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EU-Verkehrssünder-Datenbank ab 2013?
- Stau in der Algarve (Foto: common.wikimedia.org/Osvaldo Gago, CC by-sa 2.5)
Die Verkehrsminister der Europäischen Union einigten sich kürzlich auf ein Gesetz zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten. Bisher mussten EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land mit dem Auto unterwegs waren, nur selten damit rechnen, dass sie ein Bußgeldbescheid aus Schweden, Spanien oder Frankreich erreicht. Das Gesetz, dessen Billigung noch vom Parlament aussteht, wird erheblich zur Harmonisierung des innereuropäischen Verkehrs beitragen. Auch wenn bisher einzelne Staaten, darunter etwa Deutschland, Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro zustellten und somit als verlängerter Arm eines anderen EU-Staates tätig wurden, wird die Zahl der Zustellungen wohl erheblich zunehmen.
Urlaubsreisende sind Hauptverkehrssünder
Schließlich begehen Transitreisende drei Mal häufiger Verkehrsdelikte im Verhältnis zu Inländern. Urlaubsreisende drücken gerne aufs Gas, um ein paar Stunden früher am Zielort anzukommen oder die verlorene Zeit aus dem Stau wieder wettzumachen. Wird man dabei im Heimatland geblitzt, weiß man, dass einen ein Bußgeldbescheid nach dem Urlaub erwartet. Anders sieht es dagegen aus, wenn dies im Ausland passiert. Unter den meisten EU-Staaten besteht nämlich noch kein Abkommen, das einen Austausch der Fahrzeughalterdaten vorsieht. Daher kommen ausländische Verkehrssünder, die nicht direkt angehalten werden können, oft glimpflich davon. Doch auch wenn ein Datenaustausch bereits existieren würde, wäre die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden nicht problemlos möglich.
In Deutschland muss der Fahrzeugführer identifiziert werden
In vielen EU-Staaten werden die Bußgeldbescheide dem Fahrzeughalter zugestellt, ungeachtet dessen, ob dieser am Steuer saß oder nicht. Schon monierten deutsche Autoclubs die Umsetzung der Richtlinie. Nach deutschem Rechtsverständnis muss der Fahrzeugführer identifiziert werden. Deshalb wird auch hierzulande von vorne geblitzt. In anderen Ländern wird dagegen ein Foto von der Rückseite aufgenommen und der Bußgeldbescheid anschließend dem Fahrzeughalter zugestellt. Daher wird aktuell noch nach einer passenden Formulierung des Gesetzestextes gesucht, um einerseits Rechtssicherheit herzustellen, andererseits wohl auch um Deutschlands Autofahrer nicht noch mehr zu strapazieren.
Datenaustausch bisher nur bilateral
Die neue Gesetzgebung zielt dabei vor allem auf mittlere bis schwere Verstöße gegen die jeweilige Straßenverkehrsordnung. Dazu zählen zum Beispiel erhebliche Tempoüberschreitungen, massive Nötigung, Fahren unter Alkoholeinfluss sowie die Missachtung der Helm- und Gurtpflicht. Ausgenommen ist jedoch weiterhin der Führerscheinentzug durch ein Drittland. Die Bescheide sollen dabei in der jeweiligen Sprache des Empfängerlandes übersetzt werden. In diesem Zusammenhang soll künftig ein Austausch der Daten der Fahrzeughalter EU-weit umsetzt werden. Noch findet dieser Austausch nur auf bilateraler Ebene statt. Deutschland und Österreich vollstrecken gegenseitig seit 1990, während Frankreich erst kürzlich ein Gesetz ratifiziert hat. Dazu fehlt jedoch noch die deutsche Ratifizierung, um den Austausch in Gang zu bringen. Grund der Verzögerung ist die neue Richtlinie zum grenzenlosen Austausch von Daten, die bereits seit längerem auf europäischer Ebene diskutiert wird.
Ab 2013 EU-weite Vollstreckung
Somit wird wohl zunächst vieles beim alten bleiben. Erst 2013 wird mit der vollständigen Ratifizierung der Richtlinie, die im Juni zur Abstimmung ansteht, in allen 27 Mitgliedsstaaten gerechnet. Und selbst dann wird wohl nicht jeder Bescheid vollstreckt. Kann ein Fahrzeughalter nachweisen, dass er zu dem Zeitpunkt nicht am Steuer saß, wird die Vollstreckung ausgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Bescheid in einer dem Fahrzeughalter unverständlichen Sprache zugestellt wurde. Doch das beste Mittel gegen drohende Geldbußen ist noch immer rücksichtsvolles Fahren und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Dann nämlich kommt es erst gar nicht zum Austausch der Daten und der Urlaub bleibt auch in besserer Erinnerung.
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