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Gerät der Staat in die Rolle des Hehlers?

- Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (Foto:Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde
Am Rande des World Economic Forums Ende Januar 2010 in Davos kam es zu einem intensiven, vertraulichen Gespräch zwischen dem Bundesverteidigungs- und früheren Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und seinem schweizerischen Amtskollegen, Verteidigungsminister Ueli Maurer. Thema war die Überlegung der Bundesregierung, die gestohlenen Daten über deutsche Steuersünder in der Schweiz von einem anonymen Anbieter zu kaufen. Spötter sagten anschließend, die beiden Politiker hätten wohl Kriegserklärungen ausgetauscht. Sie lagen schief: Guttenberg gehört in der Bundesregierung zu den Gegnern des Ankaufs. „Ich habe da mein Problem“, sagte er der Neuen Zürcher Zeitung. Und er äußerte damit ein Unbehagen, das viele mit der angepeilten Transaktion haben.
Eine populistische Berliner Entscheidung?
Die rasche Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zum Ankauf der 2,5 Millionen Euro teueren CD mit den brisanten Daten zu drängen, hat nach Ansicht vieler Berliner Beobachter zuvorderst politisch-taktische Gründe. Es ist unbestritten, dass eine Mehrheit in der Bevölkerung diesen Schritt befürwortet – ungeachtet straf- und staatsrechtlicher Gegenargumente. Die Mehrheit im Bundeskabinett will offenbar einem Eindruck entgegenwirken, der sagen könnte: „Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen“. Vor allem in einer Zeit, da die Finanzämter jede geringfügige Schummelei im Steuerbescheid der kleinen Steuerzahler unerbittlich ahnden und in den kommenden Wochen und Monaten die Steuerbescheide von Millionen Rentner darauf untersucht werden sollen, ob irgendein kleiner Nebenerwerb rentenmindernd wirken könnte. Die Entscheidung für den Kauf der CD, heißt es bei den Bedenkenträgern, sei nichts weiter als Ausdruck von Populismus.
„Diebstahl bleibt Diebstahl“
Die Gegner dieses schmutzigen Geschäfts, auch in der Union, bringen ihre Auffassung auf einen simplen Satz: „Diebstahl bleibt Diebstahl; mit Dieben darf sich der Staat nicht gemein machen“. So sagte es Volker Kauder, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag. In der Tat: Nach Ansicht etlicher Staatsrechtslehrer könnte sich der Staat strafbar machen. Er träte rein strafrechtlich betrachtet als Hehler auf. Der Staat habe sich schließlich an seine eigenen Gesetze zu halten; Amtsträger – von der Kanzlerin über den Finanzminister bis hin zum Steuerfahnder - seien an Recht und Gesetz gebunden. Und für einen Gewinn von vielleicht 100 Millionen Euro den einen Ganoven zu belohnen, um die anderen zu fangen, könnte an den Grundfesten des Rechtsstaats rütteln. Der Finanzverfassungsrechtler Helmut Siekmann von der Frankfurter Goethe-Universität formulierte es drastisch: „Der Staat muß sich an Recht und Gesetz halten. Das unterscheidet ihn von einer Räuberbande“. Denn anderenfalls sei er beliebig erpressbar.
Erinnerungen an Klaus Zumwinkel

- (Foto: Kurt F. Domnik/pixelio.de)
Aber möglicherweise ist die Bundesrepublik Deutschland bereits erpressbar geworden. Denn es ist ja bereits der zweite Fall eines Datenankaufs in einer rechtlichen Grauzone. Im Jahre 2008 kaufte der Bundesnachrichtendienst in Liechtenstein gestohlene Bankdaten für 4,6 Millionen Euro – mit denen der damalige Post-Chef Klaus Zumwinkel als potenter Steuersünder überführt wurde.
Die dubiose Rolle der Schweiz
In der in Deutschland Anfang Februar 2010 aufgeregt geführten Debatte tritt erstaunlicherweise ein Umstand in den Hintergrund, der eigentlich ins Rampenlicht gehört: Die dubiose Rolle der Schweiz. Denn deren Gesetze schaffen überhaupt erst den Anreiz für ausländische Anleger, privates Vermögen am Fiskus des Heimatlandes vorbei diskret in einem Nicht-EU-Land zu deponieren: das sprichwörtliche und ausgesprochen weitgehende schweizer Bankgeheimnis ist dabei eine weitere wesentliche Verlockung, vor einer als unangenehm hoch empfundenen Steuerlast ins Nachbarland zu flüchten. Schließlich weigert sich die Schweiz bisher beharrlich, mit der Bundesregierung ein akzeptables Abkommen zur Doppelbesteuerung zu vereinbaren. Also steht am Anfang einer Kausalkette die Steuerhinterziehung. Danach kommt die Beihilfe zur Steuerflucht durch die schweizer Bankinstitute und die Verschleierungstaktik der schweizerischen Bundesregierung - und erst daraufhin der Datenklau und das dem folgende "unmoralische" Angebot an die deutsche Bundestegierung. Erst am Ende dieser Ursachenfolge steht der mögllicher Kauf dieser Daten. Und eben nicht am Anfang.
Neue Verhandlungen mit Bern im März

- Bundesfinanzminster Wolfgang Schäuble (Foto: Deutscher Bundestag/ Lichtblick/ Achim Melde)
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble weiß dies, er ist gelernter Jurist. Im kommenden März steht eine neue Runde der Verhandlungen um ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen an. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob die Schweiz künftig Daten nennen und herausgeben wird, wenn deutsche Behörden darum bitten, weil sie einen begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung festgestellt haben. Die schweizerische Bankenvereinigung ist dagegen; die Schar der schweizerischen Vermögensverwalter ebenso. Das hat der Bundesfinanzminister wohl schon gespürt, als er Anfang Februar mit seinem Berner Amtskollegen Hans-Rudolf Merz telefonierte. Schäuble ließ später mitteilen, es sei ein „konstruktives Gespräch“ gewesen. Das ist die diplomatische Umschreibung des Politikers für eine - höflich ausgedrückt - Meinungsverschiedenheit.
[KS]









