Dienstag, 23. Februar 2010

Von: MK

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Europarat bringt Gerichtshof-Reform auf den Weg

Straßburg soll entlastet werden

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Foto: coe.int)

Fast 120.000 Fälle sind in Straßburg anhängig – Tendenz steigend. Damit sich das EGMR in Zukunft um die wichtigsten Fälle umgehend kümmern kann, fordern die Justiz- und Innenminister der 47 Mitgliedländer ein besseres Filtersystem für eingereichte Klagen. Derzeit sind fast 90 Prozent der Beschwerden unzulässig.

 

 

Europarat-Konferenz in Interlaken

Eine Europaratskonferenz unter dem Vorsitz der Schweiz hatte in Interlaken am Donnerstag und Freitag der vergangenen Woche das Ziel, mit der Reform des EGMR zu beginnen. Die Bundesrepublik Deutschland wurde durch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vertreten. Zuständig ist das EGMR für fast 800 Millionen Bürger. Jeder einzelne kann sich direkt an dieses Gericht wenden, wenn er sich in seinem Heimatland in seinen Menschenrechten verletzt fühlt. „Das Europäische System zum Schutz der Menschenrechte ist weltweit einzigartig“, sagt die Justizministerin und unterstrich damit die Wichtigkeit des Treffens. Aufgrund der notorischen Überlastung des EGMR könnten viele Bürgerbeschwerden von den 47 Richtern nur langsam abgearbeitet werden. Das bedrohe das gesamte System, warnte die Politikerin weiter. 2009 wurden 57.000 neue Klagen eingereicht, das entsprach einem Zuwachs von fast einem Viertel im Vergleich zum Vorjahr. Dadurch ist die Zahl der anhängigen Fälle auf 120.000 gestiegen. Rechnerisch entfallen damit auf jeden Richter über 2550 Fälle.

Einigung über Reform

Europarat-Konferenz in Interlaken
Europarat-Konferenz in Interlaken (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2010)

Zum Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention wird ein Land, indem es die Grund- und Menschenrechte akzeptiert und ein entsprechendes Dokument unterzeichnet. Mit dieser Unterzeichung erwirbt ein Mitgliedsland das Recht, einen Richter an den EGMR zu entsenden. Damit die Arbeit der 47 Richter gewährleistet werden kann, hat der Europarat unter Leitung der schweizer Außenministerin Micheline  Calmy-Rey und der Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf eine Reform vorgeschlagen, von der ein starkes politisches Signal ausgehen solle, so die Außenministerin. Die Mitgliedsländer sind angehalten, erste Teile bis Juni 2011 umzusetzen. Eine umfassende Überprüfung des Nutzens ist in fünf Jahren vorgesehen. Dann will der Europarat über weitere Schritte befinden.

Dauerhafte Überlastung schränkt Rechtssprechung ein

Das Hauptproblem ist dies: Wichtige Fälle von großem öffentlichen Interesse hängen in der Warteschleife, während die Ablehnung unberechtigter Klagen die meiste Zeit in Anspruch nimmt. Denn neun von zehn Klagen sind allein dadurch unzulässig, dass sie sich auf Rechte beziehen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gar nicht vorgesehen sind. Aber auch diese Klagen müssen entgegengenommen, gelesen, bewertet und ordentlich abgelehnt werden. Seit dem 14. Januar 2010 gibt es mit der Einsetzung des 14. Zusatzprotokolls dahingehend eine Beschleunigung, als dass nun ein Einzelrichter solche Klagen in eigener Verantwortung abweisen kann. Zuvor war eine Ablehnung nur durch eine mit mehreren Richtern besetzte Kammer möglich. Mehrere Richter bedeutet: mehrere Terminpläne koordinieren, Krankheitsfälle berücksichtigen, Vertretungen organisieren. Fast sechs Jahre wurde allein über dieses 14. Zusatzprotokoll diskutiert, bis es alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet hatten, zuletzt Russland. Der Präsident des EGMR, Jean Paul Costa, begrüßte diesen Schritt ausdrücklich – auch wenn die Umsetzung des Zusatzprotokolls nur ein erster Schritt sei.

Klagewelle aus Osteuropa

Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist chronisch überlastet (Foto: GesaD/pixelio.de)

Die meisten Klagen kommen aus den 21 osteuropäischen Mitgliedsländern, allein 30 Prozent aus Russland. Das ist wenig verwunderlich, da die Menschen in diesen Staaten wenig Vertrauen in ihre Gerichte und die Rechtsstaatlichkeit haben. Dieses Vertrauen kann nach Jahrzehnten der Unterdrückung nur langsam aufgebaut werden. Aber auch in anderen europäischen Staaten existieren schwere Probleme. So dauert ein Verfahren in Italien europaweit am längsten. In Deutschland und in andere Staaten beispielsweise dauert es immer wieder sehr lange, bis ein Urteile des EGMR in nationales Recht umgesetzt ist.

Effizienzsteigerung durch Filtersystem

Die Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz des EGMR zielen vor allem auf eine Reduzierung der Klagen. Dazu sollen verschiedene Filtersysteme, sowohl in den Mitgliedsstaaten als auch beim Gericht, installiert werden. Dafür müssten die Länder verschiedene Menschenrechtsparagrafen in ihre nationale Rechtssprechung übernehmen und Urteile aus Straßburg schneller zu nationalem Recht machen. Dadurch könnten die Bürger vor den nationalen Gerichten klagen und müssten nicht vor das EGMR ziehen. Das Recht eines jeden Einzelnen, eine Individualklage vorzubringen, bleibt davon jedoch unberührt: Wer vor dem EGMR klagen will, wird das auch weiterhin tun.

Pilot-Urteile und Geringfügigkeiten

Europarat Konferenz in der Schweiz
Reform-Konferenz in der Schweiz (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2010)

Eine weitere Maßnahme, die der Europarat beschlossen hat, ist das sogenannte „Pilot-Urteil“. Darunter sind Fälle zu verstehen, die nach dem immergleichen Muster behandelt werden können, wie zum Beispiel sehr ähnlich klingende Beschwerden über Enteignungen in Polen. Diese sollen einmal gründlich und anschließend nicht jedes weitere Mal einzeln beurteilt werden. So soll das Gericht seine Kapazitäten freibekommen, um sich auf die wirklich wichtigen Fällen von grundsätzlicher Bedeutung zu konzentrieren. So schlägt der Europarat das „minima non curat praetor“-Prinzip vor. Dieses kommt aus der römischen Rechtssprechung und besagt, dass sich der Recht-Sprechende nicht um Geringfügigkeiten kümmern soll.

Start einer Reform?

Das EGMR ist hochangesehen und wichtig für Europa. Die Flut der Klagen kann dabei die Effektivität des Gerichts stark einschränken, weswegen eine Reform unausweichlich ist. Aber ob die Justiz- und Außenminister der Länder die einzelnen Vorschläge umsetzen und ob die Maßnahmen auch greifen? Das 14. Zusatzprotokoll ist jedenfalls vielversprechend und weist in die richtige Richtung. Es muss von den Richtern in Straßburg jedoch auch angewendet werden.

[MK]