: commons.wikimedia.org/S. Solberg J.,CC BY 3.0)http://commons.wikimedia.org/