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Neue Vorschläge der Kommission

- Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission. (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2010)
Unglaublich, aber wahr: Nur 8 Prozent der Verbraucher kaufen Waren online in anderen Mitgliedstaaten. 61 Prozent aller Bestellungen zerschlagen sich, weil Unternehmen sich weigern, in das Land des Verbrauchers zu liefern. Dies ist weitgehend auf rechtliche Barrieren und Unsicherheit bezüglich des anzuwendenden Rechts zurückzuführen.
Die Europäische Kommission hat Anfang Juli 2010 in einem Grünbuch mehrere Optionen für ein neues Vertragsrecht vorgestellt. Ziel ist mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und eine einfachere Regelung für Verbraucher. Zu diesem Grünbuch läuft eine öffentliche Konsultation bis zum 31. Januar 2011. Dazu erklärte Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission: „Ich möchte, dass ein polnischer, deutscher oder spanischer Verbraucher bei einem italienischen, finnischen oder französischen Unternehmen online genauso sicher einkaufen kann wie zuhause. Und ich möchte, dass Europas kleine und mittlere Unternehmen ihre Waren und Leistungen Verbrauchern in anderen Mitgliedstaaten anbieten können, ohne die Vertragsrechtssysteme aller anderen 26 EU-Mitgliedstaaten aus dem Effeff beherrschen zu müssen. Ich rufe die Verbraucher und Unternehmen aller 27 Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an der öffentlichen Konsultation der Kommission zu beteiligen. Die europäische Wirtschaft macht zurzeit ohne Zweifel eine Krise durch, aber gleichzeitig bietet sich uns eine historische Chance, die Kosten grenzübergreifender Geschäfte zu senken und so das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Es ist deshalb nun an der Zeit für einen Quantensprung hin zu einem europäischeren Vertragsrecht.“ Ohne Verträge können Unternehmen keine Waren verkaufen und Verbraucher keine Waren kaufen. Durch einen Vertrag wird eine Vereinbarung zwischen Parteien förmlich fixiert. Ein Vertrag kann über ein breites Spektrum an Leistungen geschlossen werden, z. B. über den Kauf von Waren oder die Erbringung einer Leistung wie die Buchung eines Flugs oder die Vergabe eines Darlehens. Beispiel: Ein irischer Verbraucher kauft online einen MP3-Player von einem französischen Einzelhändler. Hierbei handelt es sich um einen Verbrauchervertrag, für den irisches Vertragsrecht gilt, wenn der französische Einzelhändler seine Website auf irische Verbraucher ausgerichtet hat. Die Wirtschaftsbeziehungen im europäischen Binnenmarkt beruhen auf einer Vielzahl von Verträgen, die unterschiedlichen einzelstaatlichen Vertragsrechtssystemen unterliegen. Das Nebeneinander divergierender Systeme kann zusätzliche Transaktionskosten verursachen und die Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen verstärken. Verbraucher wie Unternehmen sehen sich erheblichen Hürden gegenüber, wenn sie die Vorteile des EU-Binnenmarkts nutzen wollen. Transaktionskosten (Kosten, die durch die Anpassung der Geschäftsbedingungen, der Geschäftspolitik oder durch Übersetzungen verursacht werden) und Rechtsunsicherheit aufgrund des Umgangs mit ausländischem Vertragsrecht erschweren vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, die 99 % aller Unternehmen in der EU ausmachen, die Expansion im Binnenmarkt.
Die Kommission hat deshalb in dem Grünbuch verschiedene Optionen vorgeschlagen, wie das Vertragsrecht in der EU kohärenter gestaltet werden kann:
- Die Veröffentlichung (nicht verbindlicher) Mustervertragsklauseln im Internet, die im europäischen Binnenmarkt verwendet werden könnten.
- Ein (wahlweise verbindlicher oder nicht verbindlicher) Bezugsrahmen (Toolbox), auf die die Gesetzgeber in der EU bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften im Interesse der Klarheit und Kohärenz zurückgreifen könnten.
- Eine Empfehlung zum Vertragsrecht, in der die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert würden, ein Europäisches Vertragsrecht in ihre nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen. Ein ähnlicher Ansatz wurde in den Vereinigten Staaten mit Erfolg praktiziert, wo ein einheitliches Handelsgesetzbuch mit einer einzigen Ausnahme von allen 50 Staaten übernommen wurde.
- Ein fakultatives Europäisches Vertragsrecht (sogenannte 28. Regelung – neben den 27 Vertragsrechtssystemen der Mitgliedstaaten), für das sich die Verbraucher und Unternehmen frei entscheiden könnten. Diese fakultative Regelung würde als Alternative zu den bestehenden einzelstaatlichen Vertragsrechtssystemen der Mitgliedstaaten in allen Amtssprachen angeboten. Sie könnte wahlweise nur auf grenzübergreifende oder auch auf innerstaatliche Vertragsverhältnisse Anwendung finden. Sie müsste ein hohes Verbraucherschutzniveau garantieren und die Rechtssicherheit während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleisten.
- Harmonisierung des einzelstaatlichen Vertragsrechts im Wege einer EU-Richtlinie.
- Vollständige Harmonisierung des einzelstaatlichen Vertragsrechts im Wege einer EU-Verordnung.
- Einführung eines kompletten Europäischen Zivilgesetzbuchs, das an die Stelle des vertraglichen Schuldrechts der Mitgliedstaaten tritt.
Hintergrund
Im Rahmen ihrer Strategie Europa 2020 die Kommissionspräsident José Manuel Barroso am 3. März 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt hat, geht die Kommission jetzt die Engpässe im Binnenmarkt an, um die wirtschaftliche Erholung zu beschleunigen. Gearbeitet wird an harmonisierten Regeln für Verbraucherverträge, EU-weiten Mustervertragsklauseln und an einem fakultativen Europäischen Vertragsrecht. Die Ausarbeitung eines fakultativen Vertragsrechtsinstruments gehört auch zu den wichtigsten Vorhaben der Digitalen Agenda für Europa, die am 19. Mai 2010 vorgestellt wurde.
Am 12. Mai berief die Kommission die erste Sitzung einer neuen Expertengruppe ein. Sie soll ein einfaches, benutzerfreundliches Instrument schaffen, das auf die Bedürfnisse der Verbraucher und die realen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugeschnitten ist. Die Konsultation läuft bis zum 31. Januar 2011. Die Ergebnisse werden der Kommission bei der Ausarbeitung von Vorschlägen im nächsten Jahr helfen.
Das von der Kommission angenommene „Grünbuch – Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“ ist im Internet abrufbar unter: ec.europa.eu
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