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Grenzenlose Freiheit über den Wolken?

- Datenspeicherung im Flugverkehr (Foto: commons.wikimedia.org / Patrick Ludolph, CC by 2.0)
Wer künftig in ein Land außerhalb Europas fliegt, dessen Passagierdaten sollen fünf Jahre gespeichert werden und automatisch Terrorfahndern zur Verfügung stehen. Diesen Vorschlag hat die EU-Kommission am 2. Februar 2011 in Brüssel vorgelegt. Kritikern aus allen EU-Ländern geht das entscheiden zu weit.
Der Preis der Freiheit ist hoch
Vorgelegt hat den Vorschlag EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Das Papier beinhaltet den Aufbau eines Europäischen Systems zur Überwachung von Passagierdaten (EU PNR). Malmström: “Dies ist notwendig, um gegen schwere Kriminalität wie Drogenschmuggel und Menschenhandel sowie Terrorismus vorgehen zu können.”
Aber es geht zu weit, meint Jörg Leichtfried, Delegationsleiter der SPÖ-Europaabgeordneten und Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments. “Die EU-Kommission sieht Grund- und Freiheitsrechte nicht als besonders hochwertig an und versucht diese immer weiter einzuschränken.” Die Grünen Europa Abgeordnete Eva Lichtenberger schimpft: “Es gibt keinerlei Belege für die Notwendigkeit einer flächendeckenden Überwachung aller Flugpassagiere.”
Das soll geschehen
Der Vorschlag sieht vor, dass Fluglinien dazu verpflichtet werden sollen, die Reservierungsdaten aller Flugreisenden von internationalen, außereuropäischen Flügen an die Behörden in den Ländern des Starts und der Landung zu senden. Dabei geht es konkret um rund 19 Angaben, die bei der Buchung der Tickets erhoben werden: Name des Passagiers, die Rechnungsadresse, die Art und Weise der Buchung und Zahlung, gegebenenfalls Kreditkartennummer, Vielflieger-Programm, Sonderwünsche bei der Verpflegung an Bord und einige mehr. Die Daten sollen nach Vorschlag der EU-Kommission bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Die US-amerikanischen Behörden verlangen diese Daten bereits für die Einreise in die USA.
Neue “Sicherheitshysterie”
SPÖ-MdEUP Leichtfried warnt vor einer neuen “Sicherheits-Hysterie”. “Wir dürfen uns von der Angst vor Terrorismus nicht derart vereinnahmen lassen und unsere bürgerlichen Freiheiten aufs Spiel setzen.” EU-Kommissarin Malmström allerdings beschwichtigt: “Die Mitgliedstaaten sind dazu angehalten, die erfassten PNR-Daten zu anonymisieren. Die Daten dürfen zudem nur zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und terroristischen Straftaten verwendet werden.” Aber wenn sie “anonym” sind, sind sie doch wertlos, wollte ein Journalist von der Kommissarin wissen. “Ja”, sagte sie daraufhin, “die Daten müssen deswegen auch deanonymisierbar sein, weil sie sonst wirklich zwecklos wären.”
Anonym natürlich - aber lieber doch nicht so richtig

- EU Innenkomissarin Cecilia Malmström (Foto: ec.europa.eu, Credit © European Union, 2011)
Allerdings bezieht sich der Gesetzesvorschlag nur auf Flüge nach oder aus Europa. Innereuropäische Flüge sollen zunächst nicht betroffen sein, wobei der Vorschlag aber eine Überprüfung dieser Praxis nach zwei Jahren vorsieht. Dann sollen die Innenminister der Mitgliedsstaaten feststellen, ob eine Ausweitung auf Flüge innerhalb Europas sinnvoll ist. Der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber sagte: “In der Europäischen Union haben wir den Schengen-Raum geschaffen. Das ist ein großer Schritt gewesen für die Menschen in Europa. Deswegen ist es aus meiner Sicht nicht denkbar, dass wir Bewegungen in Europa speichern und aufzeichnen, weil das der Reisefreiheit und der Freizügigkeit widersprechen.”
Fünf Jahre speichern - oder lieber am Boden bleiben?
Die gesammelten Daten sollen bis zu fünf Jahre gespeichert werden dürfen, sollen allerdings nach einem Monat anonymisiert werden. Daten über die ethnische Herkunft oder die Religion dürften nicht von den Behörden gesammelt werden. Auch müsse sich der jeweilige EU-Staat verpflichten, die gesammelten Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Der Vorlage müssen das EU-Parlament und die Europäische Kommission zustimmen. In Deutschland sieht die Rechtslage derzeit vor, dass Daten nur für sechs Monate gespeichert werden dürfen.
