Donnerstag, 12. November 2009

Von: Rafael Michalczuk

Seite ausdrucken Social bookmarks:
bookmark at mister wongpublish in twitterbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at furl.netbookmark at linksilo.debookmark at reddit.combookmark at spurl.netbookmark at technorati.combookmark at google.combookmark at yahoo.combookmark at facebook.combookmark at stumbleupon.combookmark at propeller.combookmark at newsvine.combookmark at jumptags.com
Keywords:
Der Energieausweis: Schutzschild des Verbrauchers?

Nachhaltiges Wohnen

(Foto: Jens Bredehorn/pixelio.de)

Nach Artikel 2 des EG-Vertrags ist es Aufgabe der Gemeinschaft „eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens“ und „ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“ zu fördern. Der Artikel 6 fordert die obligatorische Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und –maßnahmen, insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

EU-Nachhaltigkeitsstrategie

Schon im Jahr 2001 beschlossen die europäischen Staatsoberhäupter, die Lissabon-Strategie um eine Umweltdimension zu ergänzen. Die Bemühungen mündeten in der Vorstellung einer gemeinschaftseigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Sie hat zum Ziel, drei Kriterien

     1. Wirtschaftswachstum
     2. Umweltschutz
     3. soziale Integration

zu einer aufeinander abgestimmten Strategie zu entwickeln.
In den vier zentralen Themenbereichen Klimawandel, Verkehr, Gesundheit und natürliche Ressourcen soll auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung fortgeschritten werden. Die Folgen sollen auch auf den Alltag des EU-Bürgers und Durchschnittsverbrauchers in Zukunft Einfluss nehmen.

Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Energieausweis der Eu (Foto: ehuth/pixelio.de)

Grundlage für nachhaltiges Wohnen in der Gemeinschaft ist die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates. Aufgrund dieser Richtlinie wurden die europäischen Mitgliedstaaten zur Einführung eines Energieausweises verpflichtet. Es soll sichergestellt werden, dass beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden dem potentiellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird.

Energieeinsparverordnung

In Deutschland wurde die Richtlinie durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt. Grundsätzlich wird zwischen neuen und bestehenden Gebäuden unterschieden. Für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, ist der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung durch den Hauseigentümer bereits seit dem 1. Juli 2008 Pflicht. Für nach 1965 errichtete Wohngebäude gilt die Verordnung seit dem 1. Januar 2009. In beiden Fällen gilt die Pflicht zur Vorlage des Ausweises nur beim Verkauf oder der Vermietung nach entsprechender Aufforderung.

Der Energieausweis im Visier

Beim Hausneubau oder der Gebäudemodernisierung wird der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt; für bereits bestehende Wohngebäude gilt eine Berechnung aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs. Energieausweise können u.a. von Hochschul- und Fachhochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen und Bautechnik  ausgestellt werden. Die Übersichtlichkeit des Energieausweises steht seit seiner Einführung in der Kritik, da die Angaben als wenig „verbrauchergerecht“ erscheinen. Ohne entsprechendes Fachwissen sind die Informationen, die aus dem Energieausweis hervorgehen, nur schwer nachvollziehbar.

Welche Energieeffizienzklasse hat Ihr Haus?

Trotzdem ist es beinahe ein Kinderspiel, die Energieeffizienzklasse eines Hauses zu ermitteln. Die Energieeffizienz wird ähnlich wie bei Kühlschränken durch Energieklassen von A bis I bezeichnet. A steht für ein energiesparsames Haus, I dagegen bezeichnet ein Haus mit großem Energiebedarf. Auf der Skala zwischen A und I befindet sich jedes Haus: die Klassen A bis E sind typisch für Neubauten, das Endlicht E bis I ist für Altbauten charakteristisch.
 
Um möglichst einfach die hauseigene Energieklasse zu ermitteln und dabei nicht den Überblick zu verlieren, bietet sich eine Faustregel zur Berechnung des Energiebedarfs an: Man teile den Verbrauch von Öl oder Gas in Litern über einen Zeitraum von drei Jahren durch die Quadratmeterzahl der beheizten Wohnfläche, multipliziere anschließend mit 1,4 zu multiplizieren und hänge zuletzt eine Null an. So erhält man einen "Kilowattstundenverbrauch" pro Quadratmeter, aus dem sich die Energieklasse ergibt.
 
Ein Beispiel: 100 m2 Wohnfläche, Verbrauch 2000 Liter Öl:
(2000/100) x 1,4 = 28 l/m2 = 280 = Klasse F

„Nachhaltig gebaut“ – mit dem deutschen Gütesiegel

Nachhaltigkeit im EU-Alltag beginnt bereits mit dem Hausbau, deshalb heißt es: „Clever gebaut und Energie gespart“. Dieser Tatsache bewusst hat der deutsche Bundesbauminister kürzlich das erste Gütesiegel für nachhaltiges Bauen vorgestellt. Als Verbraucher sollte man dementsprechend im Hinterkopf behalten:  je niedriger die Energieklasse, desto niedriger sind die Heizkosten. Wichtig erscheint es, beim Hausbau die ökonomische und ökologische Dimension vereint zu sehen, denn Baufolge- und Modernisierungskosten können Errichtungskosten sogar um ein Vielfaches erhöhen.

[RM]

(Teaserbild: Rike/pixelio.de)

Weiterführende Links:

www.enev-online.de
 
www.nachhaltigesbauen.de
 
www.thema-energie.de