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EU-Generaldirektor Richelle mahnt Berlin

- Generaldirektor der EU-Komission Koos Richelle (Foto: Peter Brinkmann)
Berlin - Am 1. Mai 2011 öffnet sich auch der deutsche Arbeitsmarkt für EU-Bürger aus Mittel- und Osteuropa. Zugleich haben sich die EU-Staaten ehrgeizige Ziele für den Arbeitsmarkt gestellt, die bis 2020 erfüllt werden sollen. So soll die Beschäftigungsquote steigen, die Zahl der Schulabbrecher sinken und mehr Menschen über eine qualifizierte Ausbildung verfügen. Die Beschäftigungspolitik ist damit ein Eckstein der Wachstumspolitik mit Konsequenzen auch für Deutschland. Über Details lud Koos Richelle, Generaldirektor “Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Integration” in der EU-Komission, in Berlin zum Gespräch. EC-Korrespondent Peter Brinkmann war dabei.
“Ihr müsst eifriger sein”
Die Stimmung im Restaurant “Habel” gleich neben dem Reichstag und der Charité war etwas getrübt. Denn der Generaldirektor für “Beschäftigung” in der EU-Kommission, der Niederländer Koos Richelle, war etwas enttäuscht über das Engagement der Bundesrepublik Deutschland. “Wir möchten gern mehr Ehrgeiz bei den EU-Beschäftigungszielen sehen. Schließlich haben sich die Regierungschefs im Juni 2010 auf hohe Ziele geeinigt.” Er mahnte deswegen Deutschland besonders an, weil “Deutschland als Wirtschaftsmacht Nummer eins die Verpflichtung hat, sich noch höhere Ziele zu setzen als andere.” Aber das gilt nicht allein für die Berliner Politik. “Die meisten Mitgliedsstaaten lassen es an diesem Ehrgeiz mangeln”, so Richelle.
Ziel sind Reformen
Immerhin hatten sich die 27 Mitgliedsstaaten im Juni 2010 auf eine “Agenda 2010” geeinigt. Darin waren vor allem diese Ziele formuliert worden:
1. Die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen soll innerhalb des nächsten Jahrzehnts EU-weit von derzeit knapp 70 auf 75 Prozent angehoben werden.
2. Die Quote der Schulabbrecher soll von aktuell etwa 14 auf unter zehn Prozent gesenkt werden. In Deutschland liegt sie bei 11,1 Prozent.
3. Zielmarken für die Armutsbekämpfung wurden festgelegt. Bis 2020 sollen mindestens 20 Millionen Menschen aus dem Risiko der Armut und der Ausgrenzung geholt werden.
Vor allem die “Armutsbekämpfung” ist auf Drängen von Nicht-Regierungsorganisationen sowie des Europäischen Parlaments als ein eigenständiges Ziel eingeführt worden. Damit ist klar gemacht, dass Armutsbekämpfung nicht Folge einer Wohlstandspolitik ist, sondern unabhängig von Wachstumsraten ein “eigenständiges” Ziel europäischer Politik sein muss.
Was ist Armut?
Schon 1975 hatte die Europäische Gemeinschaft ihren Armutsbegriff definiert. Danach gelten diejenigen Einzelpersonen, Familien und Personengruppen als arm, " ... die über so geringe (materielle,kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist". Dieser auf die jeweils nationalen Verhältnisse bezogene Armutsbegriff war damals adäquat, weil die EG aus neun Staaten bestand, die sich in ihrem Lebensstandard relativ ähnlich waren. Mittlerweile ist der Begriff Armutsgefährdung neu definiert. Verstanden wird darunter der “Anteil von Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle, die auf 60 % des nationalen verfügbaren Median-Äquivalenzeinkommens (nach Sozialleistungen) festgelegt ist.”
Der Hamburger Prof. Dr. Michael Rothschuh schrieb dazu bereits in seiner Stellungnahme zum 5.Kohäsionsbericht 5/93: “Armutsbekämpfung muss unmittelbares Ziel der Kohäsionspolitik sein und nicht nur Unterziel unterhalb der Beschäftigungsziele. Daher brauchen wir in der EU eine Diskussion um einen Rettungsfonds nicht nur für die Banken, sondern auch für die Menschen selbst. Das kann bedeuten, dass die EU mit ihren Mitteln das Einkommen der Menschen auf eine Basis anhebt, mit der sie menschenwürdig leben können. Der Europäische Sozialfonds wäre dann nicht nur auf Arbeitsplätze, sondern auch auf ein Grundeinkommen bezogen.”
