Donnerstag, 26. August 2010

Von: GD

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Europäisches Justizportal | Rechtsvorschriften | Gesetz | EU | Recht
Europäisches Justizportal informiert:

Mehr Rechtssicherheit für Bürger

Europäisches Justizportal
Europäisches Justizportal. (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2010)

Beim Online-Portal der Europäischen Union bekommen private Bürger  Auskunft zum Opferschutz, Einsicht in Grundbücher und Insolvenzregister, Tipps zum Familienrecht und zur Mediation. Juristen informieren sich über EU-Regelungen, finden Listen mit aktuellen Fortbildungsangeboten und tauschen  sich in Netzwerken mit Experten aus anderen Ländern aus. Da sich Rechtsvorschriften und Gesetze ständig weiterentwickeln, werden die Daten des Online-Portals kontinuierlich auf den neuesten Stand gebracht.

Welches Recht ist anwendbar?

Offene Grenzen und ein freizügiger Binnenmarkt sind die Stärken der Europäischen Union. Was aber passiert, wenn zum Beispiel ein deutscher Kunde bei seinem italienischen Lieferanten eine schadhafte Ware reklamiert, der Italiener darauf aber nicht reagiert? Welches nationale Recht und welches Gericht ist für die Klärung des Streits zuständig? Wer auf solche Fragen Antworten sucht, dem bietet das europäische Justizportal eine Auflistung der nationalen Gesetze aller 27 Mitgliedstaaten und darüber hinaus Hinweise auf das sogenannte Fallrecht: auf ergangene Urteile und Gutachten in der Vergangenheit, die in einigen Ländern eine wichtige Quelle richterlicher Entscheidungen darstellen.

Schon die Art der Klageerhebung unterscheidet sich von Land zu Land: Manchmal kann eine Klage mündlich erhoben werden, in anderen Fällen muss ein Formular ausgefüllt oder sogar ein ganzes Dossier erstellt werden. Hilfreich ist das Justizportal auch bei Fragen zu Verfahrenskosten, Prozesskostenhilfe und zur Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen. Weil es für Prozesskosten in Zivil- und Handelssachen keine Harmonisierung auf europäischer Ebene gibt, richten sich diese nach nationalem Recht; nur bei reinen Geldforderungen kann unter Umständen das Unionsrecht angewendet werden.

Justice Forum
Engere Zusammenarbeit bei Gerichtsverfahren. (Foto: pixelio.de/Thorben Wengert)

Von Scheidung bis Unterhalt

Mittlerweile gibt es immer mehr binationale Ehen in der Europäischen Union. Schwierig wird es, wenn die eine solche Verbindung scheitert, denn das Familienrecht ist eng mit Geschichte und Kultur einer Gesellschaft verknüpft und unterscheidet sich darum von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Im Justizportal der EU ist zu lesen, dass allein im Vereinigten Königreich fünf verschiedene Scheidungsgesetze bestehen: jeweils eines für Schottland, England und Wales, Nordirland und Gibraltar. In Lettland beispielsweise sind drei Trennungsjahre Voraussetzung für eine Scheidung. Demgegenüber setzt eine Scheidung in Polen keine vorherige Trennung voraus, jedoch beschließt das Gericht über die schuldige Partei.

Um binationale Verbindungen zu erleichtern, ist die Europäische Union bestrebt, gemeinsame familienrechtliche Vorschriften festzulegen. Darum gelten beispielsweise ab dem 11. Juni 2011 neue Regeln in Sachen Unterhalt: Die Entscheidung eines nationalen Gerichts kann dann in allen anderen Mitgliedstaaten vollstreckt werden, ohne dass es weiterer Formalitäten bedarf. Berechtigte und verpflichtete Personen sollen außerdem administrative Unterstützung der Mitgliedstaaten erhalten.

Engere Zusammenarbeit bei Gerichtsverfahren

Ein Ziel des neuen EU-Portals ist es, grenzüberschreitende Gerichtsverfahren zu erleichtern. Dazu dient unter anderem das “Justice Forum” für Juristen. Das Forum ist ein Treffpunkt für europäische Organisationen, Rechtsanwälte, Professoren und Angehörige der Justiz, die sich zu rechtspolitischen Initiativen und verschiedenen Rechtsinstrumenten austauschen: zur gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen ebenso wie zu Verfahrensrechten und zur juristischen Aus- und Fortbildung. Dass das Forum einen längst vorhandenen Bedarf aufgreift, zeigt sich bereits jetzt an der Zahl der Teilnehmenden: Derzeit sind dem  “Justice Forum” mehr als 40 Mitgliedorganisationen angeschlossen. Ein weiterer Vorteil des Forums: In dessen Rahmen verleihen Europäische Kommission und Europarat den Preis “Kristallwaage” für Innovationen in der Justiz. Diese sollen ihrerseits grenzüberschreitende Gerichtsverfahren erleichtern: so wie die Videokonferenz-Systeme, die bei Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug bereits in verschiedenen Ländern eingesetzt werden.

Grundbücher und Insolvenzregister

Mit der fortschreitenden Mobilität wächst das Bedürfnis nach Sicherheit und Information: bei Verkäufern und Gläubigern, Geschäftspartnern und Verbrauchern. Das EU-Justizportal bietet deshalb Zugriff auf nationale Unternehmensregister, Grundbücher und Insolvenzregister. Während die in fast allen EU-Ländern zugänglichen Grundbücher vor allem Verwaltungsvorgänge erleichtern, bieten Insolvenzregister Informationen zu allen Phasen und Parteien des Insolvenzverfahrens. Einige Register sind derzeit an einem multinationalen Projekt beteiligt, bei dem sie miteinander vernetzt werden: Ziel des Projekts ist die Möglichkeit, mit nur einer einzigen Anfrage in der eigenen Muttersprache eine Suche zu starten, die alle teilnehmenden Insolvenzregister gleichzeitig durchforstet.

[GD]