Donnerstag, 26. Juli 2012

Von: Redaktion

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Erbrechtsregeln | Europäische Kommission | EU-Vorschrift
Erbrechtsregeln

EU erleichtet Abwicklung über Ländergrenzen hinweg

Viviane Reding
EU-Justizkommissarin Viviane Reding sieht in der neuen Verordnung eine Erleichterung für die Erben. (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2011)

Mit einem Trauerfall umzugehen ist schwer genug. Zeitgleich Organisatorisches, wie etwa die Beerdigung oder Erbbelange zu klären, fällt dabei schwer. Vor allem wenn ein Familienmitglied, das über Vermögen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügt stirbt, sind rechtliche Komplikationen vorprogrammiert. Mit den neuen EU-Vorschriften, die morgen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, soll die Abwicklung von Erbschaften innerhalb der EU einfacher werden.

Rechtssicherheit bieten

Schätzungsweise 450.000 Familien in der EU sind jährlich mit einem internationalen Erbfall konfrontiert. Diesen soll die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Erbrechtsverordnung, die im Juni von den EU-Mitgliedsstaaten förmlich angenommen wurde, Rechtssicherheit bieten. Die Mitgliedstaaten haben jetzt drei Jahre Zeit, um ihre nationalen Bestimmungen so anzupassen, dass die EU-Verordnung angewandt werden kann.

Justizkommissarin hält Verordnung für Fortschritt

Die EU-Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Kommission, Viviane Reding, sieht in dem Beschluss einen großen Fortschritt. “Da jeder Mitgliedstaat über ein eigenes Erbrecht verfügt, war die Rechtslage bislang verworren. Die neue Verordnung vereinfacht die Verfahren und bietet den Bürgern Rechtssicherheit. Es wird jetzt auch einfacher sein, das Recht zu bestimmen, das in einem bestimmten Fall anzuwenden ist. Dies ist nur ein Beispiel, wie sich die Europäische Union um die Lösung rechtlicher Probleme im Alltag ihrer Bürger bemüht und ihnen dabei hilft, Geld zu sparen", so Reding.

Neue Kriterien

Welches Gericht bei einem Erbfall in der EU zuständig ist und welches Recht maßgebend ist, hängt lediglich von dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers ab.

Mit den neuen EU-Vorschriften ist zudem eine rechtlich zuverlässige Nachlassplanung gesichert. Außerdem wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, mit dem Erben und Nachlassverwalter überall in der Union ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen können.

Im Vergleich zur jetzigen Situation, in der die EU-Bürger ihre Rechte nur unter großen Schwierigkeiten geltend machen können, ist dies ein echter Fortschritt. Schnellere und kostengünstigere Verfahren werden Zeit und Geld sparen helfen.

(Teaserbild: Viktor Mildenberger / pixelio.de)