Mittwoch, 02. Februar 2011

Von: KS

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Edmund Stoiber | Bürokratie-Abbau | EU-Kommission | Lissabon-Vertrag | EU-Recht
Edmund Stoiber durchforstet europäisches Dickicht

Bürokratieabbau als Konjunkturprogramm

Edmund Stoiber
Edmund Stoiber spricht über Bürokratieabbau (Foto: Alexander Hauk/PIXELIO; www.pixelio.de)

Fehlende Transparenz bei europäischen Entscheidungen ist nach Ansicht deutscher und europäischer Bürokratie-Abbauer eines der zentralen Probleme der Europäischen Gemeinschaft. Und dagegen will die EU nun energisch vorgehen. Mit dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber als drängende Kraft. Stoiber ist neuerdings Leiter der aus 15 Mitgliedern bestehenden Anti-Bürokratie-Arbeitsgruppe der EU-Kommission. Die Malaise skizzierte er Ende Januar 2011 in einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie mit den knappen Worten: “Das große Problem sehe ich in der mangelnden Transparenz europäischer Entscheidungen. Es gibt keine europäische Öffentlichkeit.” Aber dafür wuchernde Bürokratie.

Die EU ist für viele ein “Bürokratie-Monster”

Darauf haben Experten schon lange hingewiesen und dazu immer wieder ein exemplarisches Beispiel genannt – die Debatte über das Verbot herkömmlicher Glühlampen. Darüber hat es in Brüssel monatelange Diskussionen gegeben, die national nie wahrgenommen wurden. Dagegen, so wiederum Stoiber, könnten die nationalen Parlamente etwas tun. Sie hätten mit dem Lissabon-Vertrag das Recht erhalten, vor Entscheidungen der Kommission Debatten über die jeweils anstehenden Themen zu führen. Damit könnte auch das negative Bild der Brüsseler Institutionen in Deutschland zurechtgerückt werden. Derzeit sagen die Umfragen, dass 40 Prozent der Bundesbürger die EU als “Bürokratie-Monster” ansehen.

Einsparungen bis zu 150 Milliarden Euro

Die Brüsseler Bürokratie-Bekämpfer haben ausgerechnet, dass eine Verringerung der europäischen Verwaltungslasten um nur ein Viertel zu Einsparungen in Höhe von stolzen 150 Milliarden Euro führen würde. Solche Einsparungen wären nachgerade ein kostenloses Konjunkturprogramm, denn diese Summe würde ein zusätzliches Wachstum von 1,5 Prozent auslösen. In der Untersuchung bürokratischen Fehlverhaltens in den Ländern der Europäischen Union hat sich herausgeschält, dass ein Drittel der Bürokratielasten durch die Ineffizienz nationaler Regelungen bei der Umsetzung von EU-Recht entstehen. Nur drei Länder neben der Bundesrepublik, nämlich Großbritannien, Schweden und die Niederlande, haben unabhängige Gremien, die wie der Deutsche Nationale Kontrollrat die Gesetzgebung auf Bürokratielasten – vor allem auch auf überflüssige – überprüfen.

EU-Mühlen mahlen sehr langsam

Das Problem ist offensichtlich zweiseitig, also national wie auch in Brüssel anzupacken. Denn dort, in der europäischen zentralen Schaltstelle, gibt es sehr wohl ein gutes Stück “Intransparenz”, was sich fortlaufend weiter auswirkt, weil inzwischen rund 50 Prozent der nationalen Gesetzgebungen ihren Ursprung in EU-Entscheidungen haben. Die häufig lange auf sich warten lassen, denn bis zur Realisierung einer EU-Richtlinie dauert es inzwischen bis zu zwei Jahre. Insgesamt hat die Stoiber-Kommission im Jahr 2010 Bürokratie-Abbaumaßnahmen mit einem Volumen von 40,78 Milliarden Euro ins Visier genommen. Es sind manchmal scheinbar simple Dinge: 18,4 Milliarden Euro an Einsparungen beispielsweise sind möglich geworden, seitdem Rechnungen mit Mehrwertsteuer zur Anerkennung durch die Finanzämter nicht mehr auf Papier ausgedruckt werden müssen, sondern eine elektronische Datei ausreicht.

Ein Beispiel: Entlastung von Kleinunternehmen

Die Beispiele sind mit Händen zu greifen und werden auch von Stoiber mit Fleiß aufgenommen. So unter anderem, last but not least, die so genannten Bilanzierungsvorschriften für Kleinunternehmen. Im Juli 2008 wurde in der EU-Kommission vorgeschlagen, Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten von diesen EU-Vorschriften auszunehmen, weil sie eigentlich sowieso für Großunternehmen gedacht waren. Das würde für die 5,4 Millionen kleinen Unternehmer in Europa eine Gesamtersparnis von 6,3 Milliarden Euro bedeuten – oder 1.170 Euro pro Einzelfall. Und was ist geschehen? Der in 2008 eingebrachte Vorschlag wurde 2009 aufgegriffen, aber bis heute nicht verabschiedet.

[KS]