Mittwoch, 11.Juli 2012

Von: Emmely Speidel

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Keywords:
Viviane Reding | Algirdas Šemeta | Betrug | EU-Haushalt | Europäische Kommission | Richtlinienvorschlag | EU-Justizkommissarin
Schutz von Steuergeldern

Stärkeres Vorgehen gegen Betrüger

Viviane Reding
Eu-Justizministerin Viviane Reding fordert “strafrechtliche Vorschriften von höchstem Niveau“. (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2011 )

Auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 28 bis zum 29. Juni wurde das Wachstumspaket auf den Weg gebracht. Dieses sieht Investitionen vor, mit denen gezielt Wachstum generiert werden soll. Dafür brauch es neben einer guten Umsetzung vor allem eins: Geld. In der gesamten Europäischen Union stehen die öffentlichen Finanzen unter starkem Druck, und jeder Euro zählt.E U-Justizkommissarin Viviane Reding hält die Richtlinie für überfällig. “EU-Gelder dürfen nicht in die Taschen von Kriminellen gelangen. Wir brauchen dringend strafrechtliche Vorschriften von höchstem Niveau, um das Geld der Steuerzahler schützen zu können“, so Reding.

Einheitlicher Rechtsrahmen

Allein im Jahr 2010 wurden 600 Fälle von Betrugsverdacht im Zusammenhang mit EU-Ausgaben und -Einnahmen gemeldet. Das Gesamtschadensvolumen der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Betrugsfälle belief sich auf 600 Millionen Euro.

Die Europäische Kommission hat daher heute einen neuen Richtlinienvorschlag erarbeitet, der neue Regeln für die strafrechtliche Bekämpfung des Missbrauchs von Geldern aus dem EU-Haushalt vorsieht. Ziel ist es im Zuge des neuen Vorschlags einen einheitlichen Rahmen für die Verfolgung und Ahndung solcher Straftaten zu schaffen. Damit soll den Straftätern die Möglichkeit verwehrt werden, sich die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen zunutze zu machen.

“Der heute vorgelegte Vorschlag soll dabei helfen, das bestehende Flickwerk bei den strafrechtlichen EU-Vorschriften zu beseitigen, das dazu geführt hat, dass manche Mitgliedstaaten eine gegebene Straftat mit Freiheitsstrafen ahnden und andere Mitgliedstaaten gar nicht“, sagte Viviane Reding zur Zielsetzung der Richtlinie.

Definitionen von Strafbestand, Sanktionen sowie Verjährungsfrist

Um diesem Problem zu begegnen, werden in dem heute vorgelegten Richtlinienvorschlag Straftatbestände wie Betrug und betrugsähnliche Straftaten wie Korruption, missbräuchliche Mittelverwendung, Geldwäsche oder Behinderung öffentlicher Vergabeverfahren zu Lasten des EU-Haushalts definiert. Darüber hinaus sollen einheitliche Straftatbestände, Mindestsanktionen sowie Verjährungsfristen festgeschrieben werden.

41 Prozent der Betrugsfälle aufgeklärt

Algirdas Šemeta
Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung, hält den bisherigen Ansatz für den Schutz der EU-Gelder für lückenhaft. (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2011)

Durch die einheitlichen Definitionen soll zu einer einheitlichen EU-weiten Anwendung durch die zuständigen Justizbehörden beigetragen werden – bisher schwankt die Verurteilungsquote der in den Mitgliedsstaaten aufgedeckten Fälle noch stark. Während manche Mitgliedsstaaten eine Quote von 14 Prozent vorweisen, werden in anderen EU-Ländern bis zu 80 Prozent der Fälle aufgedeckt. Der EU-Schnitt liegt damit bei 41 Prozent.

Geld wirksamer schützen

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung, hält den Schritt für längst überflüssig. “Der bestehende Ansatz für den Schutz von EU-Geldern lässt sich bestenfalls als 'lückenhaft’ beschreiben. Betrüger dürfen sich nicht ihrer Verfolgung und Bestrafung entziehen können, nur weil sie sich in einem anderen Mitgliedsstaat befinden. Das Geld der europäischen Steuerzahler muss in allen Mitgliedstaaten wirksam geschützt werden. Der heute vorgelegte Vorschlag ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung", so Šemeta.

(Teaserbild: N.Schmitz / pixelio.de)