Sontag, 06. Dezember 2009

Von: Jochen Hencke

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Kfz | Auto | Verkehr | Bayern | Datenschutz | Kennzeichen | Scanning | elektronische Erfassung | Bundesverfassungsgericht | Verwaltungsgericht München
Urteil zu Kfz-Massenabgleich in Bayern

Kein Recht auf datenfreie Fahrt

(Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)

Wer über Bayerns Autobahnen fährt, muss damit rechnen, dass sein Kennzeichnen elektronisch erfasst wird. Das ist die Schlussfolgerung aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts München. In Bayern werden zurzeit 25 Anlagen betrieben, die jedes vorbeifahrende Auto erfassen und das Kennzeichen speichern. Damit sollen Straftäter besser und schneller aufgespürt werden, die gemeldete Trefferquote liegt allerdings gerade einmal bei 0,03 Prozent.

Stündliche Falschmeldungen

Benjamin Erhart, ein Informatiker aus Bayern, hatte gegen das automatisierte Scannen der Nummernschilder geklagt, weil er befürchte, Autofahrer könnten dadurch jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Aufgrund von Fehl-Erkennungen würde es stündlich zu Falschmeldungen kommen. Außerdem kritisierte er, dass mit den gewonnenen Daten auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden könnten.

Keine nennenswerte Erfolge

(Foto: W. Broemme/pixelio.de)

Auch der Automobilclub ADAC kritisiert, dass dem Erfassen der Nummernschilder kein Nutzen gegenüberstehe. Die "Anlass- und verdachtslose Video-Rasterfahndung brachte bisher keine erwähnenswerten Erfolge", sagt deren Vizepräsident, Ulrich Becker. Erst im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht einen KFZ-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein gestoppt. Die Karlsruher Richter urteilten, dass die automatisierte Erfassung von Kennzeichen nicht anlasslos oder flächendeckend erfolgen dürfe. Kurz nach dem Urteil stellte der damalige schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay den Massenabgleich ein mit der Begründung, dass sich das Scanning "als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit" erwiesen hätte. Das dafür benötigte Personal könnte an anderen Stellen sinnvoller eingesetzt werden.

Bürger unter Generalverdacht

Für das Münchner Verwaltungsgericht war das Urteil aus Karlsruhe allerdings nicht entscheidend. Sie erkannten zwar auch das Risiko an, dass durch das Erfassen auch Unschuldige als "fehlerhafter Trefferfall" erfasst würden, doch sei die Maßnahme als Vorsorge zur Verfolgung oder Verhütung von Straftaten zulässig. Für den ADAC wird damit "der Bürger unter Generalverdacht gestellt" und fordert das "Recht auf eine datenfreie Fahrt".

Berufung von ADAC unterstützt

(Foto: Viktor Mildenberger/pixelio.de)

Erhart will nun Berufung gegen das Urteil einlegen, denn "50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden." Finanziell wird der Informatiker dabei sowohl vom Automobilclub, als auch durch Spenden unterstützt. Voraussichtlich nächstes Jahr wird der Verwaltungsgerichtshof über die Berufung entscheiden. Die Verteidigung hat der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauss übernommen, er hatte bereits die erfolgreichen Klagen in Hessen und Schleswig-Holstein vertreten.

[JH]