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Die Lizenz zur Erderwärmung

- (Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de)
Unter Wirtschaftsexperte wird der Handel mit Emissionszertifikatener als einer der bedeutendsten Energiemärkte der Zukunft gehandelt. Für die Bundesregierung stellt er „ein unbürokratisches und wirtschaftsfreundliches Instrument“ im Kampf gegen die Erderwärmung dar.
Im Rahmen der Ziele des Kyoto Protokolls schuf die EU im Jahr 2005 ein weltweit einzigartiges System – das European Union Emission Trading System (EU ETS). Ein aktiver Handel mit Emissionszertifikaten soll für Unternehmen Anreize schaffen, den CO2 – Ausstoß zu reduzieren. Nach der Klimakonferenz in Kopenhagen sanken die Preise für die Emissionszertifikate (EUA) jedoch auf einem Tiefpunkt. So stellt sich nun die Frage nach der Effektivität und Funktionalität dieses Systems.
Der Handel mit der Emission
Europa hat sich vorgenommen, eine Reduktion der Treibhausgasemission um acht Prozent (ausgehend vom Stand 1990) bis zum Jahr 2012 zu erreichen. Das EU ETS soll helfen, diese Ziele zu erreichen. Zugleich will es als erstes supranationales System ein Vorbild für ein globalen Emissionshandel sein. So muss jedes Unternehmen (sofern es emissionshandelspflichtig ist) pro Tonne in der EU produzierten CO2 ein Emissionszertifikat besitzen. Die Anzahl der Zertifikate, die ein Unternehmen erhält, wird für jede Handelsperiode (3-5 Jahre) neu festgelegt. Sofern nun weniger CO2 produziert wird, können die EUA verkauft werden. Dies führt zur Entstehung eines freien Handels mit Verschmutzungsrechten. Das heißt: ein anderes Unternehmen kann nun die Menge CO2 in die Luft blasen, die das erste Unternehmen eingespart hat. Unternehmen, die mehr CO2 produzieren als sie dürfen, sollen selbst entscheiden, ob es langfristig lukrativer ist, weitere EUA zu kaufen oder auf bessere Entgiftung ihrer Abgase zu setzen. Diese Entscheidung ist natürlich stark vom Preis, der sich aus Angebot und Nachfrage bestimmt, abhängig. Ein konstante Reduzierung, der ausgegebenen Zertifikate soll dazu führen, dass der Preis auf einem angemessenen hohen Niveau bleibt und somit die Klimaschutzziele erreicht werden können.
Wer ist emissionshandelspflichtig?

- Emmissionshandel: Wirtschaftsfreundliches Instrument für den Klimaschutz (Foto: Kurt F. Domnik/pixelio.de)
Bei Weitem nicht alle Verursacher von Treibhausgasen werden vom Emissionshandel erfasst. Auch wird in der Richtlinie von 2005 nur die CO2 -Emission berücksichtigt. So waren bis 2008 nur Anlagen ab 20 Megawatt Leistung betroffen und solche aus bestimmten Branchen, wie z.B. die Metall- oder Papierindustrie. Somit erfasste das EU ETS nur 50 Prozent der Verursacher von CO2 Die übrigen 50 Prozent der innerhalb der EU ansässigen Unternehmen können weiterhin unbehelligt die Atmosphäre verschmutzen. Das konnte so nicht bleiben. Daher wurde im Dezember 2008 die Emissionshandelsrichtlinie geändert. So werden ab 2013 auch andere Treibhausgase wie z.B. Methan in den Emissionshandel mit einbezogen. Außerdem wurden weitere Anlagen der chemischen Industrie und Metallurgie hinzugefügt. Ab 2012 wird auch der Flugverkehr am Emissionshandel teilnehmen. Die Grenzwerte für eine Freistellung wurden - ein typisch europäischer Kompromiss - hingegen von 20 MW auf 35 MW angehoben. Damit bleibt unterm Strich der Schaden für die Umwelt in etwa wieder gleich. Private Haushalte - ebenfalls nicht unerhebliche Beiträger zur CO2-Belastung der Atemluft - bleiben vom Emissionshandel ausgeschlossen.
Die nationale Umsetzung
Die Umsetzung der Emissionsrichtlinie wird durch nationale Zuteilungspläne der jeweiligen Mitgliedsstaaten vorgenommen. In Deutschland handelt es sich dabei um den nationalen Aktionsplan (NAP). Sie haben diesen Inhalt:
· 2005-2007 NAP I – in der ersten Handelsperiode wurden im Rahmen der Vorgaben aus Brüssel eine Zuteilungsmenge von 499 Millionen Tonnen CO2 -Emission festgelegt. Das entspricht einem Güterzug, der fast siebenmal um die Erde reicht. Zudem wurde beschlossen, dass alle EUA kostenlos zugeteilt werden.
· 2008-2012 NAP II- in der aktuellen Handelsperiode fand auf Druck der EU eine Verschärfung der Richtlinien statt. So beträgt die Zuteilungsmenge, nach Angabe des Umweltbundesamtes, "nur" noch 451 Millionen Tonnen CO2 – Emission. Zudem werden die EUA nur noch teilweise kostenlos vergeben. Etwa zehn Prozent dürfen per Auktion verkauft werden.
Ab dem Jahr 2013 wird es dann einheitliche Reglungen über die Vergabe der EUA für alle Mitgliedsstaaten geben. Einzelheiten sollen in den kommenden Jahren geklärt werden.
Kontroll- und Vergabeverfahren

