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Neue Belastung für den Bundeshaushalt

- Rettungsschirm für zukünftige Euro-Krisen (Foto: commons.wikimedia.org/ArcCan, CC by-sa 3.0)
Zur dauerhaften Absicherung des Euros wird ein Rettungsschirm im Umfang von 700 Milliarden Euro aufgespannt. Davon werden die 17 Staaten der Euro-Zone 80 Milliarden Euro bar in den Ständigen Europäischen Rettungsfonds (ESM) einzahlen und 620 Milliarden Euro in Form von Garantien zur Verfügung stellen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat für die Grundausstattung einen deutschen Anteil von 21,81 Milliarden Euro zugesagt. Die Hälfte davon muss die Bundesregierung bis zum Start des Rettungsfonds im Jahr 2013 bar einzahlen, die andere Hälfte in den drei folgenden Jahren. Am abrufbaren Kapital in Höhe von 620 Milliarden Euro ist Deutschland mit 168 Milliarden Euro beteiligt. Die Bemessungsgrundlage für die Bareinzahlungen und Garantien sind die jeweiligen Anteile der Euro-Länder am Grundkapital der Europäischen Zentralbank sowie die Wirtschaftsleistung. Für Deutschland ergibt sich daraus ein Anteil am Hilfsfonds von 27,1 Prozent. Für ärmere Länder, die mit ihrer Wirtschaftsleistung deutlich unterhalb des EU-Durchschnitts liegen, ist ein Abschlag vereinbart worden.
Rabatt für Beiträge armer Euro-Staaten
Der Vorsitzende der Euro-Gruppe, Luxemburgs Finanzminister Jean-Claude Juncker, warb um Verständnis für den Rabatt der ärmeren Euro-Ländern bei der Finanzierung des Rettungsfonds: “Eine Korrektur des Anteils wird nur bei den Ländern angewendet, die pro Kopf eine deutlich niedrigere Wirtschaftsleistung haben als der EU-Durchschnitt – und zwar in einem Zeitraum von zwölf Jahren nach dem Beitritt zur Währungsunion.” Vor allem die Regierung der Slowakischen Republik hatte mit Hinweis auf eine drohende Überforderung des Landes auf einen Beitragsnachlass gedrungen.
Zahlungen werden nicht auf Stabilitätskriterien angerechnet
Der dauerhafte Stabilitätsmechanismus, für den die Finanzminister der Euro-Zone jetzt die Finanzierung geklärt haben, soll ,vom Jahr 2013 an, den derzeitigen Rettungsschirm für klamme Euro-Staaten ablösen. Die Ausleihekapazität ist auf 500 Milliarden Euro angelegt. Um von den Ratingagenturen die höchste Bonität und darüber dann an den Kapitalmärkten die günstigsten Zinsen zu erhalten, wird der Fonds mit einer Finanzreserve von 200 Milliarden Euro ausgestattet, so dass sich insgesamt ein Volumen des Fonds von 700 Milliarden Euro ergibt. Weil eine entsprechende Gegensicherung vorhanden ist, werden die haushaltswirksamen Einzahlungen in den 80 Milliarden schweren Kapitalstock bei der Berechnung der Maastricht-Kriterien nicht berücksichtigt.
Strenge Konditionalität

- Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) (Foto: commons.wikimedia.org/Armin Kübelbeck, CC by-sa 3.0)
Bundesfinanzminister Schäuble legte nach dem Beschluss über die Finanzausstattung des Fonds Wert auf die Bedingungen bei künftigen Hilfsaktionen für finanziell angeschlagene Euro-Länder: “Es gibt Unterstützung nur unter den Voraussetzungen der Konditionalität: klare Auflagen, klares Sanierungsprogramm und immer nur dann, wenn es zur Aufrechterhaltung der Stabilität der Euro-Zone insgesamt unerlässlich ist. Also das, was wir immer als ultima ratio bezeichnen.”
Private Gläubiger sollen an Kosten beteiligt werden
Hinzu kommt, dass die Staatsanleihen der Euro-Länder ab 2013 eine Klausel enthalten werden, nach der bei Zahlungsunfähigkeit des betreffenden Landes die Käufer solcher Anleihen auf einen Teil des Geldes verzichten müssen. Auch sollen Euro-Staaten, deren Finanzen aus dem Ruder laufen, strenger als bislang zur Ordnung gerufen werden. Die jetzt schon geltenden Strafen bei dauerhaftem Verstoß gegen die Stabilitätskriterien sollen auch Anwendung finden. Das gilt vor allem für Länder, die dauerhaft hohe Leistungsbilanzdefizite hinnehmen, das heißt Jahr für Jahr die Einfuhren wesentlich höher sind als die Ausfuhren.
Ankauf von Staatsanleihen wird möglich
Der dauerhafte Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll von 2013 an nicht nur von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Mitgliedsländern der Euro-Zone mit Krediten beistehen, sondern er wird auch die Befugnis haben, von diesen Ländern Staatsanleihen aufzukaufen und ihnen damit frisches Geld zuzuführen. Allerdings sind sowohl die Kreditvergabe als auch der Kauf von Staatsanleihen an ein einstimmiges Votum der Euro-Finanzminister gebunden. Die Zinsen für Kredite des künftigen Krisenfonds ESM werden ähnlich berechnet wie bei Hilfsaktionen des Internationalen Währungsfonds. Das heißt: Auf die Refinanzierungskosten des Fonds wird ein Aufschlag von 0,2 Prozent erhoben, der nach drei Jahren um weitere 0,1-Prozentpunkte steigt.
Stabilitätsmechanismus ersetzt Rettungsschirm
Außerdem müssen der Internationale Währungsfonds und die EU-Kommission zuvor eine Analyse über die Schuldentragfähigkeit des betreffenden Landes vorlegen. Ist die Tragfähigkeit der Verschuldung überschritten, sollen auch private Gläubiger an der Krisenbewältigung beteiligt werden. Wer vor 2013 in Anleihen von Euro-Staaten investiert, ist von den neuen Regeln jedoch noch nicht betroffen. Der dauerhafte Stabilitätsmechanismus ersetzt den Euro-Rettungsschirm, unter dessen Schutz Anfang dieses Jahres das in finanzielle Bedrängnis geratene Irland geschlüpft ist. Für Griechenland hatten die Euro-Partner im Mai 2010 ein gesondertes finanzielles Hilfspaket geschnürt.
[ZAW]









