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Rolle rückwärts

- Spanien in der Jobmisere: Heute leben knapp 850.000 Rumänen auf der Iberischen Halbinsel. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit sah sich die Regierung Zapatero zur Wiedereinführung der Übergangsfrist gezwungen.(Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2011)
Mit der EU-Osterweierung 2004 nahmen die Mitgliedsstaaten auf einen Schlag zehn neue Mitglieder in ihren Kreis auf. Drei Jahre später folgten Rumänien und Bulgarien. Damals ging die Angst vor Billigarbeitern auch in Deutschland um. Deshalb wurden Übergangsfristen vereinbart, die zwar die Reisefreiheit nicht einschränkten, jedoch den Zugang zur Arbeit reglementierten. Spanien hingegen hat auf die Übergangsfristen für Rumänen frühzeitig verzichtet. Als die spanische Wirtschaft noch gut in Fahrt war, wurden billige Arbeitskräfte im Bausektor gesucht. Dass die Wahl auf Rumänien fiel, lag neben dem günstigen Arbeitslohn auch an den geringen Sprachbarrieren. Denn beide Landessprachen zählen zu den romanischen Sprachen.
Spanien beruft sich auf Schutzklausel
Seit Januar 2009 strömten mehrere hunderttausend Rumänen nach Spanien. Heute leben knapp 850.000 von ihnen auf der Iberischen Halbinsel. Die Regierung um Ministerpräsident Zapatero sah sich angesichts der Jobmisere und der aktuellen Arbeitslosenquote von über 21 Prozent zur Wiedereinführung der Übergangsfrist gezwungen. Dazu berief sich die spanische Regierung auf die so genannte Schutzklausel: Der Antrag, der von der EU-Kommission gebilligt werden muss, führte zu großem Unbehagen in Brüssel. Denn Spanien ist das erste Land, das die Wiedereinführung von Arbeitsmarktbeschränkungen beschließt.
EU-Kommissar mahnt zu Reformen
Dass die EU-Kommission dem Antrag stattgegeben hat, liegt einzig an der dramatischen Arbeitsmarktlage Spaniens. Mit einer Jugendarbeitslosigkeit von fast 50 Prozent wird die Jobmisere zur Bedrohung des gesamten Staatswesens. Denn damit brechen dem Staat nicht nur die Einnahmen weg, auch das Potenzial für gewaltsame Proteste, Generalstreiks und das Abgleiten in die Kriminalität, steigen. EU-Arbeits- und Sozialkommissar Laszlo Andor mahnte die spanische Regierung denn auch zu Arbeitsmarktreformen. Gleichzeitig verwies er jedoch auch auf die Pflichten Rumäniens, im eigenen Land Arbeitsplätze zu schaffen. Beide Länder sollten dazu die zur Verfügung gestellten EU-Mittel besser nutzen.
Beschränkungen fallen 2014
Künftig müssen also Rumänen, wie in rund der Hälfte aller EU-Staaten, wieder eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die neue Regelung gilt jedoch nicht für bereits in Spanien lebende Rumänen. Die Arbeitsmarktbeschränkung umfasst dabei alle Branchen, soll jedoch nur vorübergehend, bis Ende 2012, gelten. Außerdem soll Spanien regelmäßige Lageberichte an Brüssel übermitteln, anhand derer die Aufrechterhaltung der Beschränkung geprüft werden soll. Spätestens ab 2014 müssen alle EU-Staaten Rumänen den Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren. Dann nämlich läuft die Übergangsfrist für Rumänien aus.
Rückschritt für EU-Integration
Nach der Wiedereinführung der dänischen Grenzkontrollen verzeichnet die europäische Integration mit der Arbeitsmarktbeschränkung Spaniens innerhalb kurzer Zeit einen erneuten Rückschlag. Fraglich bleibt zudem, ob diese Maßnahme den spanischen Arbeitsmarkt wirklich entlasten kann. Denn wenn keine Jobs vorhanden sind, können diese auch nicht von Rumänen ausgeführt werden. Die rumänische Regierung hat nun noch eine Woche Zeit, um Widerspruch bei der EU-Kommission einzulegen. Erst kürzlich hatten sich Rumänien und Bulgarien an EU-Kommissar Andor mit der Bitte gewandt, die Arbeitsmarktbeschränkungen für die beiden Länder bereits 2012 vollständig zu öffnen. Damit scheint dieser Plan jedenfalls vorerst gescheitert zu sein.
[STB]









