Montag, 19. Juli 2010
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EU | Regionalpolitik | Deutschland | Kohäsionsfonds
Milliarden für ländliche Regionen

EU erleichtert Regionalförderung

Ulrich Krause-Heiber
Vize-Direktor Ulrich Krause-Heiber von der Generaldirektion „Regionalpolitik“. (Foto: epri.com)

Milliarden Euro aus der gemeinsamen EU-Kasse aller 27 Mitgliedsländer fließen jährlich zurück in die Entwicklung eben dieser Staaten. Im Juni 2010 wurde die Vergabe erleichtert. Wie dieses Prinzip der „Regionalpolitik“ funktioniert, darüber sprach European Circle-Korrespondent Peter Brinkmann in Brüssel in der EU-Kommission mit Vize-Direktor Ulrich Krause-Heiber von der Generaldirektion „Regionalpolitik“.

 

Regionalpolitik ist Entwicklungspolitik

In den 27 Staaten der EU leben fast 500 Millionen Menschen. Die regionalen Unterschiede sind erheblich. Schauen wir nur nach Rumänien oder Bulgarien. Oder nach Deutschland: Dort sind die regionalen Unterschiede zwischen Ost und West deutlich erkennbar. Aufgrund der jüngsten Erweiterungen haben sich die Unterschiede zwischen den europäischen Regionen erheblich verschärft. Luxemburg, der wohlhabendste Mitgliedstaat, ist heute sieben Mal reicher als der ärmste Mitgliedstaat, Rumänien. Auf regionaler Ebene sind die Unterschiede noch gravierender. Solche Muster zeigen sich sonst nur in Schwellenländern wie China und Indien, während die Unterschiede in den USA und Japan weit geringer ausfallen.

Ungleiche Verteilung

43 % der Wirtschaftsleistung und 75 % der Investitionen in Forschung und Innovation konzentrieren sich heute auf nur 14 % des europäischen Gebiets, das sogenannte Fünfeck zwischen London, Hamburg, München, Mailand und Paris. Direktor Krause-Heiber: „Ziel der EU ist es aber, die Unterschiede innerhalb der EU möglichst klein zu halten. Darauf baut die Regionalpolitik auf.“

Auftrag der Generaldirektion „Regionalpolitik“

europäische Union
Die Regionalpolitik trägt zur allgemeinen Wirtschaftsleistung der Union bei. (Foto: pixelio.de/Viktor Mildenberger)

Die Generaldirektion „Regionalpolitik“ hat die Aufgabe, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (Kohäsion) durch Verringerung der Entwicklungsunterschiede zwischen Regionen und Mitgliedstaaten zu stärken. So trägt die Regionalpolitik zur allgemeinen Wirtschaftsleistung der Union bei. Um die Unterschiede zu verringern, muss die Kohäsionspolitik Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsmöglichkeiten laufend verbessern. Die Generaldirektion kofinanziert Infrastrukturprojekte und setzt sich für die Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft und einen schnelleren Wissenstransfer ein. Damit hilft sie weniger wohlhabenden oder strukturschwachen Regionen, ihr Wirtschaftswachstum nachhaltig voranzubringen. In der Regionalpolitik zeigt sich also die Solidarität der Europäischen Union.

Drei wichtige Fonds

Die Generaldirektion verwaltet drei wichtige Fonds:

