Montag, 04. Juli 2011

Von: STB

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Keywords:
EU-Patent | Spanien | Italien | EuGH
Verhandlungen zum europäischen Patent

EU-Patent mit Hindernissen

Europäisches Patent
Die Verhandlungen zu einem gesamt-europäischen Patent gestalten sich schwierig (Foto: Wilhelmine Wulff/pixelio.de)

Seit Jahren zerren die Nationalstaaten an einem Kompromiss, der endlich die Patentierung von geistigem Eigentum EU-weit regeln soll. Das Wirrwarr in der EU hat sich im Zeitablauf zu einem echten Wettbewerbsnachteil entwickelt. Der europäische Binnenmarkt ist inzwischen so stark verwoben, dass es höchste Zeit wird für ein EU-Patent, das diesen Namen auch verdient. Denn der Titel ist bereits vergeben, hat aber nichts mit einem EU-weit gültigem Patent zu tun. Will man heute ein Patent, das in allen Mitgliedsstaaten gilt und eine Gültigkeit von 10 Jahren besitzt, werden dafür schlappe 30.000 Euro fällig. Davon entfallen allein 8.000 Euro auf die Übersetzungen in die jeweilige Landessprache.

Achtmal teurer als in den USA

Ein EU-Patent, das auf Nationalstaatsebene eingereicht, dann übersetzt und den anderen nationalen Behörden zur Prüfung vorgelegt wird, kostet rund achtmal mehr als in den USA. Insbesondere für Deutschland, das von seinem Ideenreichtum lebt, kann das ein Wettbewerbsnachteil sein. Schließlich kommen rund 40 Prozent aller EU-weiten Patentanmeldungen aus der Bundesrepublik. 36 Jahre dauern die Verhandlungen nun an und scheinen sich jetzt auf die Zielgerade zu zu bewegen. Man ist sich in Brüssel und den europäischen Hauptstädten einig, dass das Verfahren deutlich vereinfacht werden soll.

Englisch, Französisch und Deutsch

Künftig soll eine Anmeldung in einem EU-Mitgliedsstaat ausreichen, um eine EU-weite Gültigkeit zu besitzen. Um den Aufwand auf 80 Prozent der derzeitigen Kosten zu reduzieren, sollen die Patente nur noch in eine der drei Sprachen Englisch, Französisch oder Deutsch übersetzt werden müssen. Zusätzlich muss es noch eine englische, jedoch unverbindliche Übersetzung geben. Doch hier regt sich Widerstand aus Spanien und Italien. Beide Länder lehnen den Vorschlag der EU-Kommission ab, denn er berücksichtigt ihre Amtssprachen nicht. Jetzt fordert das Europäische Parlament schlicht den Weg der „Verstärkten Zusammenarbeit“ einzuschlagen.

Italien und Spanien Klagen vor dem EuGH

Damit fordert das Parlament nichts anderes, als den Weg des europäischen Konsenses zu verlassen. Zu unnachgiebig beharren Italien und Spanien auf die Aufnahme ihrer Landessprache. Dass es auch ohne diese beiden Länder geht, wollen jetzt die anderen 25 EU-Staaten in der Praxis beweisen. Dazu muss das Verfahren zwar noch die EU-Hürden des Parlaments und des Ministerrats nehmen, doch die können schnell genommen sein. Allerdings haben Spanien und Italien gegen das Vorhaben der anderen EU-Mitgliedsstaaten Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.

EU-Ministertreffen soll es richten

EU-Binnenmarktkommissar Barnier hat für Ende Juni ein Sondertreffen der Minister anberaumt, das die letzten Hindernisse aus dem Weg räumen soll. Doch die Fronten scheinen verhärtet. Mit der Klage beim EuGH demonstrierten die beiden Länder Stärke und können wohl nicht ohne Zugeständnisse seitens der EU von ihrer Position abweichen. Werden jedoch Spanisch und Italienisch zu EU-Patentsprachen, könnten andere Länder diesem Beispiel folgen. Problematisch bei der Schaffung eines EU-Patentrechts ist aber auch die Gerichtsbarkeit.

Gerichtsbarkeit bleibt in nationalstaatlicher Hand

Der EuGH entschied im März dieses Jahres, dass die Schaffung eines EU-Patentgerichts europäischem Recht widerspreche. Denn das neue Gericht sollte für alle 38 Unterzeichnerstaaten des aktuell gültigen Patentübereinkommens zuständig sein. Damit würden den nationalen Gerichten Zuständigkeiten entzogen, „die für die Wahrung der Natur des Unionsrechts wesentlich sind“, so der EuGH. Damit steht also zunächst fest, dass es wahrscheinlich ein EU-Patent der EU25 geben, die Gerichtsbarkeit jedoch weiterhin in nationalstaatlicher Hand bleiben wird.

[STB]