Montag, 24. Januar 2011

Von: SB

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Glücksspiel | Lotto | Wetten | Sportwetten | Sucht | BITKOM | EuGH
Nach Einspruch des EuGH

Ein neuer Glücksspielstaatsvertrag muss her

Roulette
Das deutsche Glücksspielmonopol ist unrechtmäßig. (Foto: pixelio.de/Bernhard Friesacher)

Der Europäische Gerichtshof hat im vergangenen September das deutsche Glücksspielmonopol für unrechtmäßig erklärt. Die Gründe dafür: Zum einen ziele das Monopol nicht auf Suchtprävention, sondern solle den Ländern lediglich Einnahmen sichern. Zum anderen sei ein staatliches Lotto- und Wettmonopol nicht zu rechtfertigen, solange andere Glücksspiele wie das Automatenspiel privaten Anbietern offen stehen.

Bisher noch keine Einigung

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich dieser Auffassung angeschlossen, deshalb hätten die Ministerpräsidenten bereits im vergangenen Dezember eine neue Lösung finden sollen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Im März findet nun das nächste Treffen statt, sollte man sich dann wieder nicht einigen können, wird es eng. Denn der derzeit gültige Vertrag läuft mit Jahresende aus, man muss sich also noch dieses Jahr auf eine neue Regelung verständigen.

Entscheidung zwischen zwei Modellen

Derzeit werden zwei Varianten diskutiert, zwischen denen sich die Ministerpräsidenten voraussichtlich entscheiden werden. Das erste Modell wäre eine Weiterentwicklung des Lotterie- und Sportwettenmonopols. Dabei wären Lotterien und Wetten im Internet erlaubt – allerdings beschränkt auf staatliche Anbieter. Das zweite Modell würde durch die Öffnung des Glücksspielmarkts auf Wettbewerb setzen, trotzdem aber das Lotterienmonopol in einer verbesserten Version fortführen. Das teilte die Agentur Andreas Schultheis in einer Aussendung mit.

Verbraucherschutz und Bekämpfung des Schwarzmarkts

Ein Vorbild für eine mögliche Lösung ist der Gesetzesentwurf von Union und FDP in Schleswig-Holstein. “Im Sinne der Bekämpfung des Schwarzmarktes, eines optimalen Spielerschutzes und einer entschiedenen Suchtbekämpfung wären eine kontrollierte Liberalisierung des Marktes mit einer Lizenzierung privater Anbieter sicher so eine Art “Königsweg”, um aus der verfahrenen Situation herauszukommen”, meint der Gaming-Law-Experte Dr. Wulf Hambach zu dieser Variante.

Abwanderung zu ausländischen Anbietern

Unwahrscheinlich ist derzeit ein komplettes Verbot von Glücksspiel im Internet. Auch wäre ein solches nach einer Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM nicht sehr effektiv: Von rund zwei Millionen Deutschen, die online zocken, würden fast 40 Prozent zu ausländischen Anbietern wechseln. Dort seien diese dann möglicherweise überhaupt nicht geschützt, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Man darf also gespannt sein sein, ob und wie sich die Ministerpräsidenten im März entscheiden.

[SB]