Seite ausdrucken Social bookmarks: Keywords:
Der Gesetzentwurf zum erweiterten Kündigungsschutz

- Gesetzentwurf zum erweiterten Kündigungsschutz (Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)
Seit etlichen Monaten füllen immer wieder Schlagzeilen von sogenannten Bagatellkündigungen die Zeitungen und reizen den Gerechtigkeitssinn dieser Republik: da zieht das Verspeisen eines Bienenstichs, die private Einlösung eines Pfandbonds im Mikro-Bereich oder die unerlaubte Mitnahme von vier Maultaschen sogleich eine fristlose Kündigung nach sich - während raffgierige Steuerhinterzieher ihre Millionen behalten dürfen und durch Amnestie sogar straffrei ausgehen.
Die Arbeitgeber argumentieren mit Vertrauensverlust
In den bekannt gewordenen Fällen urteilten die Richter bisher immer zu Gunsten der Arbeitgeber. Diese argumentierten stets, dass selbst bei unbewiesenen Sachverhalten – also bei reinen Verdachtsfällen – eine unwiederbringliche Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vorläge und damit eine weitere Beschäftigung ausgeschlossen sei. Die Gegenargumentation bleibt bei den Richtern regelmäßig ungehört: Nämlich dass über Jahre und Jahrzehnte der Betriebszugehörigkeit ein starkes Vertrauensverhältnis gewachsen sein muss, dass aufgrund einer Bagatellverfehlung nicht gleich zum völligen Zusammenbruch dieses Vertrauens führen könne. Aber gerade diese Bagetellen, so halten unabhängige Richter dagegen, seien besonders schwere Fälle von Vertrauensverlust für den Arbeitgeber.
Eine Angleichung an das Straf- und Zivilrecht ist überfällig
Wie aber kann ein Arbeitnehmer vorhandenes Vertrauen beweisen? – Eigentlich ist dies gänzlich unmöglich! Möglich ist dagegen, dass ein Arbeitgeber unliebsame Angestellte durch die Argumentation mit dem "Vertrauensverlust" los wird. Deshalb reiche das bisherige Kündigungsschutzgesetz nach Meinung der SPD nicht aus. Zwar ist dort geregelt, dass bei Bagatellen zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden muss, sodass das Prinzip der „zweiten Chance“ greift. Jedoch gilt dies nicht bei Diebstahl. Hier wird davon ausgegangen, dass der Diebstahl durch einen Angestellten als Rechtsverstoß bewusst in Kauf genommen wurde und daher eine Abmahnung überflüssig wird. Die generelle Anwendung des Arbeitsrechts hinkt dem Straf- und Zivilrecht hinterher, wenn man sich vor Augen führt, dass die Ermittlungen bei Straftatbeständen unter 50 Euro meist wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Die SPD versucht nun mit ihrem Gesetzentwurf, die Praxis des Strafrechts auch auf das Arbeitsrecht zu übertragen.
Die Unverhältnismäßigkeit beenden
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auch bei geringfügigem Diebstahl zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden muss, bevor der Arbeitgeber eine Kündigung wegen einer Bagatelle aussprechen darf. Damit würde der Unverhältnismäßigkeit, die bisher herrschte, einen Riegel vorgeschoben. Es gilt hier zu bewerten, ob wirklich ein Unrechtsbewusstsein besteht, wenn man eine übriggebliebene Frikadelle isst oder Gegenstände aus dem Abfall für private Zwecke entwendet. Schließlich drohen Arbeitnehmern eine dreimonatige Sperrfrist auf das Arbeitslosengeld I, eine verkürzte Bezugsdauer und nach wenigen Monaten Hartz IV, während der Arbeitgeber einen unbedeutenden, kaum messbaren, wirtschaftlichen Schaden davongetragen hat.
Umsetzung zweifelhaft

- Deutscher Bundestag (Foto: Kurt F. Domnik/pixelio.de)
Auch die Initiativen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE liegen nahe am SPD-Gesetzentwurf. Trotzdem wird es wohl nicht zur Verabschiedung des Gesetzes kommen. CDU und FDP wiesen bereits darauf hin, dass im Gegensatz zu Straf- und Zivilgerichtsprozessen jeweils ein Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ehrenamtlich die Entscheidung der Arbeitsgerichte mittrage. Dadurch sei Praxisnähe bei der Rechtsprechung auch im Arbeitsrecht garantiert. Außerdem verfiele das linke Spektrum des Parlaments mal wieder in die übliche Regulierungswut. Es sei nicht Aufgabe der Legislative, jeden Einzelfall gesetzlich zu regeln, schließlich gehöre Deutschland bereits zur Paragrafenweltspitze und sollte eher Gesetze reduzieren als mit populistischen Initiativen ein falsches Signal an die Arbeitnehmer zu senden. Recht haben die Damen und Herren der Schwarz-gelben Koalition, nur ist dadurch der Gerechtigkeit nicht geholfen. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bleibt es damit eisig in Deutschland!
[STB]