  • den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in allen Mitgliedstaaten. Mit seinen Mitteln werden Investitionen schwerpunktmäßig in den Regionen mit dem geringsten Bruttoinlandsprodukt je Einwohner kofinanziert;
  • den Kohäsionsfonds, der Verkehrs- und Umweltprojekte in Mitgliedstaaten kofinanziert, deren Bruttosozialprodukt (BSP) weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt;
  • das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA), das die Bewerberländer dabei unterstützt, die Verkehrsnetze auszubauen und die Umweltinfrastruktur zu verbessern.
  • Neben diesen drei Fonds ist die Generaldirektion außerdem zuständig für
  • die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF), dessen Aufgabe die Soforthilfe bei Katastrophen ist;
  • die Koordinierungsgruppe für die Regionen in äußerster Randlage, die Gemeinschaftsmaßnahmen fördert, mit denen gemäß Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag ein Ausgleich für die ungünstigen Gegebenheiten in den betreffenden Regionen geschaffen wird;
  • die Verwaltung der EU-Beiträge zum Internationalen Fonds für Irland, der zusammen mit dem aus den Strukturfonds finanzierten PEACE-Programm Frieden und Aussöhnung in Nordirland fördern soll.

Ulrich Krause-Heiber: „Die Generaldirektion strebt eine wirksame und leistungsfähige Strukturpolitik an, die den europäischen Bürgern zugute kommt und von ihnen verstanden wird. Unter Achtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung trägt sie direkt dazu bei, die Bedingungen für eine erfolgreiche Erweiterung der Europäischen Union zu schaffen. Die politische Verantwortung für die Regionalpolitik liegt bei Kommissar Johannes Hahn. Die Logik, die dem Konvergenzziel zugrunde liegt, besteht darin, dass durch eine Förderung der Wachstumssteigernden Bedingungen und Faktoren für die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen eine tatsächliche Konvergenz, d. h. Annäherung an den EU-Durchschnitt, erzielt wird.“

Regionale Wettbewerbsfähigkeit
„Regionale Wettbewerbsfähigkeit“. (Foto: pixelio.de/Dirk S.)

Angleichung ist schwer

In einer EU mit 27 Mitgliedstaaten betrifft dieses Ziel 84 Regionen - in 18 Mitgliedstaaten - mit einer Bevölkerung von 154 Mio. Menschen, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnittes beträgt und auf einer „Übergangsbasis“ weitere 16 Regionen mit 16,4 Mio. Einwohnern, deren BIP wegen des statistischen Effekts der erweiterten EU nur geringfügig über diesem Schwellenwert liegt. Der im Rahmen des Konvergenzziels verfügbare Betrag beläuft sich auf 282,8 Mrd. EUR, was 81,5 % des Gesamtbetrags darstellt und sich folgendermaßen aufteilt: 199,3 Mrd. EUR für die Konvergenzregionen, wobei 14 Mrd. EUR den „phasing-out-Regionen“ und 69,5 Mrd. EUR dem Kohäsionsfonds vorbehalten sind. Letzterer betrifft 15 Mitgliedstaaten. Außerhalb der Konvergenzregionen wird mit den Zielen „Regionale Wettbewerbsfähigkeit“ und „Beschäftigung“ der Versuch unternommen, sowohl die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität von Regionen als auch die Beschäftigung durch einen zweifachen Ansatz zu verbessern. 1) Entwicklungsprogramme unterstützen die Regionen beim vorausschauenden Erkennen und bei der Förderung von wirtschaftlichen Veränderungen durch Innovation und durch die Förderung der Wissensgesellschaft, der unternehmerischen Initiative, des Umweltschutzes und des Zugangs zur Umwelt. 2) Die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen wird durch Anpassungen des Personals und Investitionen in die Humanressourcen gefördert. In einer EU mit 27 Mitgliedstaaten sind insgesamt 168 Regionen mit 314 Mio. Einwohnern förderwürdig. Unter diesen finden sich 13 so genannte „Phasing-in-Regionen“ mit 19 Millionen Einwohnern, die besondere finanzielle Zuweisungen aufgrund ihres früheren Status als Ziel-1-Regionen erhalten. Der Betrag von 55 Mrd. EUR - wovon 11,4 Mrd. EUR für die „Phasing-in-Regionen“ bestimmt sind - liegt knapp unter 16 % der Gesamtzuweisung. Von diesem Ziel sind Regionen in 19 Mitgliedstaaten betroffen. Die früheren Programme Urban II und Equal wurden in die Ziele „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ aufgenommen. Im Rahmen des Ziels der Europäischen territorialen Zusammenarbeit wird eine Stärkung a) der grenzübergreifenden Zusammenarbeit durch gemeinsame lokale und regionale Initiativen, b) der transnationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel einer integrierten territorialen Entwicklung und c) der interregionalen Zusammenarbeit sowie des Erfahrungsaustauschs erreicht. Die in grenzübergreifenden Regionen lebende Bevölkerung beläuft sich auf 181,7 Mio. Einwohner (37,5 % der gesamten EU-Bevölkerung), während alle EU-Regionen und Bürger von einem der derzeit bestehenden 13 transnationalen Kooperationsgebiete abgedeckt werden. 8,7 Mrd. EUR (2,5 % des Gesamtbetrags) der für dieses Ziel verfügbaren Mittel teilen sich wie folgt auf: 6,44 Mrd. EUR für die grenzübergreifende, 1,83 Mrd. EUR für die transnationale und 445 Mio. EUR für die interregionale Zusammenarbeit.

