Unzureichende internationale Korruptionsbekämpfung

- Deutschland schneidet im neuen Bericht gut ab (Foto: transparency.org)
Ende 1997 verpflichteten sich 26 der 28 Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD zur Bekämpfung der Korruption. Die Grundlage dafür ist das „Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“. Dadurch können Staaten solche Korruptionsfälle in ihrem Land strafrechtlich verfolgen, da das Bestechen ausländischer Abgeordneter seitdem als „Inlandstat“ gilt. Die Pflicht der Strafverfolgung kann seitdem also nicht mehr von den Staaten „abgeschoben“ werden.
Theorie gut, Praxis mangelhaft
Bisher findet laut dem Bericht der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International lediglich in vier Ländern der Erde eine aktive Strafverfolgung von ausländischen Amtsträgern statt. Darunter finden sich die USA, die Schweiz, Norwegen und erfreulicherweise auch Deutschland. Doch damit die OECD-Konvention erfolgreich sein kann, bedarf es einer konsequenten Strafverfolgung in allen Ländern.
Kategorien und Ergebnis des Berichts

- Österreich zählt zu den Ländern mit dem Status "nicht aktiv" (Foto: Golbez)
Um ein in der Korruptionsbekämpfung aktives von weniger aktiven Ländern unterscheiden zu können, hat die OECD folgendes definiert:
- Als "aktiv" gilt ein Land
das mehr als 2 % zu den gesamten weltweiten Exporten beiträgt und mindestens zehn Fälle von Korruptionsverfolgung vorweisen kann. Davon müssen drei in den letzten drei Jahren eingeleitet worden sein.
Bei einem Land, dessen Exportleistung weltweit unter 2 % liegt, genügen drei nachgewiesene Fälle, von denen lediglich einer in den letzten Jahren eingeleitet worden sein muss.
- Als "wenig aktiv" gilt ein Land
in dem in mindestens einem Fall aktuell ermittelt wird.
- Als "nicht aktiv" gilt ein Land
in dem es wenig bis gar keine Strafverfolgung von Korruption gibt.
Neben den vier Ländern mit aktiver Strafverfolgung ist die Liste der wenig aktiven Länder schon deutlich länger: unter anderem zählen Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan dazu. Besorgnis erregend ist jedoch die hohe Anzahl an Ländern ohne jegliche Strafverfolgung: Kanada, Türkei, Österreich und Australien sind nur einige Nationen. Generell gilt: je geringer die Industrie und Wirtschaft eines Landes entwickelt ist, desto höher ist der Grad der Korruption. Deswegen ist das Fehlen jeglicher Strafverfolgung obengenannter Länder besonders schwerwiegend.
Bremsende Wirkung
Dass sich Deutschland zu den aktivsten Ländern zählen darf, liegt weniger an den vielen Bemühungen hierzulande, als vielmehr an der mangelhaften Umsetzung der restlichen Länder. Diese Entwicklung könnte den Erfolg der gesamten OECD-Konvention gefährden, denn sollte nur ein einziges Land nicht mitziehen, fungiert es automatisch als potentieller Magnet für straffreie Korruption. Der Geschäftsführer von Transparency International, Cobus de Swardt, meint dazu: „Die OECD muss die Umsetzung ihrer Antikorruptionskonvention in den einzelnen Staaten mit höchster Priorität vorantreiben, sonst könnte die fehlende Umsetzung vieler Länder andere Länder dazu verführen, ihre Pflichten zu vernachlässigen.“
Ursachen der mangelnden Umsetzung
Veraltete Gesetze, fehlende Finanzierung der Strafverfolgung und nationale Sicherheitsbedenken, die in vielen Fällen das Verfolgen der Bestechungen ausländischer Abgeordneten verhindern, sind oft genannte Hindernisse von OECD und Experten. Das Hauptproblem liegt aber im politischen Unwillen, die entscheidenen Schritte zur effektiven Korruptionsbekämpfung einzuleiten. Zu stark sind die Verflechtungen der Korruption in Wirtschaft und Politik, zu sehr profitieren die Beteiligten persönlich auf beiden Seiten. Durch Korruption kosten öffentliche Vorhaben mehr als nötig, sinnvolle Umweltauflagen werden gekippt und der faire Wettbewerb in der Wirtschaft beeinträchtigt. Dieser dunkle Kreislauf funktioniert auch deshalb so "gut", weil seine Gepflogenheiten für die Öffentlichkeit weitgehend unsichtbar bleiben.
Transparenz als Grundsäule

- Ein Register für Lobbyisten steht bereits zur Diskussion (Foto: european-circle.de)
Ohne nachvollziehbare Abläufe bei jeglichen Finanztransaktionen, Vertragsabschlüssen und politischen Entscheidungen ist stets ein Potential für korrupte Einflussnahme gegeben. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre die Schaffung einer verpflichtenden Registrierung, die alle in Frage kommenden Handlungen dokumentiert. Beim Lobbying wird ein solches Register momentan bereits diskutiert (siehe European-Circle-Bericht).
Zwei Konventionen, ein Ziel
Trotz des guten Abschneidens im aktuellen Transparency-Bericht ist Deutschlands Bemühen verbesserungsfähig. Zwar wurde die OECD-Konvention ratifiziert, daneben gibt es seit 2005 aber zusätzlich das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC). Der Unterschied ist, dass die UNCAC global agiert, während die OECD-Konvention nur 26 von 28 Mitgliedsstaaten umfasst und ihr Schwerpunkt im Kampf gegen die Bestechung im ausländischen Geschäftsverkehr liegt.
Deutsche UNCAC-Ratifizierung

- Deutschland müsste den Paragrafen 108e straffer formulieren
Am 9. Dezember 2003 hat Deutschland die UN-Konvention zwar unterzeichnet, bislang aber noch nicht ratifiziert. In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 17. Juni 2009 stimmte der Großteil des Ausschusses gegen eine Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. Dies ist aber eine Grundvorraussetzung, wenn Deutschland die UN-Konvention ratifizieren will: Der Paragraf 108e des Strafgesetzbuches formuliert die Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten viel zu vage. Demnach können Unternehmer in Deutschland ungestraft inländischen Abgeordneten Vorteile gewähren - geschieht des jedoch bei ausländischen Abgeordneten, besteht laut dem Internationalen Bestechungsgesetz ein strafrelevantes Vergehen.
Zukunftsperspektiven
Zwar ist 2007 Südafrika und 2009 Israel der OECD-Konvention beigetreten, doch große Länder wie Russland, China und Indien fehlen nach wie vor. Erst wenn sich diese starken Wirtschaftsnationen an der Konvention beteiligen, kann die globale Korruption vernünftig bekämpft werden. Da sich Chinas Wirtschaft nach wie vor im Aufwind befindet, liegt es im Interesse des Landes, für möglichst sichere ausländische Investitionen zu sorgen. Auch in Russland wird seit Medwedews Präsidentschaft der Ruf nach effektiver Korruptionsbekämpfung immer lauter. Die Chance für einen baldigen Beitritt ist somit gegeben. TD
Weiterführende Links
Transparency-Bericht 2009 über den Fortschritt der OECD-Antikorruptionskonvention
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC)
Transparency International









