Gut geformt und praktisch gerade

- Obst und Gemüse darf wieder wachsen, wie es will (Quelle: Regina Kaute/pixelio.de)
„Maximale Krümmung: zehn Millimeter auf zehn Zentimeter Länge – Gurken der Handelsklasse 1 sollten nach Möglichkeit diesen Vorschriften entsprechen, zumindest wenn sie in den Verkauf gelangen sollen.“ Krumme Gurken hingegen sind nur zulässig, wenn sie ausser leichten Farbfehlern keine anderen Fehler sowie keine andere Verformung als ihre Krümmung aufweisen. Leicht gebogene Gurken können eine maximale Krümmung von 20 mm auf 10 cm Länge der Gurke aufweisen.“ Soweit die Verordnung 1677/88 der Europäischen Union vom 15. Juni 1988.
Diese ist nun abgeschafft! Die EU-Landwirtschaftskommissarin Marianne Fischer-Boel kann dies als ihren Triumph verbuchen. Obst und Gemüse darf wieder wachsen, wie es will. Neben der Gurkennorm fallen weitere Vorschriften über Obst- und Gemüsesorten weg. Für die Kommissarin ein voller Erfolg: In einer Zeit, in der Banken mit Steuergeldern geholfen werden muss und Europa immer tiefer in eine Rezession rutscht, kann immerhin ein bisschen Bürokratie abgebaut werden. 25 von 36 Obst- und Gemüsenormen sind gestrichen, immerhin.
Es könnte alles so schön sein, wären da nicht die Discountmärkte. Sie haben einen relativ hohen Marktanteil bei Obst und Gemüse und deshalb ein großes Interesse an klaren Normen, auch dem Verbraucher zuliebe. Der könnte sich vielleicht schwertun, Obst zu kaufen, das nicht seinen ästhetischen Ansprüchen genügt. Wer weiß, ob eine Gurke, die zu krumm ist, überhaupt über den Ladentisch geht.
Auch die Bauern sehen die Abschaffung eher kritisch. So befürchtet der deutsche Bauernverband, dass die Gemüsestände in den Supermärkten zu Wühltischen werden und sich jeder sein Obst und Gemüse selber aussuchen müsse - wo genau da das Problem liegt, bliebe noch zu erörtern.
Es fallen nicht alle Vorschriften weg. Die Norm für Obst, die auch für Äpfel gilt, bleibt bestehen. So müssen auch weiterhin großfrüchtige Apfelsorten einen Durchmesser von mindestens 65 Millimeter haben. Handelt es sich um eine rote Sorte der Handesklasse "Extra", dann muss mindestens ¾ der Gesamtfläche sortentypisch rot gefärbt sein. Andere Mindeststandards, die für die übrigen Handelsklassen gelten, bestehen ebenfalls weiter: So darf immerhin kein stark verunreinigtes oder beschädigtes Obst und Gemüse in den Handel gelangen. Die Abschaffung der Gurkennorm setzt Zeichen! So sehen es zumindest die Befürworter.
Neue Verordnungen schon in der Mache
Auf der Vorhabenliste der EU in Sachen "Normen" stehen zahlreiche neue Projekte. Aber wo auf der einen Seite Normen und Vorschriften abgebaut werden, werden an anderer Stelle neue eingeführt: Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug, sie müssen auf dem Schoß der Eltern mitfliegen. Seit dem Sommer schreibt nun eine neue EU-Verordnung vor, dass sie mit einem zusätzlichen Schlaufengurt gesichert werden müssen, um etwa bei Turbulenzen nicht in Gefahr zu geraten. Experten halten den Gurt allerdings für problematisch, verläuft er doch direkt über dem Bauch und könnte so bei einer Notlandung zu ernsthaften Verletzungen oder gar zum Tod führen.
Ebenfalls verabschiedete das Europaparlament eine Verordnung, die jede Form von sexistischen Klischees in der Fernsehwerbung verbietet. Hausfrauen hinter dem Herd oder der Waschmaschine sind also in Zukunft tabu.
Normen hin oder her, die Regelungswut der EU kennt kaum Grenzen. Auffallend untätig und gar nicht regelungswütig ist sie an anderer Stelle: Der Finanzkrise zum Beispiel wird zwar ein Rettungspaket in nicht unbeträchtlicher Höhe entgegengesetzt, eine langfristige Finanzmarktaufsicht ist aber nicht in Planung. Aber so lange die Gurke wachsen kann, wie sie möchte, ist zumindest dieses Problem gelöst.









