Korruptionsrisiken beim Konjunkturpaket II

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Obwohl die Bundesrepublik Deutschland in der weltweiten Korruptions-Liste (Corruption Perception Index, kurz CPI) den stolzen 14. Platz belegt, werden Korruptionsgefahren bei der Umsetzung des Konjunkturpaktes bemängelt. Die Experten von TI schätzen ein, dass nur ein ungenügendes Wissen über Vorschriften oder Empfehlungen zur Korruptionsprävention bei den deutschen Kommunen besteht.
Das von der Großen Koalition vor nunmehr über einem Jahr im Januar 2009 abgesegnete Konjunkturprogramm „Entschlossen in der Krise, stark für den nächsten Aufschwung – Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“ ist unter dem Schlagwort „Konjunkturpaket II“ zu einem Dauerrenner der deutschen Politik geworden: Die konjunkturpolitischen Maßnahmen ernten seit ihrer Geburtsstunde Kritik von der Opposition, und die „Abwrackprämie“ ist im Volksmund zum Wort des letzten Jahres geworden.
10 Milliarden Euro für Kommunen und Länder
Am 12. Januar 2009 wurde im Koalitionsausschuss beschlossen, bis Ende 2010 rund 10 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder bereitzustellen und Investitionen durch die Vereinfachung des Vergaberechts zu beschleunigen.
- Die Finanzierung der Investitionen soll zu 75 Prozent durch den Bund und zu 25 Prozent von den Ländern getragen werden.
- Als Investitionsschwerpunkte wurden Kindergärten, Schulen, Hochschulen sowie Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau und Informationstechnologie festgelegt.
- Für den Zeitraum bis Ende 2010 wurden die Schwellenwerte, unterhalb derer kein öffentliches Ausschreibungsverfahren notwendig ist, heraufgesetzt.
Neue Schwellenwerte für Ausschreibungen in der Bauwirtschaft
Beispiel: Im Bereich der Bauleistungen wurden die Schwellenwerte folgendermaßen angehoben:
- Bei der freihändigen Vergabe werden Leistungen ohne ein förmliches Verfahren nun bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro (vorher: 30.000 Euro) vergeben.
- Bei der beschränkten Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben; die Anzahl der Bieter wird daher durch eine Vorauswahl der Vergabestelle begrenzt. Dieses Verfahren wird nach den Änderungen des Konjunkturpaktes II für Vergaben bis zu einem Wert von 1 Million Euro (vorher: 100.000 Euro) angewandt.
Generalverdacht: Korruption

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Durch die vereinfachten Vergabedingungen für öffentliche Aufträge mit einem sogar bis zu 10 mal höheren Wert liegt der Verdacht nahe, dass der Korruption Tür und Tor geöffnet wird. Da sowohl bei der freihändigen Vergabe als auch bei der beschränkten Ausschreibung der öffentliche Auftraggeber sich den Kreis der Bieter selbst zusammenstellen kann, sind transparente Rahmenbedingungen erforderlich. Wenn schon der freie Wettbewerb eingeschränkt wird, ist eine erhöhte Transparenz sogar zwingend nötig.
Beschleunigte Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts?
Aus diesem Grund befragte Transparency International 116 Kommunen zum Umgang und den Erfahrungen mit dem Konjunkturpaket II. Demnach nutzen etwa 86 Prozent der Kommunen die vereinfachten Vergabeverfahren, die mit der Anhebung der Vergabegrenzen verbunden sind. Jedoch schon nur 67 Prozent der Kommunen bestätigten, dass die Vereinfachung der Prozeduren eine wirkliche Beschleunigung der Verfahren herbeigeführt habe. Die Vorsitzende von TI Deutschland, Sylvia Schenk, rekapitulierte die Umfrage generell positiv: „Wir freuen uns, dass die Kommunen in der Mehrheit sensibel auf die mit dem Konjunkturprogramm II verbundenen Herausforderungen reagiert haben“. Trotzdem deckte die Umfrage Schwachstellen in den neuen Vergabeverfahren auf.
Zu wenig Transparenz, zu wenig Information
Die Kommunen sehen sich bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II vor einer schwierigen Aufgabe und vor allem unter einem enormen Zeitdruck. Der Umfrage zufolge sind fehlende Transparenz und Information seitens der Bundesländer ein bedeutender Schwachpunkt der konjunkturpolitischen Maßnahmen. 14 Prozent der Kommunen, nach der Unterstützung von den Bundesländern befragt, gaben an, keine Unterstützung zu erhalten oder nicht über Unterstützungsmöglichkeiten informiert zu sein. Aber beinahe die Hälfte der Kommunen gab bezeichnenderweise überhaupt keine Antwort auf diese Frage. Zudem machten gegensätzliche Antworten von Kommunen innerhalb eines Bundeslandes deutlich, dass die von einigen Bundesländern angebotenen praktischen Unterstützungsmaßnahmen nicht bei allen Kommunen bekannt sind.
Keine zusätzlichen Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Die Experten von TI wiesen daraufhin, dass rund 55 Prozent der Kommunen keine zusätzlichen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und –bekämpfung bei der Realisation des Konjunkturpaktes II eingeführt haben. Etwa 75 Prozent vertrauen demnach trotz des erhöhten Korruptionsrisikos auf die schon zuvor ergriffenen Maßnahmen, die häufig auch nur eine nachträgliche Transparenzdarlegung im Internet nach dem abgeschlossenen Verfahren beinhalten.
[RM]
