Mittwoch, 20 Januar 2010
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Die neue EU-Gebäuderichtlinie 2020

Wohnhäuser 2020 – umweltfreundlich und energieautark

Die Europäische Union hat ambitionierte Klimaschutzziele für das Jahr 2020 festgelegt und ist am 19. November 2009 einen weiteren Schritt in diese Richtung gegangen. So konnten sich das Europäische Parlament und der Ministerrat auf eine Änderung der EU-Gebäuderichtlinie einigen.

(Foto:pixelio.de)

Die Europäische Union hat ambitionierte Klimaschutzziele für das Jahr 2020 festgelegt und ist am 19. November 2009 einen weiteren Schritt in diese Richtung gegangen. So konnten sich das Europäische Parlament und der Ministerrat auf eine Änderung der EU-Gebäuderichtlinie einigen. Der Gebäudesektor stellt mit 40 % des Endenergieverbrauchs und 36% der CO2-Emission der gesamten EU einen Eckpfeiler des Klimaschutzprogramms dar. Der alljährliche Schock beim Blick auf die Nebenkostenabrechnung oder in die leeren Heizöltanks soll nun der Vergangenheit angehören. Ab dem Jahr 2020 setzt Europa auf Energieeffizienz und will damit Arbeitsplätze schaffen, die Umwelt schonen und den Verbraucher finanziell entlasten.

Bauherr 2020 - Was ist zu beachten?

Vor allem für Neubauten bringt die EU-Gebäuderichtlinie einiges an Änderungen mit sich. Das Stichwort lautet „energieautark“. Die neue Richtlinie schreibt vor, dass dieses Kriterium von Gebäuden, die ab dem 31.12.2020 gebaut werden, nahezu erfüllt werden muss. Exakte Parameter gibt es zur Zeit noch nicht. So werden Niedrigenergiehäuser entstehen, die fast keine fossile Energie benötigen. Dieses Ziel soll vor allem durch bessere Dämmung und durch die Nutzung erneuerbarer Energien erreicht werden. Auf eine einheitliche Methode zur Berechnung des kostenoptimalen Niveaus, wie es in der Richtlinie heißt, soll bis 2011 eine Vergleichsmethode entwickelt werden. So bleibt es in den Händen des jeweiligen Mitgliedsstaates, die Richtwerte für die Energieeffizienz der Gebäude festzulegen. Der öffentliche Sektor geht voran und wird schon ab 2018 die neuen Bestimmung bei Neubauten umsetzen.

Die alten Gebäude – Renovierung?

(Foto:pixelio.de)

Alle Gebäude vor dem Stichtag sind zunächst nur dann betroffen, wenn eine Renovierung vorgenommen wird, die 25% des Immobilienwertes oder -volumens übersteigt. So bleiben alte Gebäude relativ unangetastet und müssen nur bei größeren Renovierungen an die Mindestvorgaben angepasst werden, sofern die technisch und wirtschaftlich möglich ist. Der Grenzwert, der eine Pflichtrenovierung bei Gebäuden über 1.000 m² vorschrieb, wurde gestrichen. Zu dem wird es keinerlei steuerliche oder finanzielle Anreize für eine Renovierung geben. Auch der öffentliche Sektor nimmt keine Vorbildfunktion ein. Für öffentliche Gebäude gelten dieselben Bestimmungen. 

Der Energieausweis

Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle verkauften, neu vermieteten oder verpachteten Gebäude einen Energieausweis besitzen. Dieser gibt Daten zum Energieverbrauch an. Auch in diesem Bereich wurde nach gebessert. So müssen nun auch Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz enthalten sein. Zudem wurden Vermieter und Verkäufer verpflichtet, in Wohnungsanzeigen einen Energieeffizienzindikator anzugeben. Auch Behörden mit einer Größe ab 500 m² sind nun verpflichtet, einen Energieausweis gut sichtbar anzubringen.

 

Politiker jubeln – Umweltverbände kritisieren

Während die Politiker hauptsächlich Lobeshymnen über die neue EU-Gebäuderichtlinie singen, sind Umweltorganisation verärgert über einen Kompromiss. Der Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen sieht Europa wiederum als Vorreiter für den Klimaschutz. Zudem prophezeit er, dass die Entwicklung von neuen effizienteren Bauprodukten und Anlagentechniken, bedingt durch den entstehenden Wettbewerb, neue Impulse für den deutschen Arbeitsmarkt bringen wird. Zusätzlich werden große Einsparungen bei Strom- und Heizkosten erwartet.

Nicht so positiv stehen der neuen EU-Richtlinie die Umweltorganisationen gegenüber. So zeigt sich der Deutsche Naturschutzring (DNR) enttäuscht über den Kompromiss. Der DNR sieht in der EU-Gebäuderichtlinie eine verpasste Chance, CO2-Emission und Energieabhängigkeit deutlich zu reduzieren, da Neubauten nur ein Prozent des jährlichen Gebäudebestandes ausmachen. So fordert auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) zweierlei: Erstens Energieeffizienzanforderungen für alte Gebäude bei jeglicher energetischer Renovierung, zweitens das Schaffen finanzieller Anreize für die Sanierung. Der öffentliche Sektor soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen.

Mit der Änderung der Gebäuderichtlinie hat die EU einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der ab dem Jahr 2021 einen kleinen Teil der Bürger der Europäischen Union zum Energiesparen zwingt. Es wird wohl vom Erfolg der Niedrigenergiehäuser abhängen, ob der Rest der Bevölkerung mit ins Boot springt oder nicht.      

[SO]