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Keine Chance für Kauder-Strikes

- Das sogenannte “Three-Strikes-Modell”, das Siegfried Kauder vorschlägt, sieht bei Verstößen gegen Copyright-geschütztes Eigentum zunächst zwei Verwarnungen vor. Beim dritten Verstoß soll dem Beschuldigten dann der Internetzugang gekappt werden. (Foto: RainerSturm/pixelio.de)
Der CDU-Politiker und Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Siegfried Kauder, macht in diesen Tagen von sich reden. Mit seinem Vorschlag, Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet drastisch zu ahnden, sorgte Kauder für helle Aufregung in der Internetgemeinde. Blogger sprechen inzwischen von Kauderei, Kauder-Gate und Kauder-Schauder. Was die Internet-User so aufregt, ist eine von Kauder forcierte Gesetzesinitiative. Das sogenannte “Three-Strikes-Modell” sieht bei Verstößen gegen Copyright-geschütztes Eigentum zunächst zwei Verwarnungen vor. Beim dritten Verstoß soll dem Beschuldigten dann der Internetzugang gekappt werden.
Vorbild Frankreich, aber nicht so deftig
Kauder greift dabei auf Modelle in Frankreich und in den USA zurück. Während in Frankreich Copyright-Sünder mit einer Sperre von bis zum einem Jahr belegt werden, sieht das US-amerikanische Modell lediglich Verwarnungen vor, die keine Internetsperre nach sich ziehen. Kauder, ganz realitätsnah, findet das Modell Frankreichs insgesamt “ein bisschen deftig” und schiebt hinterher, dass er dabei an “Wochen, nicht Monate” denke. Die Verwarnungen sollen, wie in den USA, von den Internetanbietern verschickt werden. Kauder will sie also in Geiselhaft nehmen und führt nebenbei auch noch die Sippenhaft ein. Denn ähnlich wie bei einem Festnetzanschluss, wird auch der Internetzugang meist von mehr als einer Person benutzt. Nach dem Gesetzentwurf spielt es also keine Rolle, ob drei verschiedene Personen jeweils einmal gegen das Urheberrecht verstoßen haben oder ob es ein und dieselbe Person dreimal war.
Nicht umsetzbar
Allein schon deswegen wird der Gesetzesvorschlag kaum der Kritik standhalten können. Zusätzlich verfügen viele internetaffine Nutzer über gleich mehrere Internetzugänge. Denn der häusliche DSL-Anschluss wird häufig von einem Smartphone ergänzt. UMTS-Sticks finden immer größere Beliebtheit und viele Städte sind mit öffentlichen WLAN-Stationen übersät. Wie soll demjenigen, der die Verstöße begangen hat, all diese Zugriffsmöglichkeiten genommen werden? Siegfried Kauder gibt zu, dass die Umsetzung ein wenig schwierig sei. Trotzdem findet er seinen Entwurf richtig. Besonders pikant dabei ist, dass Kauder auch der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände ist. Ihm werden also die Klagen der Musik-Labels eine Herzensangelegenheit sein. Richtig ist, dass die Urheber- und Nutzungsrechte auch im Internet geschützt werden müssen. Aufwendig produzierte Filme und Musik-Alben können nicht zum Nulltarif verfügbar sein - das wird selbst dem größten Internetfan einleuchten. Es geht also um einen wirksamen Schutz, wie illegalen Tauschbörsen und Streaming-Plattformen Einhalt geboten werden kann. Nach Jahren der offenen Piraterie ist es der Unterhaltungsindustrie nicht gelungen, einen wirksamen Schutzmechanismus zu entwickeln. Dass das für sie schmerzhaft ist, ist nachvollziehbar. Das wegen des Urheberrechts der Zugang zum vielfältigsten und unabhängigsten Informationsmedium gesperrt werden soll, dagegen nicht.
Kauder allein auf weiter Flur

- Siegfried Kauder sitzt für die CDU im Bundestag und ist Vorsitzender des Rechtsausschusses. (Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)
Siegfried Kauder sieht sich mittlerweile massiver Kritik ausgesetzt, die auch aus den eigenen Reihen kommt. CDU-Kollegen Kauders verweisen genauso auf den Koalitionsvertrag, wie die Internetanbieter, die von der Idee, dass sie die Internetnutzer überwachen sollen, überhaupt nicht begeistert sind. In der Koalitionsvereinbarung lautet es wörtlich: “Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.” Die FDP nimmt die Gelegenheit wahr, um sich als Partei der Freiheit zurückzumelden. FDP-Netzpolitiker Blumenthal sagte gegenüber heise online, dass Kauder mit seiner Forderung über das Ziel hinaus geschossen sei. Die Balance zwischen Rechtsdurchsetzung und Schutz der Privatsphäre dürfe nicht aus dem Gleichgewicht geraten.
Drei Wochen Internetsperre
Die frisch ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählten Piraten gaben zu bedenken, dass bei dem Vorschlag Kauders private Konzerne die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und somit hoheitliche Aufgaben des Staates übernähmen. Aus dem Bundesjustizministerium hieß es, dass der Vorschlag gegen geltende Datenschutzvorschriften verstoßen würde und zudem verfassungsrechtlich problematisch sei. Aus allen Parteien waren Stimmen zu hören, die eine Internetsperre kategorisch ablehnen. Siegfried Kauder antwortete auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE, dass er sich eine Sperre von “drei Wochen” gut vorstellen könne. Verfassungsrechtliche Bedenken habe er wegen des kurzen Zeitraums nicht.
Blogger nimmt Kauder ins Visier
Eine spektakuläre Wende ereignete sich, als ein Blogger sich auf die Suche nach Verstößen gegen das Urheberrecht auf Siegfried Kauders Homepage machte. Gleich mehrere Fotos sollen ohne Nutzungsrechte verwendet worden sein. Mit einem offenen Brief, den der Blogger über Abgeordnetenwatch.de an Kauder richtete, wurde der Politiker nach seiner Meinung gefragt, ob er denn nun nicht seinen Internetzugang sperren lassen müsse. Kurze Zeit später sollen die Bilder von der Homepage genommen worden sein. Eine Stellungnahme Kauders zu den Vorwürfen steht derzeit noch aus.
[STB]









