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Vorratsdatenspeicherung und Friedrich der Große
Vorratsdatenspeicherung bleibt umstritten

- Bürger misstrauen der anlasslosen Speicherung von Handy- sowie Internetverbindungsdaten. Aufgrund dieser Maßnahme erreichte den Deutschen Bundestag eine der größten Massenpetitionen. (Foto: Norbert Leipold / pixelio.de)
Deutschland begeht in Kürze den 300. Geburtstag Friedrichs des Großen. Man schreibt ihm den Ausspruch zu, dass er Offiziere ohne “fortune” nicht brauchen könne. Fortuna immerhin hat den Vorteil, dass sie sich einem verschmähten Offizier wieder zuwenden kann. Doch wenn es dem Offizier grundsätzlich an handwerklichen Fähigkeiten mangelt, dann kann ihn selbst die Glücksgöttin nicht retten. Wer im Gefecht ohne Not die falschen Kommandos zur falschen Zeit ruft, wird auch mit Glück nicht siegen. Wahrscheinlich würde der “Alte Fritz” dem Kanzleramt genau diesen Hinweis geben, wenn er sich die Frage stellte, warum die Union ausgerechnet jetzt eine Kampagne zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) beginnt. Wer sich ein klares Lagebild verschafft, muss nämlich daran zweifeln, ob dieses Manöver tatsächlich zu Ende gedacht ist.
VDS ist die umstrittenste Maßnahme der sogenannten Inneren Sicherheit. Es geht um die anlasslose Speicherung von Handy- sowie Internetverbindungsdaten. Die Bürger misstrauen der Maßnahme. Sie hat zum größten Massenverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in der Geschichte der deutschen Justiz geführt. Zudem erreichte den Deutschen Bundestag eine der größten Massenpetitionen genau dazu. Die Koalition ist in der Frage gespalten: Die FDP als Bürgerrechtspartei lehnt VDS ab, weil sie darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger erkennt. Die Union ist zwar mehrheitlich dafür, doch mittlerweile auch gespalten. Jüngst erst haben sich die Netzpolitiker der CSU gegen VDS ausgesprochen. Selbst die Anhänger der Union lehnen mittlerweile mehrheitlich eine anlasslose Überwachung der Telekommunikation ab, wie das Meinungsforschungsinstitut Allensbach herausgefunden hat. Die Voraussetzungen für ein Gewinnerthema sehen anders aus.

- In seinem Beitrag erläutert Buschmann die Probleme der VDS. (Foto: Deutscher Bundestag/Renate Blanke)
Eine Kampagne gegen alle Regeln der Kunst mag erforderlich sein, wenn die Sache es gebietet. Denn Not kennt kein Gebot! Aber von Not kann keine Rede sein. Nichts ist nämlich so schwer zu begründen wie VDS. Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kam zu dem Ergebnis, dass die Einführung von VDS in einigen Staaten Europas keinerlei Einfluss auf die Aufklärungsquoten hat. In Deutschland ist die Aufklärungsquote nach der zeitweisen Einführung der VDS sogar gesunken! Die Ermittlungspannen in Sachen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) sind keine Folge eines Mangels an VDS. Sie sind Ergebnis schlampiger und unkoordinierter Behördenarbeit. VDS ist aus der Perspektive der Inneren Sicherheit - wenn überhaupt - nur “nice to have”, keinesfalls aber ein “must have”.
Doch manche Feldzüge werden ohne Not durchgeführt. Sie dienen nur dem Zweck, einen symbolischen Sieg zu erringen. Auch die Politik kennt ihre symbolischen Siege. Für den einen oder anderen gehörte die Durchsetzung von VDS vielleicht dazu. Dafür kann man natürlich günstige Zeitpunkte nutzen. Doch kein Zeitpunkt wäre ungeeigneter: Das einzige Argument gewinnt die Kampagne aus der VDS-Richtlinie der europäischen Kommission, die die Mitgliedstaaten zu VDS zwingen soll. Doch der irische High Court hat die Frage vor den EuGH gebracht, ob die VDS-Richtlinie mit der Europäischen Grundrechte Charta übereinstimmt. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu dieser Frage meldet jedenfalls erhebliche Zweifel an. Man stelle sich nun das drohende Desaster vor. Nachdem man VDS gegen die Mehrheit der eigenen Anhänger mit dem Argument europäischen Rechts gerade durchgesetzt hat, muss man sie wieder abschaffen mit dem Hinweis darauf, dass sie gegen europäisches Recht verstoße! Wenn es überhaupt einen richtigen Zeitpunkt geben kann, dann jedenfalls erst, wenn der EuGH für Klarheit der Rechtslage gesorgt hat.
Wer also das falsche Thema ohne Not zum falschen Zeitpunkt aufruft, wie soll dem noch Fortuna helfen? So jemanden, würde Friedrich der Große wohl in seinem 300. Jahr sagen, kann man nicht brauchen! Wer könnte es ihm verdenken?
(Teaserbild: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)









