Dienstag, 19. April 2011

Von: STB

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Frachter | Fukushima | Häfen | radioaktiv
Die Folgen von Fukushima für die Schifffahrt

GAU für deutsche Reedereien?

Hamburger Hafen
Der Hamburger Hafen ist nur sekundär von der verstrahlten Fracht betroffen (Foto: commons.wikimedia.org/ Olaf1541, CC by-sa 3.0)

Während die Bilderflut über den havarierten Atomreaktor Fukushima täglich über die Mattscheibe flimmern, nähert sich die verstrahlte Gefahr mit konstanter Fahrt den europäischen Häfen. Frachter, die aus dem Gebiet der japanischen Küstenstädte im Auftrag der Globalisierung ihre Güter über die Weltmeere transportieren, werden in diesen Tagen europäische Häfen anlaufen. Rotterdam und Hamburg bereiten sich intensiv auf mögliche kontaminierte Schiffe vor. Geigerzähler gehören in diesen Tagen zur Standardausrüstung der Hafenkontrolleure.

Hamburg nur sekundär betroffen

In Deutschland ist vor allem der Hamburger Hafen Anlaufstelle für Frachter aus Japan. Allerdings ist der größte deutsche Hafen meist nicht die erste Station von japanischen Schiffen. Bevor ein Frachter, der die Strahlenwolke auf dem offenen Meer vor Fukushima passiert hat und somit möglicherweise radioaktiv belastet sein könnte, in den Hamburger Hafen einläuft, hat er zuvor bereits zwischen sechs und neun andere Häfen angelaufen. Genug Möglichkeiten also, um eine kontaminierte Fracht aufzuspüren und eine Weiterfahrt zu verhindern. Trotzdem bereitet man sich auf eigene Kontrollen vor. Schließlich erreichen ca. 300 Schiffe aus der Region jedes Jahr den Hamburger Hafen.

Vorbild Rotterdam

Wie es gehen kann macht Rotterdam vor. Dort verlangt die Hafenverwaltung eine schriftliche Garantie von den Reedern, dass die Schiffe aus asiatischen Gewässern nicht verstrahlt sind. Außerdem wird eine Liste über die letzten zehn angelaufenen Häfen verlangt. Zusätzlich werden alle Schiffe vor dem Anlegen auf mögliche Strahlenwerte untersucht. Die Reedereien ergreifen derweil auch eigene Maßnahmen. So zog Hapag-Lloyd alle Container im Umkreis von 100 Kilometern des Atomreaktors Fukushima aus dem Verkehr. Zu groß sind wohl die Befürchtungen den Namen der Reederei mit verstrahlten Containern in der Öffentlichkeit konfrontiert zu sehen.

Eine Sache der Nationalstaaten

Die Rufe nach einer einheitlichen Koordination auf europäischer Ebene, wie mit verstrahlten Frachtern umgegangen werden soll und welche Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen, wurden bereits von der EU abgelehnt. Die sonst stets um einheitliche Regelungen bemühte EU-Kommission sieht die Verantwortung also allein bei den Mitgliedsstaaten. Die Bundesregierung erwägt Grenzwerte für Container und Schiffe zu erarbeiten. Eine endgültige Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus. Fest steht, dass die Kontrollen den Ländern obliegen. Im Falle Hamburgs erarbeitet dann die Innenbehörde Pläne zum Umgang mit belasteten Schiffen. Die Umsetzung erfolgt dann durch die Zusammenarbeit von Wasserschutzpolizei, Hauptzollamt und Strahlenschutzbehörde.

Keine Lösung für verstrahlte Schiffe

Gänzlich ungeklärt ist die Frage, wie man mit Frachtern umgeht, bei denen nicht nur die Fracht, sondern auch das Schiff selbst verstrahlt ist. Die Häfen können die Containerschiffe wohl kaum ins Dock fahren und dort dekontaminieren. Bleibt nur noch sie auf hoher See zu parken und einen Hafen zu suchen, der bereit ist diese Schiffe einlaufen zu lassen. Unterdessen haben bereits viele Reedereien ihre Flotten veranlasst das Gebiet um Fukushima weiträumig zu umfahren. Doch auch das gestaltet sich mitunter schwierig. Die 100 Kilometer, die von der Bundesregierung empfohlen wurden, sind inzwischen makulatur. Niemand weiß welcher Radius eigentlich wirklich sicher ist.

Reeder fürchten Strahlen für Besatzung und Material

Mehr noch, die Reedereien fürchten um ihre Besatzung und die teuer bezahlten Frachter. Schadensersatzansprüche von Crewmitgliedern, die durch die Strahlung verursacht sein könnten, sind nur eines von vielen denkbaren Negativszenarien für die Schiffseigner. Kontaminierte Frachter lassen sich nur mit größtem Aufwand retten - wenn das überhaupt möglich ist. Versicherungen gegen Schäden, die durch Radioaktivität verursacht wurden, gibt es nicht. Seit Tschernobyl haben alle Versicherer die entsprechenden Klauseln aus ihren Verträgen gestrichen. Ein beträchtlicher Teil der auf den Weltmeeren fahrenden Frachter gehören deutschen Reedereien. Sollten wirklich Besatzung und Schiffe verstrahlt werden, ist damit auch für die deutsche Schifffahrt der größte anzunehmende Unfall eingetreten.

[STB]