Welche Regionen werden gefördert?

Bei der Festlegung der Förderfähigkeit der Regionen stützt sich die Kommission auf statistische Daten. Europa ist dafür in verschiedene Regionengruppen aufgeteilt. Direktor Krause-Heiber erklärt dazu den „Kohäsionsfonds“: „Die Mitgliedstaaten, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner unter 90% des EU-Durchschnitts liegt, sind durch den Kohäsionsfonds förderfähig, d.h. alle Regionen folgender Länder: Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, und die Slowakei. Ziel ist „Konvergenz“

Die Regionen, deren BIP (Bruttoinlandsprodukt) pro Einwohner unter 75% des EU-Durchschnitts liegt, sind im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähig.

  • Bulgarien: gesamtes Territorium
  • Tschechische Republik: Střední Čechy, Jihozápad, Severozápad, Severovýchod, Jihovýchod, Střední Morava, Moravskoslezsko
  • Deutschland: Brandenburg-Nordost, Mecklenburg-Vorpommern, Chemnitz, Dresden, Dessau, Magdeburg, Thüringen
  • Estland: gesamtes Territorium
  • Griechenland: Anatoliki Makedonia, Thraki, Thessalia, Ipeiros, Ionia Nisia, Dytiki Ellada, Peloponnisos, Voreio Aigaio, Kriti
  • Spanien: Andalucía, Castilla-La Mancha, Extremadura, Galicia
  • Frankreich: Guadeloupe, Guyane, Martinique, Réunion
  • Ungarn: Közép-Dunántúl, Nyugat-Dunántúl, Dél-Dunántúl, Észak-Magyarország, Észak-Alföld, Dél-Alföld
  • Italien: Calabria, Campania, Puglia, Sicilia
  • Lettland: gesamtes Territorium
  • Litauen: gesamtes Territorium
  • Malta: gesamte Insel
  • Polen: gesamtes Territorium
  • Portugal: Norte, Centro, Alentejo, Região Autónoma dos Açores
  • Rumänien: gesamtes Territorium
  • Slowenien: gesamtes Territorium
  • Slowakei: Západné Slovensko, Stredné Slovensko, Východné Slovensko
  • Großbritannien: Cornwall and Isles of Scilly, West Wales and the Valleys

Zudem bekommen bestimmte Regionen, die früher gefördert wurden, aber heute eigentlich keinen „Förderungsgrund“ mehr haben, eine abnehmende Übergangshilfe (genannt „phasing-out“). Dazu gehöre

  • Belgien: Province du Hainaut
  • Deutschland: Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig, Halle
  • Griechenland: Kentriki Makedonia, Dytiki Makedonia, Attiki
  • Spanien: Ciudad Autónoma de Ceuta, Ciudad Autónoma de Melilla, Principado de Asturias, Región de Murcia
  • Italien: Basilicata
  • Österreich: Burgenland
  • Portugal: Algarve
  • Großbritannien: Highlands and Islands

Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

regionales Wachstum
Von 2007 bis 2013 werden rund 350 Milliarden Euro für die Entwicklung der Regionen ausgegeben. (Foto: pixelio.de/SarahC.)

