Popstar Shakira feiert ihren Sieg, nachdem ein spanisches Gericht eine hohe Steuerstrafe aus dem Jahr 2011 aufgehoben hat, weil sie ihren Wohnsitz in Spanien nicht angegeben hatte. Die Sängerin hat ein Statement veröffentlicht, in dem sie sagt, „es gab nie einen Betrug“.
Die kolumbianische Sängerin Shakira hat einen wichtigen juristischen Sieg gegen die spanische Steuerbehörde errungen, nachdem die Audiencia Nacional (Nationales Gericht) Strafen im Zusammenhang mit dem Steuerjahr 2011 aufgehoben hatte.
Das Urteil kommt zu dem Schluss, dass das Finanzministerium nicht nachweisen konnte, dass die Künstlerin in diesem Jahr mehr als 183 Tage in Spanien gelebt hat, was eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass sie als Steueransässige im Land gilt.
Dem Urteil zufolge hält das Gericht es für erwiesen, dass sich der Künstler aufgrund internationaler beruflicher Verpflichtungen, darunter einer ausgedehnten Welttournee, über weite Strecken des Jahres 2011 außerhalb Spaniens aufgehalten hat. Das Urteil weist damit die seit Jahren von der Finanzverwaltung geltend gemachte Behauptung zurück, dass der Lebensmittelpunkt und die wirtschaftlichen Interessen des Künstlers bereits in Spanien angesiedelt seien.
Entscheidend ist, dass die Steuerbehörden durch diesen Schritt mehr als 60 Millionen Euro an Abfindungen, Strafen und aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen müssen.
Die Richter sagten, dass die erhobenen wirtschaftlichen Ansprüche einer Rechtsgrundlage entbehrten, da der steuerliche Wohnsitz des Sängers im Untersuchungszeitraum nicht anerkannt worden sei.
Shakira prangert ein Jahrzehnt des Medien- und Justizdrucks an
In einer von ihrem Team veröffentlichten Erklärung sagte die Sängerin: „Es gab nie einen Betrug, und die Verwaltung selbst war nie in der Lage, das Gegenteil zu beweisen, einfach weil es nicht wahr war. Dennoch wurde ich fast ein Jahrzehnt lang als schuldig behandelt, jeder Schritt des Prozesses wurde durchgesickert, verfälscht und aufgebauscht, und mein Name und meine öffentliche Person wurden verwendet, um eine Drohbotschaft an andere Steuerzahler zu senden.“
Der Fall bezieht sich ausschließlich auf das Steuerjahr 2011 und hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die vom Künstler im Jahr 2023 getroffene Vereinbarung zur Einstellung eines weiteren Steuerbetrugsverfahrens im Zusammenhang mit den Jahren 2012, 2013 und 2014.
In diesem Fall akzeptierte Shakira eine Geldstrafe in Höhe von einer Million Dollar und entging einer Inhaftierung, nachdem sie eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft erzielt hatte.
Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden.