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Parlament will Onlinehandel harmonisieren

- Der Onlinehandel soll harmonisiert, die Verbraucherrechte gestärkt werden (Foto: commons.wikimedia.org/ Steven Arnold, CC by-sa 3.0)
Das EU-Parlament hat bereits Ende März eine neue Verbraucherschutzrichtlinie verabschiedet, die insbesondere die Rechte der Käufer im Internet stärken soll. Die neue Richtlinie soll die bisher auf vier Richtlinien verteilten Regulierungen vereinheitlichen. Demnach werden Kaufverträge, ganz gleich ob sie via Telefon, dem Einzelhandel, per Post oder online abgeschlossen werden, einheitlich geregelt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Transparenz von Verträgen gelegt.
Abofallen ausschließen
Versteckte Fallen, die meist in den Zahlungs- und Lieferbedingungen enthalten sind, sollen weiter bekämpft werden. Auch auf die Rücktrittsrechte sollen der Richtlinie zufolge besser hingewiesen werden. Ebenfalls soll klar ersichtlich sein, wer der eigentliche Anbieter der Ware ist und auf welche Summe sich der Gesamtpreis beziffert. Dazu muss der Käufer den Gesamtpreis künftig willentlich bestätigen. Abofallen, die durch das achtlose Anklicken viele Verbraucher zum Verzweifeln brachte, sollen so verhindert werden. Neben diesen Verbraucherschutzmaßnahmen wurden aber auch Änderungen vorgenommen, die den EU-weiten Internethandel vorantreiben sollen.
Verbrauchervertrauen stärken
Künftig sollen Waren, unabhängig davon aus welchem Mitgliedsland sie geliefert werden, innerhalb von 30 Tagen zugestellt sein. Andernfalls kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten. Händler sollen für Schäden oder Verlust der Waren haftbar gemacht werden. Damit wollen die EU-Parlamentarier das Vertrauen der Verbraucher in den EU-Binnenmarkt weiter stärken. Fernabsatzverträge sollen zudem mit einem 14-tägigen Rückgaberecht versehen werden. Käufer können demnach ohne Angabe von Gründen die Ware innerhalb dieser Frist zurücksenden und erhalten den Kaufpreis zurück. Liegt der Warenwert über 40 Euro, soll der Verkäufer die Portokosten tragen. Die Rücküberweisung soll nach den Plänen des Parlaments innerhalb von zwei Wochen nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen. Die zwei-Wochen-Frist, würde sich gar auf ein Jahr ausdehnen, wenn der Verkäufer nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht informiert hat.
Gespaltene Kritik
Damit könnte ein langes Ringen um eine Harmonisierung der Verbraucherrechte in der EU ihren Abschluss finden. Bereits seit 2008 lag der Vorschlag der EU-Kommission vor. Anfängliche Vorbehalte von Luxemburg, Spanien und Frankreich konnten in der Zwischenzeit ausgeräumt werden. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels begrüßte die Abstimmung im EU-Parlament und hofft auf einen Schub für den europaweiten Versandshandel. Gleichzeitig sieht der Verband einige Passagen der Richtlinie kritisch. Etwa die Verpflichtung eines Internethändlers seine Waren in allen EU-Mitgliedsstaaten anbieten zu müssen.
Bundeswirtschaftministerium will Nachbesserungen
Kritik kommt auch vom Bundeswirtschaftsministerium. Die Verpflichtung die Waren in allen Mitgliedsstaaten anzubieten würde die grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit unterminieren. Unternehmer, die nur nach Deutschland und Österreich liefern möchten, weil sie das Risiko eines EU-weiten Marktes scheuen, würden nun gezwungen ihre Waren in allen 27 Mitgliedsstaaten anbieten zu müssen.
Bis zu 200 Prozent Preisunterschied
Eine europaweite Studie, die die Preise des Online-Handels in den EU-Staaten zum Gegenstand hatte, förderte zutage, dass es erhebliche Preisunterschiede gibt. Am günstigsten kaufen demnach Onlineshopper in Großbritannien ein, gefolgt von Deutschland. Hierzulande liegen die Preise rund 17,5 Prozent unter dem Durchschnitt. In Skandinavien zahlen die Kunden dagegen am meisten. So weist Dänemark eine um 83,2 Prozent teurere Preisstruktur als der Durchschnittswert auf. Dabei können die Preise um bis zu 200 Prozent differieren. Grund genug für die EU die Defizite mittels Verbraucherschutz-Richtlinie aufzulösen und jeden Bürger den Kauf des günstigsten Produkts zu ermöglichen. Allerdings hat die Richtlinie bisher nur die Hürde des EU-Parlaments genommen. Weitere Abstimmungen, insbesondere auch die zu erwartenden Nachbesserungswünsche aus den Mitgliedsstaaten, muss die Verbraucherschutzrichtlinie erst noch nehmen. Widerstand wurde bereits angekündigt.
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