Seite ausdrucken
Wo fängt sie an, wo hört sie auf?

- Anti-Moschee-Wahlkampfplakate der rechtsextremen Pro NRW zur NRW-Wahl 2012 vor der katholischen Kirche in Köln-Urbach. (Foto:commons.wikimedia.org/ M. Pfeiffer, CC BY-SA 3.0)
Vergangene Woche wurde in Nordrhein-Westfalen gewählt. Im Rahmen des Wahlkampfs veranstaltete die rechtsextreme Kleinpartei Pro NRW mehrfach anti-islamische Kundgebungen. Ihre Demonstrationsbanner zierten dabei Mohammed-Karikaturen. Schon im Vorfeld hat die Kleinpartei mit der Organisation eines Kabarettistenwettbewerbs und einer Ausstellung der Mohammed-Karikaturen des dänischen Zeichners Kurt Westergaard für Furore gesorgt. Indes scheint es, als habe Pro NRW ihr Ziel erreicht: die Provokation von Muslimen. Im Rahmen zahlreicher Für- und Wiederdemonstrationen, von Pro NRW und Muslimen kam es, in Solingen, Bonn und Köln zu gewalttätigen Ausschreitungen. Dabei gerieten vor allem radikalislamische Salafisten in den Fokus. Die Debatte um die Religionsfreiheit ist damit erneut entfacht – wo fängt sie an und wo hört sie auf? Die Ausschreitungen haben deutlich gemacht, dass dieses Menschenrecht im Spannungsfeld mit der Meinungsfreiheit steht. Dabei die Grenzen zu zeichnen scheint oft unmöglich. Die Wahl der Religion und der eigenen Weltanschauung ist manchmal hoch emotional, beizeiten ideologisch und manchmal radikal. Fest steht, dass Religionen ein enormes Polarisierungspotenzial mit sich bringen.
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
In Deutschland ist die Religionsfreiheit ein durch das Grundgesetz garantiertes Grundrecht. Kraft europäischen Rechts wird die Religionsfreiheit in Deutschland außerdem durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet. Unter anderem die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet sich die Bundesrepublik auch völkerrechtlich zum Schutz der Religionsfreiheit. Die Religionsfreiheit wird aber nicht nur auf nationaler und europäischer Ebene als Grundrecht definiert, auch international wird das Menschenrecht als Grundrecht definiert. "Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit”, heißt es im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Das Vertragswerk wurde 1966 in New York beschlossen und ist 1976 in Kraft getreten. Inzwischen haben 167 Staaten den Pakt ratifiziert. Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter zum Thema Religionsfreiheit, macht bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte darauf aufmerksam, dass nach wie vor viele Menschen von dem international gültigen Menschenrecht auf Religionsfreiheit nur träumen können.
“Keine schrankenlose Freiheit”
Der Definition zufolge ist die Religionsfreiheit die Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung sowie seine Weltanschauung frei bilden und wählen zu dürfen. Darüber hinaus soll es den Menschen möglich sein, ihre Religion ungestört ausüben zu können, als Mitgliedschaft einer Glaubensgemeinschaft oder eben nicht. Denn Religionsfreiheit bedeutet auch, dass ein Mensch das Recht hat, keiner Religion anzugehören. Das Spektrum, das dieses Menschenrecht abdeckt, scheint grenzenlos zu sein. So fällt es schwer, Anfang und Ende dieses Menschenrechts zu bestimmen und die Auslegungsmöglichkeiten scheinen endlos. “Die Religionsfreiheit ist keine schrankenlose Freiheit. Sie hat Grenzen und diese zu definieren, ist schwer”, betont Heiner Bielefeldt.