- Emissionshandel - Auslaufmodell oder zukunftsorientiert? (Foto: berwis/pixelio.de)
Für die Umsetzung des NAP hat das Umweltbundesamt die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingerichtet. Diese kontrolliert und vergibt die EUA. So ist jedes betroffene Unternehmen verpflichtet, einen jährlichen Emissionsbericht abzugeben. Sollte nicht genügend EUA vorhanden sein, wird der Betreiber zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 100 Euro pro Verstoß zu zahlen. Weiterhin muss er die fehlenden Zertifikate im nächsten Jahr zusätzlich vorweisen. Die Menge, die dem jeweiligen Unternehmen zugeteilt, wird richtet sich nach der Modernisierungsstufe seiner Anlage. So wird das Verfahren bestimmt, das für das jeweilige Produkt die geringste CO2 Produktion aufweist. Genau diese Anzahl wird dem Unternehmen dann zugeteilt. Sollte die verwendete Technik mehr CO2 produzieren, muss er entweder nachrüsten oder weitere Zertifikate erwerben.
Emissionshandel - Auslaufmodell oder zukunftsorientiert?
Trotz vieler ambitionierter Ziele des EU ETS bleibt es nicht von Kritik verschont. Vor allem werden der EU und den einzelnen Staaten schwere Fehler in der ersten Handelsperiode 2005-2007 vorgeworfen. So wurden nach Meinung von Umweltverbänden wie z.B. Greenpeace zu viele EUA ausgegeben und zudem auch noch kostenlos. Dies führte zu einer starken Wertminderung der Zertifikate und somit wirkte dies kontraproduktiv. Zudem bescherte die Einführung nach einer Studie des WWF Deutschland den großen Stromkonzerne enorme Gewinne: Denn diese schlugen die Kosten für den Einkauf von sämtlichen EUA einfach auf die Strompreise drauf, obwohl sie nur für 10 Prozent davon selber bezahlen mussten und den Rest von 90 Prozent geschenkt erhielten. Dieses unterstreicht auch eine Studie der Taxpayers' Alliance: Der europäische Steuerzahler finanziert von 2005 bis 2008 den Emissionshandel mit 93 Milliarden Euro.
So bleibt das aktuelle Modell des Emissionshandel sehr umstritten. Es gibt jedoch auch in den Reihen der Umweltschützer einige Stimmen, die keine Alternative zu diesem System sehen. So hält Christoph Bals von der Umweltorganisation Germanwatch das theoretische Modell des Emissionshandels für eine wirksame Waffe im Kampf gegen den Klimawandel. Er kritisiert zwar ebenfalls die Fehler der Anfangszeit und fordert Nachbesserungen, aber sieht durch aus einen leichten positiven Trend in der zweiten Phase. So scheint der Emissionshandel kein Auslaufmodell zu sein, sondern der Erfolg wird helfen, abhängig von dem Mut und Willen der Industrieländer, aktiv den Klimawandel zu bekämpfen.
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