Donnerstag, 12. Dezember 2009

Von: Steffen Overbeck

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Keywords:
Verbraucherinformationsgesetz | VIG | Verbraucherschutz
Stärkung der Verbraucherrechte?

Transparenz oder Illusion – Das Verbraucherinformationsgesetz

Am 1. Mai 2008 trat das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft, und der heutige CSU-Vorsitzende und damalige Verbraucherminister Horst Seehofer verkündete auf der Homepage des VIG einen „Durchbruch hin zu mehr Information und Markttransparenz“.

2004 erschütterte der Gammelfleischskandal die Republik (Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)

Ob im Dezember 2004 in Niedersachsen oder im Januar 2006 in Bayern: Der „Gammelfleischskandal“ erschütterte die deutsche, aber auch die europäische Öffentlichkeit. So wurde das ungenießbare Wildfleisch von einem bayrischen Händler nicht nur in ganz Deutschland, sondern auch in Italien, Frankreich oder Österreich an Lebensmittelgeschäfte geliefert. Die Presse berichtete ausführlich darüber. Jeder wusste, dass es Umetikettierungen oder Weiterverarbeitung von so genanntem „Gammelfleisch“ gab. Doch wer wusste schon genau zu sagen, ob nicht auch der Supermarkt um die Ecke betroffen war? 

Das Verbraucherinformationsgesetz

Das neue VIG solle dies ändern und steht auf drei Säulen:

  • Erstens werden die Behörden stärker in die Pflicht genommen. Vor dem Inkrafttreten des VIG konnten sie die Öffentlichkeit über Verstößen durch Hersteller oder Gastronomen informieren - nun sollen sie es.
  • Zweitens sind die Behörden zu einer besseren Zusammenarbeit untereinander und damit zum besseren Austausch von Informationen verpflichtet. Dies soll ein schnelleres Handeln ermöglichen.
  • Drittens sind die Rechte der Verbraucher gestärkt: So hat nach dem neuen VIG jeder Bürger das Recht auf Information. Jedermann kann durch eine schriftliche Anfrage an die zuständige Behörde Informationen über die Kontrollen beim Bäcker von Nebenan oder die Inhaltsstoffe bei Produkten vom Nestlé-Konzern einholen.

Ein langer und schwieriger Weg

Bundespräsident Horst Köhler (Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)

Ein langer Weg liegt hinter dem VIG. So gab 2001 und 2005 schon erste Gesetzesvorlagen, die für den Verbraucher mehr Transparenz in diesem Bereich schaffen sollten. Diese scheiterte jedoch am Bundesrat. Unter dem Druck der „Gammelfleischskandale“ entschloss sich dann die große Koalition 2006 zur Schaffung des VIG. Das Gesetz stand jedoch schon am Anfang unter keinem guten Stern. So verweigerte Bundespräsident Horst Köhler im Dezember 2006 seine Unterschrift. Er sah verfassungsrechtliche Bedenken, da der Bund in die Kompetenzen der Länder eingriff. Nach den notwendigen Änderungen wurde das Gesetz 2007 verkündet und trat am 1. Mai 2008 in Kraft.

Theorie und Praxis

(Foto: foodwatch.de)

