Pumpyanskiy -Entscheidung des EU -Gerichts am Vorabend der Russland -Sanktions -Rollover des Rat

Der EU -Rat listete den ehemaligen russischen Geschäftsmann auf der Grundlage von Exekutivpositionen auf, die er zum Zeitpunkt der Sanktionsentscheidung nicht mehr innehatte. Das Gericht sagt, das sei ungerechtfertigt.

Das Generalgericht der EU hat die Entscheidungen des EU -Rates ab September 2024 und März 2025 annulliert, dass der ehemalige russische Geschäftsmann Dmitry Pumpyanskiy kurz vor einer Rollover -Entscheidung über Sanktionen aus der Gremien entspricht.

Die Richter entschieden, dass der Rat „die bloße Tatsache“ nicht betrachten konnte, dass Pumpyanskiy ein Jahr vor den Sanktionsentscheidungen relevante Exekutivpositionen als ausreichend innehatte, um die Auflistung als Person zu rechtfertigen, die die russische Regierung materiell oder finanziell unterstützt.

Das Urteil landete Tage vor den Russland -Sanktionen der EU, die vom EU -Rat am 15. September 2025 rollover geplant sind.

„Jede aktive Berücksichtigung von im Wesentlichen in der gleichen Aufzeichnung-nach drei allgemeinen Gerichtsverletzungen-würde ernsthafte Schwiegerelemente bezüglich der Wirksamkeit der gerichtlichen Überwachung bei EU-Sanktionen und dem Schutz der Grundfreiheiten auferlegen“, sagte die Anwälte von Pumpyanskiy gegenüber The European Circle.

Im April teilte eine Quelle, die mit dem Thema vertraut ist, The European Circle mit, dass der EU -Rat das EU -Generalgericht zweite Annullierungsentscheidung im Zusammenhang mit Pumpyanskiys Sohn Alexander nachdenkt und überlegte, ob es Maßnahmen ergreifen müsse.

Alexander Pumpyanskiy sprach Anfang dieses Jahres mit The European Circle und erzählte seine Erfahrungen mit Sanktionen.

„Das erste ist, dass Ihre Finanzen betroffen sind. Die Banken blockieren Ihre Konten. Das ist die erste Stufe. Danach folgen andere Probleme: Sie werden von allen grundlegenden Diensten ausgestattet, die jeder benötigt, insbesondere Mobiltelefone, häusliches Internet, Versicherungen, Autos usw.

Der Rat wurde für einen Kommentar angesprochen.