Dienstag, 22. Juni 2010
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Piraterie | somalische Piraten | Samanyolu | europäische Rechtsprechung | Horn von Afrika | Rotterdam | internationale Schifffahrt
Erstes europäisches Gericht verurteilt somalische Piraten

Fünf Jahre Haft für somalische Piraten

Türkisches Frachtschiff
Der Besatzung der „Samanyolu“ gelang es, die Piraten abzuwehren. (Foto: pixelio.de/ommaruga Fabio)

Am 2. Januar 2009 befand sich das türkische Frachtschiff „Samanyolu“ auf einer der wichtigsten Handelsrouten der internationalen Schifffahrt im Golf von Aden in der Nähe von Somalia. Nach Angaben der Crew näherte sich ein Schnellboot und beschoss den Frachter mit schweren Waffen. Der Besatzung der „Samanyolu“ gelang es, die Angreifer abzuwehren. Der Schnellboot wurde durch Leuchtmunition in Brand gesetzt und sank. Die fünf somalischen Piraten wurden von einem dänischen Kriegsschiff der im Golf patrouillierenden europäischen Anti-Piraten-Flotte "Atalanta" aufgegriffen und den  niederländischen Behörden übergeben, da der türkische Frachter unter der Flagge der niederländischen Antillen fuhr.

Das Urteil

Nach 16 Monaten in Untersuchungshaft wurde das Urteil gegen die fünf Somalier gesprochen – fünf Jahre Haft. Die niederländischen Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer aus Somalia am 2. Januar 2009 versucht haben, die „Samanyolu“ im Golf von Aden zu kapern, um anschließend Lösegeld zu fordern. Die Staatsanwaltschaft hatte zwar sieben Jahre gefordert, dennoch kann das Urteil als ein Erfolg im Kampf gegen die zunehmende internationale Piraterie gesehen werden. Als erstes europäisches Gericht verurteilten die Richter aus Rotterdam einen Piratenangriff. Sie musste sich dabei zunächst nur auf die Aussagen der Besatzung des Frachtschiffes und der dänischen Soldaten verlassen. Auch in den vergangenen Jahren wurden häufig Piraten aufgegriffen, doch blieben diese vor europäischen Gerichten straffrei.

Anti-Piraten-Flotte
Anti-Piraten-Flotte in der Nähe des Horns von Afrika. (Foto: pixelio.de/Dieter Schütz)

Problem der Beweisbarkeit

Trotz der Schaffung einer Anti-Piraten-Flotte durch die EU blieb die internationale Schifffahrt, vor allem in der Nähe des Horns von Afrika, weiterhin gefährlich. Die Gefahr für die Besatzung und der wirtschaftliche Schaden für die Reedereien konnte kaum verringert werden. Piraten wurden zwar aufgegriffen, musste jedoch häufig wieder freigelassen werden. Vor europäischen Gerichten konnten die Angriffe nur selten eindeutig nachgewiesen werden. Auch im Fall des türkischen Frachtschiffes war die Beweislage schwierig. So behaupteten zunächst alle fünf Angeklagten, sie seien in Seenot geraten und hatten die „Samanyolu“ nur um Hilfe gebeten. Zusätzlich erschwerend kam hinzu, dass das Schnellboot nach dem Brand auf den Meeresboden sank und mit ihm alle Waffen. So konnten keinerlei Beweise für den Angriff gefunden werden, und das Gericht musste sich auf die Aussagen der Opfer verlassen. Erst im Verlauf des Prozesses gestanden zwei Somalier, dass sie die Entführung geplant hatten. Auch die Zuständigkeit von nationalen Gerichten ist oft ein Problem bei Prozessen gegen Piraten. Im aktuellen Fall haben somalische Piraten ein türkisches Frachtschiff angegriffen, das unter der Flagge der niederländischen Antillen fuhr, wurden von einem dänischen Kriegsschiff festgenommen und in den Niederlanden verurteilt. Allein dieser Satz zeigt die Komplexität dieser Problematik.

Verteidiger kündigen Berufung an

Die Verteidiger der Somalier kündigten nach dem Urteil eine Berufung an. Die Strafe sei zu hart, da die fünf Männer keiner organisierten Bande angehörten und aus purer Verzweiflung gehandelt hätten. So gab einer der Angeklagten an, Fischer zu sein, doch es gebe keine Fische mehr im Meer. Zudem wurde Beschwerde gegen die Dauer der Untersuchungshaft eingelegt. Zusätzlich stellen sie die Zuständigkeit der niederländischen Justiz in Frage. Der Anwalt Haroon Raza sieht die Rechtmäßigkeit des Verfahrens nicht gegeben, da die niederländischen Antillen eine eigene Justiz besitzen und der Fall somit dort hätte verhandelt werden müssen.

Urteil
Vor europäischen Gerichten konnten die Angriffe nur selten eindeutig nachgewiesen werden. (Foto: pixelio.de/Thorben Wengert)

Mögliche Auswirkungen auf deutsche Rechtsprechung

Das Urteil der Richter aus Rotterdam könnte auch Einfluss auf die deutsche Justiz haben. Erstmals seit 400 Jahren wird es einen Prozess gegen Seeräuber auf deutschem Boden geben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft beschäftigt sich derzeit mit einer Anklage gegen zehn mutmaßliche Somalische Piraten, die von den niederländischen Behörden an Deutschland ausgeliefert wurden. Sie waren von niederländischen Marinesoldaten an Bord des Frachters "MS Taipan" festgenommen worden. Dieser fuhr unter deutscher Flagge. Den Somaliern wird ein Angriff auf den Luft- und Seeverkehr und versuchter erpresserischer Menschenraub vorgeworfen. Das Urteil aus Rotterdam könnte der Hamburg Staatsanwaltschaft helfen.

[SO]