Alle Regionen, die nicht im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ oder der Übergangshilfe förderfähig sind, sind im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ förderfähig. Direktor Krause-Heiber: „Die europäische Regionalpolitik setzt also die Solidarität zwischen den europäischen Völkern in die Praxis um. Die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts durch Abbau der regionalen Entwicklungsunterschiede ist ein grundlegendes, im Vertrag festgelegtes Ziel der EU. Zur Verwirklichung dieses Zieles wird mehr als ein Drittel des EU-Haushalts für den Zeitraum 2007–2013 eingesetzt. Genau  sind es 36 Prozent. Die Investitionen konzentrieren sich zwar auf ärmere Regionen, damit diese schneller den Anschluss an den EU-Durchschnitt finden. Jedoch haben sie auch spürbare Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen und auf die Lebensbedingungen ihrer Bewohner. Globalisierung, Klimawandel, Überalterung der Bevölkerung, externe Einwanderung oder die Notwendigkeit einer nachhaltigen Energieversorgung sind Herausforderungen für ganz Europa, die keine Rücksicht auf nationale, institutionelle oder politische Grenzen nehmen.“

So werden von 2007 bis 2013 rund 350 Milliarden Euro für die Entwicklung der Regionen ausgegeben. Mit diesen Mitteln soll regionales Wachstum gefördert und ein Anreiz für mehr Beschäftigung geschaffen werden. Die Kommission rechnet mit zusätzlichen zwei Millionen Arbeitsplätzen.

Im Rahmen des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) werden EU-weit der Wettbewerbsfähigkeit und territoriale  Zusammenarbeit gefördert, während der Schwerpunkt des Kohäsionsfonds auf Verkehrs-und Umweltinfrastrukturen sowie Energieeffizienz und erneuerbare Energie in Mitgliedstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen (BNE) von weniger als 90 % des EU-Durchschnitts liegt.

Neue Beschlüsse im Juni 2010

Am 24. Juni 2010 hat die Europäische Union neue Maßnahmen verabschiedet, die die Verwaltungsregeln der Struktur- und Kohäsionsfonds vereinfachen sollen.  Da die öffentlichen Haushalte momentan unter Druck stehen, soll durch die Änderungen der Zugang zu den Fondsmitteln erleichtert und der Investitionsfluss beschleunigt werden. Als Teil der Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise werden zusätzliche Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 775 Mio. EUR an einige Mitgliedstaaten ausgezahlt, um akute Liquiditätsprobleme zu lösen.

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Regionalpolitik, erklärte: „Infolge der Krise ist das Wirtschaftsvertrauen angeschlagen, die Zahl der Arbeitslosen ist gestiegen und die öffentlichen Finanzen sehen sich einer gewaltigen Belastung ausgesetzt. Die Maßnahmen sollten bei der Bewältigung von Liquiditätsproblemen helfen und auch den bürokratischen Aufwand verringern, damit leichter auf die Mittel zugegriffen werden kann. Durch eine schnellere Projektumsetzung vor Ort wird der Wirtschaft auf nationaler und regionaler Ebene in diesen Krisenzeiten helfend unter die Arme gegriffen.“ László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration und zuständig für den Europäischen Sozialfonds (ESF), fügte hinzu: „In der Krise haben sich Bedeutung und Wert des ESF gezeigt. Am häufigsten genutzt wurden in den letzten Monaten aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, die Menschen zu einer Beschäftigung verhelfen sollen. Das Angebot an beruflicher Aus- und Weiterbildung für Arbeitsuchende trägt inzwischen Früchte, und die Vereinfachung wird dazu führen, dass die Mitgliedstaaten die vom Konjunkturrückgang besonders betroffenen Personen noch effizienter unterstützen können.“

