Freitag, 25. Februar 2011

Von: KS

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Keywords:
Asyl | Asylbewerber | subsidiärer Schutz | EU-Richtlinie | EU-Flüchtlingsschutz
Zähes Tauziehen um EU-Richtlinie zum Flüchtlingsschutz

Asylbewerber erster und zweiter Klasse?

Plenarsaal
Der Senat tagt im Plenarsaal des Bundestags (Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)

Nachdem das Thema lange dahin gedümpelt war, haben die Grünen im Deutschen Bundestag jetzt einen neuen Vorstoß unternommen mit dem Ziel, auch in der Bundesrepublik eine Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit Flüchtlingen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention durchzusetzen. Dies entspräche einem schon anderthalb Jahre alten Vorschlag der EU-Kommission. Die Bundesregierung tut sich damit jedoch schwer. Sie begründet ihre zögerliche Haltung mit der mitunter unterschiedlichen Art und Dauer des Schutzbedürfnisses der beiden Personengruppen. Darum auch hat sie Vorbehalte gegen die im Neufassungsentwurf der EU-Kommission vorgeschlagene Angleichung der Rechte beider Gruppierungen.

Schutz bei Gefahr für Leib und Leben

Subsidiären Schutz, so ist die Definition des Bundesinnenministeriums, erhalten Ausländer, "die Abschiebungsschutz genießen, weil ihnen die konkrete Gefahr der Todesstrafe oder der Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht, oder weil die Unzulässigkeit der Abschiebung aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention resultiert". Subsidiärer Schutz wird demnach auch gewährt, wenn bei einer Abschiebung eine – so ist es definiert – "erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht".  Mit anderen Worten: Auch wenn die Voraussetzungen für eine Asylanerkennung oder die Gewährung des Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vorliegen, kann es sich aus humanitären Erwägungen verbieten, einen Ausländer, der kein Aufenthaltsrecht hat, abzuschieben. Das nennt man subsidiären Schutz. Er kann dann, so ist bisherige Regel, regelmäßig eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Nach statistischen Angaben lebten im Herbst 2010, das sind die aktuellsten Zahlen, knapp 26.000 Menschen mit einem solchen subsidiären Schutzstatus in der Bundesrepublik Deutschland.

EU-Kommission will Gleichstellung durchsetzen

Diese unterschiedliche Behandlung wollte und will die EU-Kommission ändern. Deshalb hatte sie schon am 23. Oktober 2009 einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie vorgelegt. Gemeinsam mit einer Reform der Asylverfahrensrichtlinie zielt die Neufassung darauf, Asylsuchende und Personen, die um subsidiären Schutz nachsuchen, gleich zu behandeln. Dafür sollen die Anerkennungsverfahren und vor allem die sozialen Folgerechte für beide Gruppen vereinheitlicht werden. Gegen diese Gleichstellung aber wehrt sich neuerdings die Bundesregierung – neben Tschechien als einziger EU-Staat. Andererseits hat die Bundesrepublik Deutschland, wie es im Amtsdeutsch heißt, "dem Grundsatz der Schutzangleichung mit dem Ziel eines gemeinsamen Raumes des Asyl- und Flüchtlingsschutzes wiederholt mit allen anderen EU-Mitgliedsstaaten zugestimmt".

Unterschiedliche Sichtweisen im Parlament

Da liegen Widersprüche vor, die im Bundestag im Antrag der Grünen-Fraktion (Drucksache 17/4439) aufgegriffen worden sind. Jedenfalls ist jetzt zunächst zu klären, ob der Ansatz richtig ist, dass bei den rund 26.000 betroffenen, in der Bundesrepublik lebenden subsidiär Geschützten "mehrheitlich dauerhaft menschenrechtliche Abschiebungs-Hindernisse" vorliegen, wie die Grünen sagen. Auf den ersten Blick kann dies bejaht werden. Zeuge dafür sind das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie mehrere  Verwaltungsgerichte. Sie haben nämlich festgestellt, dass es sich bei dieser Personengruppe zumeist um Menschen handelt, denen bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland Folter, Todesstrafe oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Und – dies ist gravierend: Diese Abschiebungshindernisse sind nicht "vorübergehender" Natur; sie bestehen in Herkunftsländern wie beispielsweise Afghanistan, Somalia oder Iran oft jahrelang.

Einheitlicher Status bis 2012 eingefordert

Im Jahr 2010 ersuchte der Europäische Rat im "Stockholmer Programm" den Rat und das Europäische Parlament, bis spätestens 2012 ein gemeinsames Asylverfahren und einen einheitlichen Status für Personen, denen Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wird, zu schaffen. Daraufhin hatte die belgische Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr vergeblich versucht, eine einheitliche neue Richtlinie zu verabschieden. Sie soll nun in 2011 unter ungarischer Ratspräsidentschaft weiter verhandelt werden.  

[KS]