Kein Schutz vor Beleidigungen
“Die Religionsfreiheit ist kein Zaubermittel und bietet keinen Schutz vor Beleidigungen”, sagt Bielefeldt mit dem Verweis auf NRW. „Karikaturen müssen erlaubt sein! Es kann kein Recht geben, nicht beleidigt zu werden“, fährt der Menschenrechtsexperte fort. Der UN-Sonderberichterstatter hebt außerdem hervor, dass ein Menschenrecht auf keinen Fall ein anderes einschränken dürfe. Das Recht auf Religionsfreiheit hat darf demnach nicht genutzt werden, um das der Meinungsfreiheit zu beschneiden. Bielefeldt bringt es auf den Punkt: “Die Religionsfreiheit kann keine Freiheit sein andere Menschenrechte auszuhebeln“. Bielefeldt abstrahiert die Problematik, in dem er auf das internationale Parkett verweist. Hier beobachtet er zunehmend, dass die Religionsfreiheit wie eine Art Anti-Menschenrecht ausgelegt und missbraucht werde. Auf der OSZE Konferenz 2010 sahen sich einige Teilnehmer durch die öffentliche Präsens von Homosexuellen in ihrer Religionsfreiheit verletzt. Im Kampf US-amerikanischen Wahlkampf hat der amtierende Präsident Barack Obama jüngst mit seiner Forderung der Legalisierung homosexueller Ehen für Aufsehen gesagt – konservative Kollegen haben auf diese Forderung erschüttert reagiert. "Dieser Anspruch ist falsch, es kann kein Recht der Hegemonie konservativer Religionsvertreter geben“, sagt Bielefeldt.
Verletzungen jenseits des medialen Fokus

- In staatlichen Schulen Zyperns steht die Beichte auf dem Stundenplan. (Foto:commons.wikimedia.org/ Leonid Mamchenkov, CC BY 2.0)
Heiner Bielefeldt sagt, dass kein Menschenrecht so umstritten sei, wie die Religionsfreiheit. Und bei der Vielzahl an Verletzungen, die Bielefeldt aufzählt, schenkt man dieser These gerne Glauben. Die drastischen Verletzungen der Religionsfreiheit, die mit Folter und sogar Todesfolge einhergehen, erfahren auch die hiesige mediale Aufmerksamkeit - wie beispielsweise im Iran, in China oder Nordkorea. Doch Bielefeldt macht darauf aufmerksam, dass eine Vielzahl der Verletzungen international kaum beachtet wird. Der Menschenrechtsexperte führt an, dass bei der sintflutartigen Überschwemmung 2010 in Pakistan den nicht-muslimischen Minderheiten der Zugang zu den Schutzräumen verweigert wurde. Außerdem zeigt Bielefeldt auf, dass sich im römisch-katholisch geprägten Paraguay die Mitglieder kleinerer, vor allem evangelischer Kirchen, jährlich registrieren lassen müssen. In Transnistrien verwehrt man Protestanten sogar die Möglichkeit, ihren Angehörigen friedvoll die letzte Ehre erweisen zu können. Anhänger der evangelischen Kirche können ihre Toten nicht tagsüber bestatten, da der im Grunde allen zugängliche kommunale Friedhof von der orthodoxen Mehrheit für sich beansprucht wird. Das führt dazu, dass die Protestanten ihre Angehören heimlich in der Nacht beisetzen. Um auf Verletzungen der Religionsfreiheit zu stoßen, muss man einmal Europa aber nicht verlassen: in Zypern steht die Beichte in staatlichen Schulen auf dem Stundenplan. Das, so Bielefeldt, sei nicht hinzunehmen.
Ein Blick in die Zukunft
Die Debatte um Religion wird die Europäische Union, spätestens mit dem Fortsetzen der Beitrittsverhandlungen zwischen EU und Türkei, wieder einholen. Dabei wird vor allem die Ausbreitung der “Islamophobie” gefürchtet, die Bielefeldt schon jetzt als ernstes Problem beschreibt. Bielefeldt sieht die EU in der Pflicht, diesem Phänomen entgegen zu wirken. Das werde zwar mit Maßnahmen, wie der Studie zur Islamophobie der Grundrechtsagentur der EU, bereits getan, müsse aber fokussiert werden.
(Teaserbild: Dieter Schütz / pixelio.de)