Aufgrund der Krise fällt es Mitgliedstaaten und Regionen schwer, Mittel für die für europäische Investitionen jeweils benötigte Kofinanzierung bereitzustellen. Die angekündigten Änderungen sollen daher bei der Überwindung dieser Schwierigkeiten helfen, damit die Programme schneller umgesetzt werden und die laufende Verwaltung erleichtert wird.

Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen gehören:

  • Einführung eines einheitlichen Schwellenwerts von 50 Mio. EUR für alle Großprojekte, die von der Kommission genehmigt werden müssen: Dank dieses neuen einheitlichen Schwellenwerts können die Mitgliedstaaten kleinere Umweltprojekte selbst genehmigen und ihnen dadurch zu einem schnelleren Start verhelfen.
  • Möglichkeit, Großprojekte über mehrere Programme zu finanzieren: So kann z. B. der Bau eines langen Autobahnabschnitts, der durch mehrere Regionen führt, nun über mehrere Regionalprogramme kofinanziert werden; nach den bislang geltenden Regeln war dies nicht möglich.
  • Einfacheres Verfahren zur Überarbeitung der Programme, um diese schneller an aktuelle Herausforderungen anzupassen.
  • Stärkere Nutzung von Finanzierungstechniken: Zur Förderung von Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Wohnungsbau können Darlehensprogramme aufgesetzt werden.
  • Lockerung der Verpflichtung, Investitionen aufrechtzuerhalten: Diese Bestimmungen werden in Zukunft nur für bestimmte Projekte gelten, wie z. B. Projekte in den Bereichen Infrastruktur und produktive Investitionen. Auf Unternehmen, die ungewollt zahlungsunfähig werden, werden die Bestimmungen keine Anwendung finden. Im Fall von ESF-Maßnahmen ist dies auch auf die Vorschriften über staatliche Beihilfen abgestimmt.
  • Vereinfachung der Regeln im Bezug auf sogenannte „Einahmen schaffende“ Projekte (beispielsweise gebührenpflichtige Autobahnen oder Projekte, die die Verpachtung oder den Verkauf von Land einschließen): Um den Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten zu senken, werden die Einnahmen nur noch bis zum Abschluss des betreffenden Programms überwacht.
  • Zusätzliche Vorauszahlungen in Höhe von 775 Mio. EUR (4 % aus dem ESF und 2 % aus dem Kohäsionsfonds) an Mitgliedstaaten, die ein Darlehen im Rahmen des IWF-Programms zur Stützung der Zahlungsbilanz erhalten haben oder deren BIP um mehr als 10 % gesunken ist. Konkret betrifft dies Estland, Lettland, Litauen, Ungarn und Rumänien.
  • Aufschub der Aufhebung der Mittelbindung nach der „n+2“-Regel: Gemäß dieser Regel würden Mittel, die 2007 zugeteilt und nicht bis Ende 2009 ausgegeben wurden, automatisch in den EU-Haushalt zurückfließen. Die Änderungen werden es ermöglichen, die Mittelzusagen aus dem Jahr 2007 über einen größeren Zeitraum zu verwenden. Dadurch werden Verluste in Höhe von ca. 220 Mio. EUR vermieden (125 Mio. EUR für Spanien, 56 Mio. EUR für Italien, 9 Mio. EUR für das Vereinigte Königreich, 6 Mio. EUR für Deutschland, 4 Mio. EUR für die Niederlande und 20 Mio. EUR für Kooperationsprojekte mit Beteiligung mehrerer Länder).

Zuschüsse aus den EU-Regionalfonds lassen sich daher in Zukunft leichter mobilisieren.

[PB]