Mehr Rechte für die Verbraucher, weniger Bürokratie und schnelleres Handeln- das verspricht die Theorie. Die zu Beginn erwähnten Skandale um verdorbenes Fleisch und andere Vergehen in der Lebensmittelindustrie sollten- Dank des informierten Bürgers -der Vergangenheit angehören.
Die Organisationen Foodwatch und Greenpeace machten daraufhin den Praxistest. Beide richteten Anfragen an Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen. Das Ergebnis: mangelhaft! So stellt Greenpeace in einer detaillierten Studie dar, dass die meisten Behörden entweder gar nicht oder erst nach Erinnerung an das baldige Verstreichen der gesetzlichen Frist tätig wurden. Zudem werden sehr hohe Gebühren und sehr allgemein gehaltene Antworten festgestellt. Hamburg berechnete z.B. für die Auskunft, dass es keine Verstöße gebe, 96 Euro. Des Weiteren prangert Foodwatch das Anonymisieren von Unternehmensnamen bei Verstößen und die Herauszögerung von Antworten an. Die Verbraucherzentrale in Bremen kam zum dem Ergebnis, dass Anfragen von Verbraucherzentralen eher sorgfältig und ernsthaft beantwortet werden, als die von „einfachen“ Bürgern. Zu dem gibt es erhebliche Unterschiede in der Informationspraxis der Behörden in den verschiedenen Ländern, aber manchmal sogar in einzelnen Stadtteilen. Während einige kaum etwas veröffentlichen, gibt es z.B. in Berlin-Pankow eine Negativliste. Auf dieser Liste werden alle Gaststätten, die Mängel bei den Qualitätskontrollen des zuständigen Amtes aufwiesen, im Internet veröffentlicht. Dies unterstreicht noch einmal, dass das VIG keine klaren Richtlinie zur Umsetzung der Verbraucherinformation darstellt, sondern für Unsicherheit sorgt und das vor allem beim Bürger.
Theorie und Praxis liegen also weit von einander entfernt.

Alles eine Frage der Interpretation

(Foto: birgitH/pixelio.de)

Neben den Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung gibt es auch juristische Probleme. So beauftragte Greenpeace eine Anwaltskanzlei mit einer rechtlichen Stellungnahme zum VIG. Diese stellte fest, dass es „ganz erhebliche Schwächen aufweist und es für den Verbraucher in der Praxis nicht leichter wird, an für ihn maßgebliche Informationen zu gelangen“. Der eingeschränkte Anwendungsbereich, der eine umfassende Information des Verbrauchers unmöglich macht, wird als problematisch angesehen. Weiterhin gibt es für jedes Bundesland spezifische Reglungen und eine Vielzahl von unterschiedlichen Behörden, die nicht verpflichtet sind, sich intern die angeforderten Informationen zu beschaffen. Dies macht die Antragsstellung zusätzlich unübersichtlich und kompliziert. Zudem scheint die Aktualität der Informationen sehr fraglich zu sein. Laut Vorgabe soll der Antrag innerhalb einer Frist von vier Wochen beantwortet werden. Sollte aber ein Dritter betroffen sein, dies ist z.B. bei Informationen über Produkte eines Unternehmens der Fall, verlängert sich diese um zwei Monate. Hinzu kommt: Das Unternehmen kann den Bescheid der Behörde anfechten und eine endgültige Entscheidung im schlimmsten Fall vier bis sechs Jahre herauszögern. Das Gutachten der Kanzlei stellt zusätzlich noch abschreckend wirkende Gebühren und zu große Spielräume beim Ablehnen von Anträgen fest. So können sich Unternehmen fast immer auf den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen berufen.
Somit scheint nicht nur die Praxis fehlerhaft, sondern auch die Theorie. Das Informationsrecht des  Verbrauchers wird durch das VIG bei weitem nicht so uneingeschränkt gewährleistet, wie oft dargestellt.

Der informierte Verbraucher

Das VIG sollte ihn erschaffen bzw. ermöglichen, den informierten Verbraucher. Nach über einem Jahr Erfahrung sind jedoch Unklarheit und Bürokratie erhalten geblieben. Abschreckend wirkende Gebühren, Fristüberschreitungen und Schutz von Geschäftsgeheimnissen führten, laut der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), bis zum Mai 2009 zu nur 475 Anträgen bei Landesbehörden. Diese stammten hauptsächlich von Non Governmental Organisations (NGOs) und nicht vom Verbraucher. Der Verbraucher informiert sich offenbar weiterhin bei altbekannten Institutionen, wie den Verbraucherzentralen oder bei der Stiftung Warentest.
Dies zeigt eindeutig, dass das VIG ein Misserfolg war. So bleibt am Ende die Hoffnung: Sowohl auf eine Reform des Gesetzes - oder besser gleich auf gesunde, zumindest nicht gesundheitsschädliche Lebensmittel beim Supermarkt um die Ecke.

[SO]

(Teaserbild: HHS/pixelio.de)