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Misshandlungen in 101 Ländern

- Amnesty International hat in einem Bericht dargelegt, dass in 101 Ländern der Welt noch immer Folter und Misshandlungen festgestellt. (Foto: Alexander Dreher / pixelio.de)
Khalid Scheikh Mohammed, der als Drahtzieher der Anschläge des 11. Septembers gilt, hat seine Taten gestanden. Doch unter welchen Bedingungen? Mohammed selbst spricht von Folter durch die US-Behörden in Dutzenden Fällen.
Folter nach wie vor Realität
Selbst in demokratischen Staaten wird immer wieder über das Nutzen von Folter diskutiert. 25 Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens gegen Folter und 15 Jahre nach der Einführung des Internationalen Tags zur Unterstützung der Opfer gehören Folterpraktiken in vielen Ländern nach wie vor der Realität an. Amnesty International hat im vergangenen Jahr in 101 Ländern der Welt Folter und Misshandlungen festgestellt.
Debatte über neue EU-Richtlinien
Gestern, am 26. Juni, jährte sich der Internationale Tag zur Unterstützung der Opfer zum 15. Mal. Anlässlich des Gedenktags haben Mitglieder des Menschenrechtsauschusses des Europäischen Parlaments vergangenen Donnerstag gemeinsam mit Experten über neue EU-Richtlinien gegen Folter diskutiert. Ziel ist es Misshandlungen weltweit entgegenzuwirken. In Deutschland gibt es die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Gemäß des jüngsten Jahresberichts hat sie keine Anzeichen von Folter in Deutschland gefunden. Auf Europa-Ebene soll das Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) Misshandlungen vorbeugen. Das CPT ist ein Komitee, das Hafteinrichtungen besucht, um zu prüfen, wie Menschen behandelt werden, denen die Freiheit entzogen wird, Beispiele für solche Einrichtungen sind Gefängnisse, Jugendhaftanstalten, Polizeireviere, Abschiebehafteinrichtungen und psychiatrische Kliniken.
25 Jahre UN-Antifolterkonvention
Am 26. Juni 1987 wurde die UN-Antifolterkonvention gegründet, die seither als wichtiger Beschluss zur universellen Anwendung der Menschenrechte gilt. Im Rahmen des Abkommens wird anerkannt, dass Folter unmenschlich und degradierend ist und grundsätzlich verboten werden muss. Im Folgejahr, 1997, entschied die Generalversammlung der Vereinten Nationen schließlich, den Gründungstag zu ehren und zum Internationalen Tag zur Unterstützung von Folteropfern zu erklären.