Vorratsdatenspeicherung
Die Fluggastdaten sollen laut Vorschlag von den betreffenden Fluggesellschaften erhoben und an die Mitgliedstaaten übermittelt werden. Dazu sollen die Mitgliedstaaten spezielle unabhängige Kontrollstellen einrichten, die die Daten verarbeiten und sicher verwahren, so Malmström. Doch mit welchen Datenbänken die Datensätze noch abgeglichen werden, bleibt den Mitgliedsländern überlassen.
Klares Nein aus Berlin
Deutschlands oberster Datenschützer, Peter Schaar, lehnt die Pläne ab. Auch die FDP äußerte sich kritisch. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar sagte: “Ich erwarte von Bundesregierung und Bundestag, dass sie dem Vorhaben eine klare Absage erteilen.” Es handele sich um eine weitere Vorratsdatenspeicherung, die er verfassungsrechtlich für “äußerst problematisch” halte. Das Bundesverfassungsgericht habe im vergangenen März in seinem Urteil zur Speicherung von Telekommunikationsdaten erklärt, dass er keinen Spielraum für weitere Vorratsdatenspeicherungen sehe.
Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, das Vorhaben sei mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts “problematisch”. In seinem Urteil vom März habe das Gericht betont, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Erwägung neuer Speicherungspflichten zur Zurückhaltung verpflichtet sei. Der Linke-Politiker Jan Korte forderte, die Kommissionspläne “sofort zu schreddern”. Er warnte vor einem “gläsernen Fluggast”.
Gegen Schengen-Abkommen
Der Grüne Innenexperte im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, erklärte: “Der Vorschlag von Innenkommissarin Malmström ist ein Schlag ins Gesicht für die europäischen Grundrechte und Verfassungswerte. Es gibt keinerlei Belege für die Notwendigkeit einer flächendeckenden Überwachung aller Flugpassagiere, obwohl das Europaparlament wiederholt eine solche Datenbasis in Bezug auf die Weitergabe an die USA eingefordert hat. Die Kommission nimmt keinerlei Abwägung mit weniger grundrechtsinvasiven Maßnahmen vor. Die generelle Erhebung und Auswertung aller Fluggastdaten ist damit eindeutig unverhältnismäßig und widerspricht grundlegenden Datenschutz- und Rechtsstaatsprinzipien. Weder ist hinreichend bestimmt, welche Bedingungen für die Auswertung der Daten vorliegen müssen, noch gibt es wirksame Schutzbestimmungen vor willkürlichem oder zweckfremdem Zugriff der Ermittlungsbehörden. Der Richtlinienvorschlag ist daher vollkommen untragbar. Hier soll die Generalüberwachung salonfähig gemacht werden. Das muss sofort gestoppt werden.”
Flaue Verteidigung einer typischen EU-Bürokratin
Kommissarin Malmström verteidigte den Vorschlag: “Ziel ist es, Terroristen davon abzubringen, überhaupt in ein Flugzeug zu steigen.” Fahnder könnten auf diese Weise aber auch die Wege von Drogenschmugglern und Menschenhändlern aufdecken. Die Behörden müssten einen Anfangsverdacht haben, um die Angaben zu nutzen.
Im Europaparlament warnten Sozialdemokraten und Konservative vor einer übertriebenen Datensammelwut. “Immer neue Daten zu sammeln, ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss”, sagte der stellvertretende Vorsitzende der größten Fraktion EVP, Manfred Weber (CSU). Im Parlament überwiege derzeit “eine abwartende Haltung”. Als “völlig untragbar” bezeichnete der Innenexperte der Grünen, Jan Philipp Albrecht, die Pläne.
Ohne Zustimmung des Europaparlaments erhält der Vorschlag der EU-Kommission keine Gesetzeskraft. Ursprünglich wurden Datensätze von Flugreisenden nur zu kommerziellen Zwecken gesammelt, doch seit den Anschlägen vom 11. September 2001 dienen sie auch der Fahndung.
Die USA macht es längst
Bereits seit 2004 müssen alle Fluggesellschaften, die von der EU aus in die USA starten, die Registrierungsdaten übermitteln. Je nach Airline geht es um bis zu 34 Datensätze. Hier die Wichtigsten:
- Buchungscode
- Buchungsdatum
- Reisedaten
- Name des Passagiers
- Nummer des Reisepasses oder Personalausweises
- Adresse
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Alle Informationen zur Bezahlung des Tickets
- Reiseweg (inkl. Umsteigen etc.)
- ggf. Buchungsänderungen
- Bei Vielfliegerprogrammen: Flugmeilen
- ggf. Reisebüro
- Informationen über die Ticketklasse
- Sitzplatz
- Nummer des Gepäckzettels
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