Dienstag, 15. November 2011

Von: STB

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EuGH | Pay-TV-Sender | Fußballrechte | Ligen | Premier League | FAPL
EuGH-Urteil erschüttert europäischen Fußball

Heute günstig, morgen teuer?

Europäische Gerichtshof
Exklusiv-Vergabe von TV-Rechten seien nicht mit dem “Unionsrecht” vereinbart, so der EuGH. (Foto: commons.wikimedia.org/Zinneke, CC by 3.0)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied letzte Woche in einem Verfahren zwischen einer britischen Pub-Besitzerin und der englischen Premier League, dass die Exklusiv-Vergabe von TV-Rechten mit dem “Unionsrecht” nicht vereinbar ist.

Karen Murphy zeigte die Spiele der Premier League über einen griechischen Pay-TV-Anbieter, der im Gegensatz zum englischen Rechteinhaber nur 800 Pfund im Jahr verlangte. Fast dieselbe Summe hätte die Pub-Besitzerin allein jeden Monat bezahlen müssen, wenn sie ihr Abonnement bei BSkyB, der die Übertragungsrechte der Premier League exklusiv in England vertreibt, abgeschlossen hätte. Dass die englischen Spiele auf Griechisch kommentiert wurden, störte die Gäste kaum, schließlich kommentieren wahre Fußballfans sowieso jeden Spielzug selbst.

Europäischer Fußball fürchtet um Einnahmen

Als die Anwälte der Premier League Karen Murphy verklagten, sah alles nach einem Routine-Vorgang aus. Doch die britischen Richter verwiesen strittige Fragen an den EuGH. Der kippte die exklusive Vermarktungspraxis. Von jetzt an dürfen die Bürger der EU Fußballspiele von allen Sendern empfangen, ganz gleich, ob diese die Übertragungsrechte des jeweiligen Landes besitzen. Das Urteil hat in der Theorie ernsthafte Folgen. Denn zum einen befürchten die Sportrechtevermarkter, die Fußballligen und die Klubs Einbußen in Millionenhöhe, wenn die Übertragungsrechte nicht mehr exklusiv vermarktet werden können. Denn Exklusivität schiebt die Preise enorm an.

Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit

Zum anderen könnte sich das Urteil auf viele andere TV-Bereiche auswirken. Denn nicht nur Fußballspiele werden exklusiv vermarktet, auch andere Sportarten und vor allem Filme und Serien werden EU-weit zu höchst unterschiedlichen Preisen verkauft. Der EuGH stellte in seinem Urteil fest, dass “nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen.” Damit steht fest, dass die Decoderkarten EU-weit dort eingesetzt werden dürfen, wo sie technisch eingesetzt werden können. Somit können EU-Bürger ein Abonnement eines ausländischen Pay-TV-Senders abschließen, auch wenn der heimische Pay-TV-Sender Exklusiv-Rechte besitzt.

Sport ist nicht urhebergeschütztes Eigentum

Der englische Fußball Verband, die Football Association Premier League (FAPL), versuchte die Exklusiv-Vermarktung der Fußballspiele dadurch zu rechtfertigen, dass diese dem Urheberschutz unterliegen. Der EuGH stellte in seinem Urteil jedoch fest, dass “die FAPL an den Spielen der Premier League kein Urheberrecht geltend machen kann, da diese Sportereignisse nicht als eigene geistige Schöpfungen eines Urhebers und damit nicht als ‘Werk’ im Sinne des Urheberrechts der Union anzusehen sind.” Gleichzeitig befand der EuGH, dass die Logos der einzelnen Ligen und die dazugehörigen Hymnen sehr wohl geistiges Eigentum seien. Für die Übertragung bedarf es der Zustimmung des Urhebers.

Einfalt statt Vielfalt

FAPL
Der FAPL rechtfertigte die Exklusiv-Vermarktung der Fußballspiele, da diese dem Urheberschutz unterliegen würden. (Foto: commons.wikimedia.org/Pablo 6213, CC BY-SA 3.0)

Die Aktie des deutschen Pay-TV-Senders Sky rutschte infolge des Urteils zeitweise um zwölf Prozent ab. Die Anleger fürchteten um die künftigen Einnahmen. Doch bei genauerer Betrachtung ist weder der Jubel der Fußballfans noch die Sorge der Ligen und Pay-TV-Sender berechtigt. Richtig ist, dass Fußballfans sich bis zur Neuvergabe der Übertragungsrechte billig über einen ausländischen Anbieter heimische Ligaspiele ansehen können. Werden die Übertragungsrechte jedoch neu verhandelt, werden die Sportrechtevermarkter gemeinsam mit den Ligen keine Übertragungsrechte mehr für kleines Geld an Nischenmärkte verkaufen. Der Preis für die Bundesliga wäre dann in jedem Land gleich hoch. Die Folge wäre, dass das Fußballangebot der einzelnen Pay-TV-Sender sich auf die nationale Liga beschränken würde.

Neuvergabe könnte Preise treiben

Einzig die beiden großen Bezahlsender Sky und ESPN könnten noch versuchen die Rechte europaweit zu kaufen, um so alle Ligen in jedem Land ausstrahlen zu können. Die Preise würden am Ende steigen und der Wettbewerb europäischer Pay-TV-Sender käme zum Erliegen. Anstelle von günstigen Live-Spielen gäbe es dann nur die Auswahl zwischen einem teuren Europa-Paket mit allen Ligen oder die Beschränkung auf die heimische Liga. Doch bis es soweit ist, werden sicher noch weitere ausländische Bestellungen bei günstigen Bezahlsendern eingehen.

[STB]

(Teaserbild: commons.wikimedia.org/Steindy-CC BY-SA 3.0)