Wettbewerb ist nicht alles
Ähnlich sprach die NRW-Europaministerin Dr. Angelica Schwall-Düren bei der Tagung “Perspektiven für das soziale Europa - Sozialpolitische Gestaltung über Marktintegration und Rechtsprechung hinaus” am 20. Oktober 2010 in Berlin vor dem “Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.”. Sie sagte damals: “Der Wettbewerbsgedanke kann nicht mehr alleiniger Referenzpunkt für die weitere Entwicklung der EU sein. Seit der Einheitlichen Europäischen Akte sind die sozialpolitischen Kompetenzen der Europäischen Union schrittweise ausgebaut worden. Heute ist Europa für die Schaffung eines Binnenmarktes zuständig, die Mitgliedstaaten hingegen für dessen soziale Flankierung. Das Soziale muss daher in allen Aktivitäten der Gemeinschaft mitgedacht werden. Der Status quo sieht jedoch leider anders aus: Die EU, und insbesondere die Kommission und der EuGH, haben vor allem das Funktionieren des Binnenmarkts im Blick. Um eine nachhaltige Wirtschaftsstruktur zu entwickeln, wird Europa auch eine Sozialunion werden müssen. Eine Sozialunion, die gleichberechtigt neben die europäische Wirtschafts- und Währungsunion tritt. Einen ruinösen Wettbewerb nach unten auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den alten und den neuen Mitgliedstaaten dürfen wir jedoch nicht zulassen. Die ohnehin viel zu große Ausdehnung des Niedriglohnsektors muss gestoppt werden! Wenn Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten bei uns zu Niedriglöhnen beschäftigt werden dürfen, frage ich: “Cui bono?” Letztlich wird zum Schaden aller das Lohnniveau in allen Ländern abgesenkt. Wir wollen Freizügigkeit in Europa. Aber es muss dabei auch sozial zugehen. Im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Binnenmarkt. Es liegt in der Verantwortung der Politik für Anstöße zu Korrekturen des Primär- und Sekundärrechts zu sorgen, die das Gewicht zwischen Wettbewerb und Solidarität verschieben. Genau dies ist es, was der Begriff der Sozialunion impliziert! Ich bin daher überzeugt, dass wir mittel- und langfristig einen europäischen sozialen Stabilitätspakt brauchen. Ein solcher Stabilitätspakt müsste Verabredungen über soziale Mindeststandards enthalten (z.B. an der Produktivität orientierte Mindestlöhne) und am BIP orientierte Sozial- und Bildungsausgaben. Dies würde eine Dynamik der Anpassung der Sozialunion nach oben mit sich bringen, ohne die einzelnen Länder in ihrer Entwicklung zu überfordern.”
Es muss schneller gehen
Weil dies aber Ziele sind, die durch praktische Politik umgesetzt werden müssen, sagte Generaldirektor Richelle in Berlin: “Wenn man wie Deutschland Motor sein will, muss man auch bereit sein, Gas zu geben.” Dabei schwingen gerade in Deutschland große Sorgen mit. Auf die Frage, was denn am 1. Mai 2011 geschehen würde, ob also Massen von ausländischen Arbeitnehmern nach Deutschland strömen würden, sagte Richelle: “Das sehen wir nicht so.” Hintergrund: Am 1. Mai fallen die letzten Zugangsbeschränkungen für Beschäftigte aus jenen acht Staaten weg, die der EU im Mai 2004 beigetreten waren.
EU-Generaldirektor Richelle mahnte alle Mitgliedsstaaten: “Wir halten den Ländern den Spiegel vor”, damit es zu mehr Eifer kommt. Und er erinnerte an die selbst gesteckten Ziele. So ist im Papier der EU–Kommission dieses mit der Überschrift “MOBILISIERUNG DER ARBEITSMÄRKTE, SCHAFFUNG VON BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN” zu lesen:
“Es besteht die Gefahr, dass die Wirtschaft wieder wächst, ohne dass dies mit ausreichender Dynamik bei der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist. Der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und dem Schutz gegen langfristigen Ausschluss vom Arbeitsmarkt kommen wesentliche Bedeutung zu. Eines der fünf Ziele der Strategie Europa 2020 ist die Anhebung der Beschäftigungsquote bis 2020 auf 75 Prozent. Derzeit sieht es danach aus, dass die EU dieses Ziel um 2-2,4 Prozent verfehlen wird – dem kann aber durch Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Steigerung der Beschäftigungsquote begegnet werden. In Anbetracht der Alterung der EU-Bevölkerung und der im Vergleich zu anderen Teilen der Welt relativ geringen Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sind Reformen zur Förderung von fachlichen Qualifikationen und zur Schaffung von Arbeitsanreizen notwendig.
Arbeit attraktiver machen
Hohe Arbeitslosigkeit bei geringer Beschäftigungsquote und im Vergleich zu anderen Teilen der Welt kürzere Arbeitszeiten bedrohen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der EU. Die Beteiligung von Geringverdienenden, jungen Menschen und Zweitverdienern am Arbeitsmarkt ist beunruhigend niedrig. Sozial Schwachen droht ein lang andauernder Ausschluss vom Arbeitsmarkt. Um dem zu begegnen, sollte der Leistungsbezug enger mit Schulungsmaßnahmen und Arbeitssuche verbunden werden.
Steuer- und Sozialsysteme, flexible Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuungsmöglichkeiten sollten darauf ausgerichtet werden, die Einbeziehung von Zweitverdienern am Arbeitsleben zu erleichtern. Die Bemühungen um Reduzierung der Schwarzarbeit sowohl durch striktere Durchsetzung der geltenden Vorschriften als auch durch Überarbeitung der Steuer- und Sozialsysteme sollten beschleunigt werden.
Reform der Rentensysteme
Die fiskalische Konsolidierung sollte durch eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Reform der Rentensysteme unterstützt werden. Diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, sollten das Rentenalter anheben und an die Lebenserwartung knüpfen.
Dank der europäischen Wohlfahrtssysteme waren die Menschen während der Krise geschützt. Jetzt aber, wo der Aufschwung wieder in Gang kommt, sollte die Unterstützung von Arbeitslosen daraufhin überprüft werden, ob sie Anreize zur Aufnahme einer Arbeit vermitteln, die Abhängigkeit von Arbeitslosenleistungen verhindern und die Anpassung an den Wirtschaftszyklus unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten die Leistungen für Arbeitslose durch Befristung der Unterstützung so gestalten, dass sich die Wiederaufnahme der Arbeit lohnt oder Anreize zur Selbstständigkeit vermittelt werden, sowie den Leistungsbezug enger mit
Schulungsmaßnahmen und Stellensuche verbinden.
Koos Richelle ist Holländer und war vor seiner Berufung 2001 in die EU-Kommisson, 30 Jahre lang im Dienst der niederländischen Regierung tätig.
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